Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Veröffentlicht im Amtsblatt am 17. April 2024

Ziel der Planung ist es, eine Fläche für eine Wohnbebauung mit circa 66 Wohneinheiten, einer Kindertagesstätte und einen Kinderspielplatz festzusetzen.

Information zur beendeten frühzeitigen Beteiligung

Das Beteiligungsverfahren fand vom 25. April bis 10. Mai 2024 statt. Das Verfahren haben wir mit einem öffentlichen Aushang des Planungskonzepts, mit telefonischer Auskunft und online durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 8. Mai 2024 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Rodenkirchen gerichtet werden.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Rodenkirchen beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs.

Das Aushangplakat und weitere Informationen hierzu stellen wir Ihnen weiterhin zur Verfügung:

Aushangplakat
PDF, 2296 kb

Beschreibung des Plangebiets

Das Plangebiet befindet sich im linksrheinischen Kölner Süden im Stadtteil Rondorf des Stadtbezirks Rodenkirchen und liegt westlich des Lärmschutzwalls zur A555, südlich der Wohnbebauung an der Straße Im Rabengrund und östlich der Straße Falkenweg.

Das zurzeit landwirtschaftlich genutzte Gebiet umfasst die Flurstücke 335 und 1277 der Flur 13 in der Gemarkung Rondorf-Land. Die Erschließung erfolgt über den Falkenweg, welcher sich an das übergeordnete Straßennetz anschließt.

Anlass und Ziel der Planung

Die Deutsche Reihenhaus AG hat gemeinsam mit der Projektentwicklung Falkenweg UG (PFK) eine circa 1,2 Hektar große Fläche erworben und beabsichtigt diese zu einem neuen Wohnstandort einschließlich einer Kindertagesstätte zu entwickeln.

Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln wird das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) und im Flächennutzungsplan der Stadt Köln als Wohnbaufläche dargestellt. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht hier nicht.

Zur Entwicklung des Gebiets wurde im Jahr 2011 daher die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens durch den Stadtentwicklungsausschuss beschlossen.

Da das Planungsrecht in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB geschaffen werden soll, werden die Planungs- und Erschließungskosten vom Vorhabenträger übernommen.

Zur städtebaulichen Qualifizierung wurde im Jahr 2020 eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt, aus der von den fünf beauftragten Büros der Entwurf von Damrau Kusserow Architekten als Sieger hervorgegangen ist. Dieser Entwurf bildet die Grundlage für die weitere städtebauliche Planung und umfasste ursprünglich ein deutlich größeres Plangebiet mit einem zweiten Wohnhof südlich der Kita, weshalb der Entwurf auch "Das doppelte Lottchen" betitelt wurde. Zwischenzeitlich ist die südliche Wohnbebauung nicht mehr Bestandteil der Planung.

Ziel der Planung ist die Entwicklung einer Wohnbebauung überwiegend bestehend aus zweigeschossigen Reihenhäusern, welche durch dreigeschossige Mehrfamilienhäuser, eine sechsgruppige Kindertagesstätte, sowie einen öffentlichen Kinderspielplatz ergänzt werden sollen. Durch die Planung soll ein Beitrag zur Deckung des Bedarfs mit bezahlbarem Wohnraum im Kölner Stadtgebiet geleistet werden, so dass 30 % der Geschossfläche der Wohnnutzung als öffentlich geförderter Wohnungsbau in Anwendung des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln (KoopBLM) vorgesehen ist. Der Anteil an geförderten Wohnungen soll in den geplanten Mehrfamilienhäusern nachgewiesen werden.

Die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes und einer Kindertagesstätte erfüllen weitere Anforderungen aus dem KoopBLM. Die erforderliche öffentliche Grünfläche ist innerhalb des Plangebietes herzustellen und an die Stadt Köln unentgeltlich, kosten- und lastenfrei zu übertragen. Unterhalb des maßgeblichen Schwellenwerts ist der Mehrbedarf alternativ abzulösen. Die zentrale, öffentlich zugängliche Grünfläche wird darauf angerechnet und darüber hinaus erforderliche Flächenanteile werden abgelöst.

Planungsinhalte

Das geplante Vorhaben umfasst einen klar gegliederten Wohnhof. Dieser wird von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils 15 Wohneinheiten parallel zum begrünten Lärmschutzwall, einem Mehrfamilienhaus mit 14 Wohneinheiten am Falkenweg und drei Hausgruppen, bestehend aus 7 beziehungsweise 8 Reihenhäusern, gebildet.

Insgesamt sollen 66 neue Wohneinheiten entstehen. Der Wohnhof ist weitestgehend autofrei geplant und bietet vielseitige Freiräume als öffentliche, halb-öffentliche und private Flächen an, welche durch die vorgesehene Durchwegung erlebbar werden sollen. Weiterhin sind innerhalb des Wohnhofs Fahrradabstellplätze und eine Energiezentrale geplant.

Der Nachweis erforderlicher Stellplätze erfolgt ausschließlich innerhalb des neuen Quartiers im Wesentlichen in einer circa 1.700 m2 großen Tiefgarage in der 46 PKW-Stellplätze Platz finden. Weitere 15 Stellplätze sind oberirdisch geplant und werden wie auch die Tiefgarage unmittelbar vom Falkenweg aus angedient und stellenweise durch Baumpflanzungen gegliedert.

Entlang des Falkenweges sollen im öffentlichen Straßenraum zusätzlich öffentliche Stellplätze in Längsaufstellung im regelmäßigen Wechsel mit Baumpflanzungen angeordnet werden. Damit an dieser Stelle auch ein Fußweg entstehen kann, ist beabsichtigt die Straßenverkehrsfläche insgesamt um circa 4 Meter zu verbreitern.

Im Bebauungsplan soll die Art der baulichen Nutzung als "Allgemeines Wohngebiet" (WA) nach Baunutzungsverordnung festgesetzt werden. Die für das Maß der baulichen Nutzung geltenden Orientierungswerte mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,2 werden eingehalten. Die geplanten Gebäudehöhen bewegen sich zwischen 9,6 Meter und 12,5 Meter oberhalb der Eingangsebene und orientieren sich an der Bestandsbebauung der Umgebung.

Im Süden des Quartiers liegt die sechsgruppige Kindertagesstätte mit den erforderlichen Außenspielflächen, Flächen für Stellplätze und Bring-und-Hol-Verkehr der Kita, eine Abfallsammelstelle, sowie der öffentliche Kinderspielplatz.

Der öffentliche Kinderspielplatz in räumlicher Nähe zur Kindertagesstätte liegt am Rande des neuen Quartiers unmittelbar am Falkenweg. Auf diese Weise können Kita und Kinderspielplatz sowohl von Bewohnern und Bewohnerinnen des neuen Quartiers, als auch der umgebenden Wohnbebauung auf kurzen Wegen erreicht werden. Die erforderliche private Spielfläche für Kleinkinder wird innerhalb des Wohnhofes untergebracht.

Umweltbelange

Da die bereits durchgeführte "Artenschutzrechtliche Vorprüfung" keine diesbezüglichen Konflikte ergeben hat, ist eine weitergehende artenschutzrechtliche Betrachtung nicht erforderlich. Im Bebauungsplanverfahren wurden außerdem bereits schalltechnische Voruntersuchungen und eine orientierende Gefährdungsabschätzung durchgeführt. Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden noch ein Umweltbericht mit landschaftspflegerischem Fachbeitrag, ein Verkehrsgutachten, ein Entwässerungskonzept sowie ein Energiekonzept aufgestellt.

Die im Contracting betriebene Wärme- und Stromversorgung soll über eine Grundlast-Wärmepumpe, einen Spitzenlast-Brennwertkessel sowie eine Photovoltaikanlage im sogenannten "Mieterstrommodell" realisiert werden.  

Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14. März 2024 beschlossen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes für das Bebauungsplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel "Falkenweg in Köln-Rondorf" durchzuführen.

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Das circa 1,2 Hektar große Bebauungsplangebiet der 1. Änderung liegt im Stadtbezirk Rodenkirchen, Stadtteil Rondorf.

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt

  • im Norden durch die Gärten der Wohnbebauung an den Straßen Im Rabengrund, Zuckerberg und Falkenweg
  • im Osten durch den begrünten Lärmschutzwall zur A555
  • im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen nördlich der Kleingartenanlage des KGV Falkenweg e. V. und
  • im Westen durch die Straße Falkenweg.    

Anlass und Ziele der Planung

In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Köln hat ein Vorhabenträger nach Durchführung einer Mehrfachbeauftragung ein städtebauliches Konzept für das Plangebiet erarbeitet, auf dessen Basis ein vorhabenbezogener Bebauungsplan entwickelt werden soll.

Ziel der Planung ist die Errichtung einer Wohnbebauung mit circa 66 Wohneinheiten von denen 30 % öffentlich gefördert werden. Die geplanten Reihen- und Mehrfamilienhäuser werden durch eine sechsgruppige Kindertagesstätte, sowie einen öffentlichen Kinderspielplatz ergänzt. Die notwendigen Stellplätze sollen im Wesentlichen in einer Tiefgarage untergebracht werden.

Entlang des Falkenweges sollen im öffentlichen Straßenraum zusätzlich öffentliche Stellplätze in Längsaufstellung im regelmäßigen Wechsel mit Baumpflanzungen angeordnet und von einem Fußweg begleitet werden. Es ist vorgesehen die Straßenverkehrsfläche insgesamt um circa 4 Meter zu verbreitern.

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-24553 und 0221 / 221-27008

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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