Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Veröffentlicht im Amtsblatt am 9. Oktober 2024

Ziel ist es, die brachliegende Fläche durch ein Nahversorgungszentrum mit Einzelhandel, Dienstleistungen, Büros, Wohnungen, einer Kindertageseinrichtung und einem Quartiersplatz als neue Mitte Michaelshoven zu etablieben.

Informationen zur beendeten frühzeitigen Beteiligung

Gerne können Sie sich über die Ziele und Zwecke des Planungskonzeptes informieren und Ihre Stellungnahme abgeben.

Das Beteiligungsverfahren fand vom 9. Oktober bis 6. November 2024 statt. Das Verfahren haben wir mit einer Informationsveranstaltung, mit telefonischer Auskunft und online durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 6. November 2024 an den*die Bezirksbürgermeister*in des Stadtbezirkes Rodenkirchen gerichtet werden.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Rodenkirchen beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs.

Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. September 2024 den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes für das Bebauungsplanverfahren Nummer 70384/03 mit dem Arbeitstitel Eygelshovener Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen gefasst.

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Das circa 2,7 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen, Stadtteil Rodenkirchen.

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt

  • im Norden durch die Eygelshovener Straße
  • im Osten durch die öffentliche Grünfläche des Wohnbaugebiets Sürther Feld
  • im Süden durch die Gesamtschule Rodenkirchen und
  • im Westen durch die Sürther Straße

Anlass und Ziele der Planung

Ziel der Planung ist es, die seit 2010 brachliegende Fläche städtebaulich neu zu ordnen, einer dauerhaften und zukunftsfähigen Nutzung zuzuführen und als neue Mitte Michaelshoven zu etablieren. Im Bereich der Sürther Straße ist ein Nahversorgungszentrum mit Einzelhandel, Dienstleistungen, Büros, sowie Wohnen in den Obergeschossen und ein Quartiersplatz geplant. Eine weitere Wohnbebauung einschließlich einer Kindertageseinrichtung ist entlang der Eygelshovener Straße vorgesehen. Eine fußläufige Verbindung zwischen dem neuen Stadtteilzentrum und dem Sürther Feld soll durch einen keilförmigen, öffentlichen Grünzug hergestellt werden.

Zur Sicherung einer qualitätsvollen Planung wurde im Jahr 2024 eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt, aus der ein städtebauliches Konzept hervorgegangen ist, das als Grundlage für den zukünftigen Bebauungsplan dienen soll.

Hinweis zu Umweltbelangen

Für das investorengestützte Bebauungsplanverfahren ist die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB erforderlich, die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt.  

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-27008 und 0221 / 221-24553

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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