Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 5. Juni 2024
Ziel ist es, dort Einzelhandels-, Gastronomie-, sowie Beherbergungs- und gewerbliche Nutzungen festzusetzen.
Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14. März 2024 unter anderem beschlossen, ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet begrenzt im Nordosten durch das "Artheater", im Nordwesten und Westen durch die vorhandenen Gewerbe- und soziale Nutzung entlang der Schönsteinstraße, im Süden durch das "Bumann & Sohn" und die Bartholomäus-Schink-Straße sowie im Südosten durch den Ehrenfeldgürtel (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 71, Flurstück 532) –Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 – Gewerbe und Einzelhandel in Köln-Ehrenfeld – einzuleiten mit dem Ziel, dort Einzelhandels-, Gastronomie- sowie Beherbergungs- und gewerbliche Nutzungen festzusetzen.
Das circa 0,6 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Ehrenfeld.
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Anlass und Ziele der Planung
Das Plangebiet, derzeit brachliegend mit einer ehemals von der Deutschen Post AG genutzten Gewerbeimmobilie auf zwei bis vier Geschossen soll durch einen neuen Gebäudekomplex ersetzt werden.
Ziel der Planung ist es, auf dem Grundstück neben Einzelhandel, Gastronomie und einem Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss auch gewerbliche-, und Beherbergungsnutzungen in den Obergeschossen zu verwirklichen.