Beendete Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs
Veröffentlicht im Amtsblatt am 8. Oktober 2025.
Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der ersten Baufelder des Deutzer Hafens zu schaffen, die für gemischte Nutzung (Wohnen, Dienstleistungen, Einzelhandel) vorgesehen sind.
Informationen zur beendeten Veröffentlichung
Vom 16. Oktober bis 17. November 2025 konnten Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern. Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise abzulehnen, entscheidet der Rat.
Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.
Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 3,1 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Innenstadt, Stadtteil Deutz.
Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt:
- im Norden durch die Mühlenbauten,
- im Osten durch die Siegburger Straße bzw. den Poller Kirchweg,
- im Süden in etwa durch die Flurstücke 2234 und 2233 in Flur 037 sowie Flurstück 482 in Flur 036,
- im Westen durch das Hafenbecken.
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der ersten Baufelder des Deutzer Hafens, die für gemischte Nutzungsstrukturen (primär Wohnen, Dienstleistungen, zum Teil Einzelhandel) vorgesehen sind, zu schaffen. Dabei handelt es sich um die Baufelder 03, 05, 06 und Ost 03. Darüber hinaus wird auch für das Baufeld 04, das als Sondergebiet für Einzelhandel ein wesentlicher Baustein der Nahversorgung im Deutzer Hafen und seiner unmittelbaren Umgebung sein wird, Baurecht geschaffen. Die am Nordende des Baufelds 03 gelegene bestehende Veranstaltungshalle Essigfabrik soll unter Berücksichtigung des künftigen Nutzungskonzepts als Sondergebiet für Kultur festgesetzt werden, um die Essigfabrik als zukünftigen Kulturbaustein in dem Quartier zu sichern.
Die genannten Baufelder liegen jeweils außerhalb des Geltungsbereichs des seit Dezember 2023 rechtsverbindlichen Bebauungsplans Teilplan Infrastruktur, schließen jedoch unmittelbar an die dort festgesetzten Verkehrsflächen bzw. Infrastruktureinrichtungen an.
Grundlage für die Entwicklung des Deutzer Hafens stellt der Integrierte Plan Deutzer Hafen dar (siehe Abschnitte 2 Verfahren und 5 Planungskonzept in der Begründung). Die durch das Verfahren zur Aufstellung des ersten Teilplans Infrastruktur und die fortschreitende Entwicklung und Planung des Hafenareals gewonnenen Erkenntnisse wurden im vorliegenden Bebauungsplan Teilplan A berücksichtigt. So wurde zwischenzeitlich für das Baufeld Ost 03 ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Durch die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes im Jahr 2020 wurde das geplante Stadtteilzentrum Deutz, Deutzer Hafen ausgewiesen. Es umfasst Flächen auf der östlichen Hafenseite, die zum Teil innerhalb des vorliegenden Teilplans A liegen.
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
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