Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. August 2025
Ziel ist es, auf dem Grundstück an der Deutz-Mülheimer Straße ein Hochhaus mit Büroflächen zu errichten.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 unter anderem beschlossen, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Deutz-Mülheimer-Straße, den Abfahrten der Zoobrücke / B55a beziehungsweise dem Messekreisel in Köln-Deutz – Arbeitstitel: "Deutz-Mülheimer Straße 30" – aufzustellen mit dem Ziel, gewerbliche (überwiegende Büro-) Nutzung festzusetzen und beschließt auf Antrag der Vorhabenträgerin nach §12 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Das circa 1,2 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Innenstadt, Stadtteil Deutz.
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 1, § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist es, auf dem Grundstück an der Deutz-Mülheimer Straße aufgrund des weiteren Unternehmenswachstums der Flossbach von Storch SE ein Hochhaus für die neue Unternehmenszentrale mit circa 1.000 Arbeitsplätzen zu errichten. Das gesamte Areal soll eine oberirdische Bruttogeschossfläche von circa 45.000 m² aufweisen und neben der Unternehmenszentrale weitere Büronutzungen sowie u.a. einen Gastronomiebereich umfassen.
Hinweis
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Am 23. September 2024 fand in einer Abendveranstaltung die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB statt. In dieser wurde die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichtet und konnte sich informieren. Eine Beteiligung war im Zeitraum vom 23. September bis 9. Oktober 2024 möglich.