Beendete öffentliche Auslegung eines Bebauungsplan-Entwurfs
Veröffentlicht im Amtsblatt am 14. Februar 2024
Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Stadtquartier mit gemischter Nutzung aus Wohnen, Büro, Dienstleistungen und Gewerbe inklusive der notwendigen Bildungsinfrastruktur zu schaffen.
Informationen zur beendeten Auslegung
Vom 22. Februar bis 4. April 2024 konnten Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.
Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.
Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 19,2 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Mülheim, Stadtteil Mülheim. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch die Bestandsbebauung der Danzierstraße,
- im Osten durch den Bergischen/Pfälzischen Ring,
- im Süden durch die auf einem Damm geführten Bahntrasse und
- im Westen durch die Deutz-Mülheimer Straße
Auf den dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist es, durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Erschließungsflächen, Flächen für einen öffentlichen Grünzug, für den Gemeinbedarf, eines Allgemeinen Wohngebietes, Urbanes Gebiet sowie Gewerbegebiet mit circa 2.500 Wohneinheiten zu schaffen, wovon 30 % im geförderten Wohnungsbau errichtet werden. Zudem sind Büro- und Gewerbeflächen in einer Größenordnung von circa 77.400 m² vorgesehen. Der Versorgung mit den Wohnfolgeeinrichtungen Schule und Kindertageseinrichtungen wird mit einer vierzügigen Gesamtschule, einer fünfzügigen Grundschule, 17 Kita-Gruppen an drei Standorten und zwei Großtagespflegen entsprochen. Die künftige Bewohnerschaft wird ihren täglichen Bedarf durch das Einzelhandelsangebot rund um den zentralen Platz decken können. Flankierend sind gastronomische Angebote sowie Dienstleistungen vorgesehen.
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-33120
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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