Beendete erneute Veröffentlichung eines Bebauungsplan-Entwurfs
Veröffentlicht im Amtsblatt am 12. März 2025
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Stadtquartier mit gemischter Nutzung aus Wohnen, Büro, Dienstleistungen und Gewerbe inklusive der notwendigen Bildungsinfrastruktur zu schaffen.
Informationen zur beendeten Veröffentlichung
Vom 20. März bis 4. April 2025 konnten Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplan-Entwurfs äußern. Die Änderungen der Planung betreffen insbesondere Teile der verkehrsberuhigten Bereiche.
Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.
Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.
Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 19,2 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Mülheim, Stadtteil Mülheim. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch die Bestandsbebauung der Danzierstraße,
- im Osten durch den Bergischen/Pfälzischen Ring,
- im Süden durch die auf einem Damm geführten Bahntrasse und
- im Westen durch die Deutz-Mülheimer Straße
Auf den dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.
Anlass und Ziele der Planung sowie der erneuten Veröffentlichung
Ziel der Planung ist es, durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Erschließungsflächen, Flächen für einen öffentlichen Grünzug, für den Gemeinbedarf, eines Allgemeinen Wohngebietes, Urbanes Gebiet sowie Gewerbegebiet mit circa 2.500 Wohneinheiten zu schaffen, wovon 30 % im geförderter Wohnungsbau errichtet werden.
Zudem sind Büro- und Gewerbeflächen in einer Größenordnung von circa 77.400 m² vorgesehen. Der Versorgung mit den Wohnfolgeeinrichtungen Schule und Kindertageseinrichtungen wird mit einer vierzügigen Gesamtschule, einer fünfzügigen Grundschule, 17 Kita-Gruppen an drei Standorten und zwei Großtagespflegen entsprochen. Die künftige Bewohnerschaft wird ihren täglichen Bedarf durch das Einzelhandelsangebot rund um den zentralen Platz decken können. Flankierend sind gastronomische Angebote sowie Dienstleistungen vorgesehen.
Die Änderungen der Planung betreffen insbesondere Teile der verkehrsberuhigten Bereiche. Die erneute Veröffentlichung erfolgt, da sich die festgesetzte Zweckbestimmung und Art der Verkehrsflächen teilweise geändert hat und zudem die Begründung entsprechend angepasst wird. Die geänderten Teile werden in den ausgelegten Unterlagen kenntlich gemacht.
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
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