Beendete öffentliche Auslegung eines Bebauungsplan-Entwurfs

Veröffentlicht im Amtsblatt am 14. Februar 2024

Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Stadtquartier mit gemischter Nutzung aus Wohnen, Büro, Dienstleistungen und Gewerbe inklusive der notwendigen Bildungsinfrastruktur zu schaffen.

Informationen zur beendeten Auslegung

Vom 22. Februar bis 4. April 2024 konnten Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen. 

Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf

© Stadt Köln

Rechtsgrundlage  

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung  

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich  

Das circa 19,2 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Mülheim, Stadtteil Mülheim. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt        

  • im Norden durch die Bestandsbebauung der Danzierstraße,       
  • im Osten durch den Bergischen/Pfälzischen Ring,        
  • im Süden durch die auf einem Damm geführten Bahntrasse und         
  • im Westen durch die Deutz-Mülheimer Straße  

Auf den dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen

Anlass und Ziele der Planung   

Ziel der Planung ist es, durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Erschließungsflächen, Flächen für einen öffentlichen Grünzug, für den Gemeinbedarf, eines Allgemeinen Wohngebietes, Urbanes Gebiet sowie Gewerbegebiet mit circa 2.500 Wohneinheiten zu schaffen, wovon 30 % im geförderten Wohnungsbau errichtet werden. Zudem sind Büro- und Gewerbeflächen in einer Größenordnung von circa 77.400 vorgesehen. Der Versorgung mit den Wohnfolgeeinrichtungen Schule und Kindertageseinrichtungen wird mit einer vierzügigen Gesamtschule, einer fünfzügigen Grundschule, 17 Kita-Gruppen an drei Standorten und zwei Großtagespflegen entsprochen. Die künftige Bewohnerschaft wird ihren täglichen Bedarf durch das Einzelhandelsangebot rund um den zentralen Platz decken können. Flankierend sind gastronomische Angebote sowie Dienstleistungen vorgesehen.  

Informationen zum Planungsgebiet Mülheimer Süden inklusive Hafen
Planungskonzept
PDF, 1072 kb
Beschlussentwurf und Erläuterungen

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-33120

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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