Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses über die Aufstellung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 29. Oktober 2025

Ziel der Planung ist es, ein lebendig-urbanes Quartier mit Gewerbe, Wohnen, Kindertagesstätten, Nahversorgung, sozialen und kulturellen Einrichtungen, Anlagen zur Energieversorgung sowie Grün- und Spielflächen zu schaffen.

Die im Amtsblatt Nummer 35 am 27. August 2025 veröffentlichte Bekanntmachung beinhaltete eine falsche Angabe zur Größe des Plangebiets. Die Bekanntmachung wird hiermit wiederholt:

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses 

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 unter anderem beschlossen, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südwestlich der Venloer Straße, südlich des Akazienwegs, östlich der Bahntrasse der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK), nördlich der Wilhelm-Mauser-Straße – Arbeitstitel: Coty-Areal in Köln-Bickendorf – aufzustellen mit dem Ziel, ein urbanes Gebiet mit Gewerbe, Wohnen, Kindertagesstätten, Nahversorgung, sozialen und kulturellen Nutzungen, Anlagen zur Energieversorgung, öffentlichen Grün- und Spielflächen sowie Verkehrsflächen festzusetzen. 

Das circa 17 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Bickendorf.

Rechtsgrundlage  

§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung  

Anlass und Ziele der Planung  

Das Plangebiet wurde zuletzt von der Firma Coty Inc. als Produktionsstandort für Parfüm genutzt. Die Produktion wurde 2021 eingestellt. Die neue Eigentümerin plant eine städtebauliche Neuordnung und Umnutzung des Areals.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein zeitgemäßes, lebendig-urbanes Quartier mit einer gemischten Nutzung aus Gewerbe zur Ansiedlung von innerstädtischen Handwerksbetrieben und emissionsarmer Produktion, Wohnen, sozialer Infrastruktureinrichtungen sowie Grün- und Spielflächen zu entwickeln.

Weitere Informationen

Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterung
Auskunft erhalten Sie beim Stadtplanungsamt