Aufstellung eines Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 20. Dezember 2023
Ziel ist es, eine Fläche für den Gemeinbedarf festzusetzen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28. September 2023 beschlossen, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 543 aufzustellen – Arbeitstitel: Classen-Kappelmann-Straße 47 in Köln-Lindenthal. Ziel ist es, Flächen für Gemeinbedarf zur Bereitstellung von Gemeinbedarfsflächen der benachbarten Umgebung festzusetzen. Das circa 0,06 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Lindenthal, Stadtteil Lindenthal.
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.
Anlass und Ziele der Planung
Das Plangebiet ist derzeit mit einem dreistöckigen Wohnhaus bebaut, das bereits seit längerem leer steht und sich im Besitz der Russischen Föderation befindet. Ziel der Planung ist es, Flächen für Gemeinbedarf zur Bereitstellung von Gemeinbedarfsflächen der benachbarten Umgebung festzusetzen.