Beendete Offenlage eines Bebauungsplan-Entwurfs

Ziel der Planung ist es, den zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandel im Plangebiet zu regeln.

Veröffentlicht im Amtsblatt 27, 10. Juli 2019
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Geltungsbereich
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Information zum Verfahren

Erneute öffentliche Auslegung nach § 4 a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 75403/02 für den Bereich zwischen dem nördlich gelegenen Bauhaus, begrenzt im Osten durch die Neue Eiler Straße, im Süden durch die Carlebachstraße und im Westen durch die angrenzende Grünfläche in Köln-Porz-Eil

Arbeitstitel: Carlebachstraße in Köln-Porz-Eil

Ziel der Planung ist es, den zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandel im Plangebiet zu regeln.  

Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs war notwendig, da Festsetzungen zur Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes ergänzt wurden. Die Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 75403/02 mit Begründung erfolgte vom 18 bis 31. Juli 2019 beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.    

Sämtliche Stellungnahmen zum vorgenannten Bauleitplanverfahren werden nach Abschluss der öffentlichen Auslegung von der Verwaltung geprüft und anschließend der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit den Vorschlägen der Verwaltung beziehungsweise Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat. Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.

Auskunft erhalten Sie beim Stadtplanungsamt