Teilaufhebung von einem Durchführungsplan gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Veröffentlicht im Amtsblatt am 6. Februar 2013
Beschluss des Rates
Der Rat hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2012 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 666) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Bebauungsplan gefasst:
Teilaufhebung eines Durchführungsplans Nummer A 6644 Nb 1/03 (67457/03) für das Gebiet zwischen Brandenburger Straße, Johannisstraße, Altenberger Straße, Maximinenstraße und Domstraße in Altstadt/Nord.
Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird die Teilaufhebung des Durchführungsplans Nummer A 6644 Nb 1/03 (67457/03) rechtsverbindlich.
Auskunft
Plankammer, Zimmer 06.E 05
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster