Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Aufhebung)

Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. August 2025

Ziel der Planung ist es, Gewerbefläche unter Ausschluss von Einzelhandel festzusetzen.

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 unter anderem beschlossen, das Verfahren zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 64494/02 für das Gebiet Heinrich-Pesch-Straße, westliche Grenze der öffentlichen Grünfläche, Robert-Perthel-Straße und Ruth-Hallensleben-Straße in Köln-Longerich/Bilderstöckchen – Arbeitstitel: Autohaus Robert-Perthel-Straße in Köln-Longerich/Bilderstöckchen – nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.

Das circa 0,8 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Nippes, Stadtteil Longerich/Bilderstöckchen.

Rechtsgrundlage

§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung

Anlass und Ziele der Planung

Das Plangebiet, derzeit als Gewerbegebietsfläche für ein Autohaus festgesetzt, soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Da die ursprüngliche Planungsabsicht aufgegeben wurde, muss der bestehende Vorhaben- und Erschließungsplan aufgehoben werden.

Ziel der Planung ist es, den ursprünglichen Bebauungsplan Nummer 64496/02 wieder aufleben zu lassen, welcher eine Gewerbegebietsfläche unter Ausschluss von Einzelhandelsnutzung festsetzt.

Vorgesehen ist die Errichtung einer Dreifachturnhalle für den Interimsschulstandort der Gesamtschule Nippes im Bürgerpark Nord mit einer möglichen Anschlussnutzung als Bürostandort.    

 

Einleitungsbeschluss zur Aufhebung

Kontakt

Auskunft zum Planungskonzept erhalten Sie beim Stadtplanungsamt