Aufhebung des Beschlusses zur Einleitung eines vorhabenbezogenenBebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 2. April 2025
Ziel der Planung war, einen Erweiterungsbau des Kaufhauses "Peek & Cloppenburg" zu platzieren, um Erweiterungsflächen für die Kaufhausnutzung zu schaffen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Februar 2025 unter anderem beschlossen, den Einleitungsbeschlusses vom 3. April 2014 für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Antonsgasse, Schildergasse, Ina-Gschlössl-Weg (Ostseite der Nord-Süd-Fahrt) und Cäcilienstraße in Köln-Altstadt/Nord – Arbeitstitel: "Antonsgasse (neu)" in Köln-Altstadt/Nord – aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.
Das circa 0,75 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Innenstadt, Stadtteil Innenstadt, Altstadt/Nord.
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Anlass und Ziele der Planung
Das Plangebiet, derzeit mit dem rechtswirksamen Bebauungsplan 7441/02 als gegliederte Sondergebiete (S1 und S2) festgesetzt, wird über untergeordnete Erschließungsanlagen von der Frankfurter Straße und der Rudolf-Diesel-Straße aus verkehrlich angebunden.
Anlass und Ziele der Planung
Die Naxos Zweite Objekt GmbH & Co. KG, Düsseldorf, beabsichtigte als Vorhabenträgerin die Erweiterung des Kaufhauses "Peek & Cloppenburg" in der Kölner Innenstadt zwischen Schildergasse und Cäcilienstraße. Das entwickelte Konzept sah vor, die Eckbebauung Antonsgasse/Cäcilienstraße bis zur Nord-Süd-Fahrt abzubrechen, um hier einen entsprechenden Erweiterungsbau zu platzieren und damit Erweiterungsflächen für die Kaufhausnutzung zu schaffen. Die Handelsbranche, insbesondere der stationäre Modehandel, ist jedoch im Zuge vielfältiger Krisen (Krise, Energiepreissteigerungen, Inflation etc.) sowie des digitalen Wandels einem schnellen und starken Transformationsdruck ausgesetzt.
Aus diesem Grund wurde von der Umsetzung der ursprünglichen Konzeption Abstand genommen und mit dem aktuellen Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 6. Februar 2025 soll nun ein zeitgemäßes Alternativkonzept umgesetzt werden. Der genannte Einleitungsbeschluss ist daher aufzuheben.