Aufstellung eines Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 9. August 2023
Ziel ist es, eine Fläche für den Gemeinbedarf festzusetzen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 1. Juni beschlossen, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet Aachener Straße 240-244 aufzustellen. Das Areal umfasst die Gemarkung Köln Müngersdorf, Flur 68, Flurstücke 2001/101; 2120/105; 2143/101; 1061 und 1062. Ziel ist es, eine Fläche für Gemeinbedarf zur Bereitstellung von Gemeinbedarfsflächen der benachbarten Umgebung festzusetzen.
Arbeitstitel: Aachener Straße 240-244 in Köln Lindenthal