Aufstellung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 9. August 2023

Ziel ist es, eine Fläche für den Gemeinbedarf festzusetzen. 

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 1. Juni beschlossen, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet Aachener Straße 240-244 aufzustellen. Das Areal umfasst die Gemarkung Köln Müngersdorf, Flur 68, Flurstücke 2001/101; 2120/105; 2143/101; 1061 und 1062. Ziel ist es, eine Fläche für Gemeinbedarf zur Bereitstellung von Gemeinbedarfsflächen der benachbarten Umgebung festzusetzen.

Arbeitstitel: Aachener Straße 240-244 in Köln Lindenthal 

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