Wozu dient das Merkblatt?

Das Merkblatt beantwortet Ihnen die im Zusammenhang mit der Antragstellung und Abrechnung städtischer Zuschüsse am häufigsten gestellten Fragen. Es ersetzt keine Beratung zu speziellen Einzelfragen. Hierfür stehen Ihnen die Mitarbeitenden unseres Kulturamts im persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung. 

Wer kann gefördert werden?

Wir fördern Institutionen und Initiativen mit Sitz in Köln, die bestehende und bewährte Kulturprojekte in Köln auf europäischer (internationaler) Ebene vernetzen und weiterqualifizieren und einen Antrag dazu bei den EU-Förderprogrammen oder bundesweiten Fördermittelgebenden stellen.

Antragsberechtigt sind nur Institutionen oder Initiativen, die mit ihrem bisherigen Kulturprogramm bereits von unserem Kulturamt gefördert werden. 

Zuwendungsfähige Kosten

 Zuwendungsfähige Kosten sind zum Beispiel:

  • Personal- und Reisekosten gemäß Landesreisekostengesetz NRW
  • Die Anschaffung oder Herstellung von Gegenständen, Geräten und Materialien über 800 Euro (GemHVO NRW) werden grundsätzlich nicht gefördert. Bei unter der Wertgrenze liegenden Gegenständen, Geräten und Materialien prüfen Sie bitte zunächst, ob diese ausgeliehen werden können. Die Entscheidung über die Förderfähigkeit liegt im Ermessen unserer Kulturverwaltung
  • Organisationskosten (Büromaterial, Porto, Druckkosten, Fahrtkosten, Telefonkosten)
  • Honorarkosten für Dienstleister*innen sowie Berater*innen

 

 

 

Nicht zuwendungsfähige Kosten

Zu den nicht zuwendungsfähigen Kosten gehören zum Beispiel:

  • Investitionen
  • Finanzierungskosten, Bußgelder, Geldstrafen, Prozesskosten, Steuern, Abgaben, Gebühren, Versicherungen, Zinskosten der Refinanzierung
  • Kosten für Kraftfahrzeuge
  • Freiwillige Kosten wie Bewirtungskosten et cetera
  • Kosten für Reparaturen und Ersatzteile
  • Kosten für den Erwerb von Patenten, Lizenzen innerhalb von verbundenen Unternehmen
  • Rechnungen, die nicht auf den*die Zuwendungsempfänger*in ausgestellt sind beziehungsweise nicht von diesem beglichen wurden
  • Kosten, die nicht im Durchführungszeitraum angefallen sind und beglichen wurden
  • Kosten im Zusammenhang mit Unternehmensliquidationen
  • Kosten für gebrauchte Wirtschaftsgüter  

Welche Form muss der Antrag haben?

Bitte reichen Sie einen unterschriebenen Antrag auf Gewährung eines Entwicklungsfonds mit folgenden Angaben ein:

Daten Antragstellenden

Geben Sie die Daten des Antragstellenden über Unternehmensform, Ansprechperson, Anschrift, Kontodetails wie Kontoinhaber, IBAN und BIC an.

Finanzierungsplan

Übermitteln Sie einen ausgeglichenen Finanzierungsplan mit Angabe aller in diesem Zusammenhang entstehender Kosten und Ausgaben sowie die geplante Finanzierung der Stellung eines EU-Antrags oder Antrags einer Bundesförderanstalt.

Antragsvorhaben

Beschreiben Sie Ihr Antragsvorhaben auf maximal drei Seiten; mit Projektbeschreibung und Vorstellung des Zielpublikums; Beschreibung der Nachhaltigkeit für die Initiative oder Institution; Beschreibung der nachhaltigen Effekte für das bereits bestehende Kulturprojekt.

Informieren Sie uns zum Bearbeitungsstand des laufenden EU-Antrags oder des Antrags bei einer Bundesförderanstalt .

Zuwendungsbescheid

Erklären Sie, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und vor Bekanntgabe eines Zuwendungsbescheids auch nicht begonnen werden wird.

Auswertungskonferenz

Erklären Sie sich einverstanden im Nachgang der erfolgten Förderung durch den Entwicklungsfonds das Antragsvorhaben im Rahmen einer Auswertungskonferenz im Kulturamt zu präsentieren. Bitte kontaktieren Sie uns zur Terminvereinbarung.

Antragsformular Gewährung eines Entwicklungsfonds

Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt?

Bitte informieren Sie uns, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Auskunft dazu erteilt Ihnen Ihr Finanzamt.

Sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, legen Sie bitte die Nettopreise zu Grunde. Andernfalls geben Sie bitte im Finanzplan die Bruttopreise an.

Antragsberatung Creative Europe Desk

Die Beratungsstellen für Creative Europe publizieren Informationsmaterial, organisieren Fachveranstaltungen und unterstützen die Vernetzung der Branche.

  • Bitte liefern Sie uns den Nachweis einer Förderberatung durch das Creative Europe Desk Deutschland oder Media-Desk der Filmstiftung NRW. Erklären Sie Ihr Einverständnis, dass gegebenenfalls die Korrespondenz über die Beratungsergebnisse bei der zuständigen Beratungsstelle von uns abgefragt werden darf.
  • In Deutschland stehen den antragstellenden Personen sowie den verschiedenen Branchen die fünf Creative Europe Desks für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Die verschiedenen Creative Europe Desks befinden sich in Bonn (Teilprogramm Kultur), Düsseldorf, Hamburg, München sowie Potsdam (Teilprogramm Media) und sind bei den dortigen Filmförderungen beziehungsweise bei der Kulturpolitischen Gesellschaft angesiedelt. 

Creative Europe Desk Kultur
Haus der Kultur
c/o Kulturpolitische Gesellschaft e. V.

Weberstraße 59a
53113 Bonn

Telefon: 0228 / 20135-0
Telefax: 0228 / 20167-33

NRW c/o Film- und Medienstiftung NRW GmbH

Kaistraße 14
40221 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 9305014
Telefax: 0211 / 930505

Antragsberatung Creative Europe Desk

Kontakt

Bei inhaltlichen oder künstlerischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Referat Kultur als Akteur der Stadtgesellschaft – Kulturelle Teilhabe:

Herrn Zsolt Káldy

Telefon: 0221/221-35738

Fax: 0221/221-24953

Bei Fragen zur Abwicklung wenden Sie sich bitte an:  

Frau Julia Möller

Telefon: 0221 / 221-35122

Fax: 0221 / 221-24953

Fragen zum Inhalt per E-Mail
Fragen zur Abwicklung per E-Mail
Antragsformular Gewährung eines Entwicklungsfonds