Bewerben Sie sich bis zum 17. Mai 2020

Bei der Veranstaltungs- und Ausstellungshalle im Kunsthaus Rhenania handelt es sich um einen bekannten Kunst- und Kulturort in zentraler Lage in Köln. Er wird von den Kulturschaffenden des Atelierhauses und von vielen externen Akteurinnen und Akteuren der freien Szene genutzt und mit Programm für die breite kulturinteressierte Öffentlichkeit bespielt.

Zu sehen waren in den letzten Jahren zahlreiche Ausstellungen, Konzerte,  Tanzaufführungen und Performances, Lesungen, Filmvorführungen sowie spartenübergreifende Kulturveranstaltungen.

Immer wieder fanden auch Kooperationen mit Kölner Hochschulen, Konzertveranstaltern, Stiftungen sowie renommierten Kulturinitiativen aus Köln und NRW statt, ebenso wie Veranstaltungen in Anbindung an die Kunstmesse Art Cologne, die Photokina und Internationale Photoszene, die Passagen, die Kölner Museumsnacht und die Offenen Ateliers.

siehe Kunsthaus Rhenania, Veranstaltungsrückblick
siehe Werft5, Veranstaltungsrückblick

Veranstaltungen im Kunsthaus Rhenania

Kulturort mit Strahlkraft zwei Jahre mietfrei bewirtschaften

Mit der öffentlichen Ausschreibung bieten wir als Hauptmieter der Halle nun einem ausgewähltem Betreiber, einer Betreiberin oder einem Betreiberkollektiv (im folgenden Betreiber) mit Erfahrung in den Bereichen Kulturmanagement, Ausstellungskuration und Public Relations als Untermieter die Möglichkeit, die Halle mietfrei für einen Zeitraum von zwei Jahren (mit Verlängerungsmöglichkeit) zu bewirtschaften und an 190 Tagen im Jahr mit einem selbst konzipierten Kulturprogramm zu bespielen.

Für die übrigen 175 Tage des Jahres steuern wir aus den geförderten Projekten und die Künstlerinnen und Künstler des Kunsthauses Rhenania Veranstaltungsprojekte bei. Die neue Untermieterin oder der neue Untermieter soll zentrale Ansprechperson bleiben und ist für die Halle insgesamt verantwortlich. Es ist erwünscht, dass das Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramm zum Kunsthaus Rhenania passt und Kreative verschiedener Sparten einbindet, wie (Medien-)Künstlerinnen und Künstler, Performerinnen und Performer, sowie Künstlerinnen und Künstler aus Theater, Musik, Design und Film.

Das Ziel ist, die Strahlkraft des Ortes zu intensivieren und der Kunst- und Kulturszene einen attraktiven Präsentationsort und Treffpunkt zu bieten. Außerdem gilt es die Vernetzung – sowohl lokal wie international – weiter voranzutreiben. Ferner ist die Öffentlichkeitsarbeit sowie -ansprache zu professionalisieren und eine nachhaltige Corporate Identity vorzuschlagen, die für alle Veranstaltungen in der Ausstellungshalle verbindlich ist.

Wir halten zusammen mit den Künstlerinnen, Künstlern und Kulturschaffenden des Kunsthauses Rhenania und des Bayenwerft e. V. (im Kunsthaus Rhenania ansässig) die öffentliche Ausschreibung an Externe für den nächsten vielversprechenden Schritt zur weiteren Professionalisierung des Hallenprogramms. Wichtig ist allen Beteiligten, dass der Untermieter oder die Untermieterin mit allen Beteiligten kooperiert und dem Wunsch nach Kommunikation und inhaltlichem Austausch mit der Künstlerschaft im Haus nachkommt. Daher ist die Darlegung eines schlüssigen Kommunikationskonzeptes ein wichtiger Teil des Gesamtkonzeptes.  

Zeitraum  

Die vielseitig nutzbare Ausstellungshalle ist noch bis 30. Juni 2020 an den Bayenwerft Kunsthaus Rhenania e. V. untervermietet. Wir suchen daher

per Ausschreibung mit Frist 17. Mai 2020

nach einer neuen Untermieterin oder einem neuen Untermieter für eine Dauer von knapp zwei Jahren (September 2020 bis Juni 2022). Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre bei positiver Evaluation ist möglich und erwünscht.

Rahmenbedingungen für die Nutzung der Veranstaltungs- und Ausstellungshalle

Die ausgewählte Betreiberin oder der ausgewählte Betreiber mietet die Halle des Kunsthauses Rhenania im Zuge eines Untermietvertrags mietfrei gegen Entrichtung einer Nebenkostenpauschale von 400 Euro im Monat beim Kulturamt an. Die Differenz zu den Mietkosten des Hauptmietvertrages (circa 2.000 Euro pro Monat) sowie eventuelle Nachzahlungen von Nebenkosten übernehmen wir.  

Im Untermietvertrag wird eine vor allem kulturelle Nutzung der Ausstellungshalle festgelegt. Diese konkretisiert sich wie folgt:

  • Kontingent von 190 Tagen für den Untermieter oder die Untermieterin 
  • Kontingent von bis zu 100 Tagen für Projekte und Veranstaltungen, die aus dem Kunsthaus Rhenania initiiert, von einem hausinternen Gremium in einer Programmplanungssitzung mit dem Untermieter/der Untermieterin ausgewählt und von den jeweiligen Projektträgerinnen und Projektträgern finanziert sind (mietfrei, nur Nebenkostenpauschale sollte umgelegt werden). Falls nicht alle 100 Tage des Kontingents abgerufen werden, erhöht sich dadurch das Kontingent des Untermieters oder der Untermieterin
  • Kontingent von 60 Tagen für Veranstaltungen Dritter, die vom Kulturamt gefördert und über Drittmittel ausfinanziert sind (mietfrei, nur Nebenkostenpauschale sollte umgelegt werden)
  • Kontingent von 15 Tagen für die HGK (laut Vertrag HGK mit Kulturamt): 3 Veranstaltungen mit jeweils maximal 5 Tagen (mietfrei, nur Nebenkostenpauschale wird umgelegt). Falls das Kontingent von der HGK nicht abgerufen wird, erhöht sich dadurch das Kontingent des Kulturamtes

Die Halle wird zum Zwecke der gewerblichen Nutzung als Veranstaltungsraum für kulturelle Aktivitäten an den zukünftigen Betreiber untervermietet. Der Nutzungszweck macht deutlich, dass die kulturelle Nutzung, nicht der wirtschaftliche Ertrag im Vordergrund steht. Notwendig ist jedoch ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept des Betreibers, um die Grundkosten, anfallenden Honorare und auch die Aufwendungen der kulturellen Veranstaltungen des Betreibers sicherzustellen.

Die städtische Förderung erfolgt in Form der mietfreien Untervermietung. Eine feste Förderung des Betriebs und Kulturprogramms durch das Kulturamt ist damit ausgeschlossen. Für Einzelprojekte können allerdings Anträge auf Projektförderung zur jeweiligen Jahresfrist beim Kulturamt gestellt werden. Das Einwerben von weiteren Drittmitteln ist somit Voraussetzung für den Betrieb. Erwartet wird, die kostengünstige Nutzung der Halle auf der Webseite zu kommunizieren und zugleich lukrativere Vermietungen, die möglich sind, allerdings ein Drittel der 190 Tage nicht überschreiten soll, als Gegenfinanzierung zu verwenden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es eine Reihe wiederkehrender lukrativerer Vermietungen wie beispielsweise während der Möbel- und Designmessen, deren Parallelveranstaltungen wie den "Passagen" oder an Hochschulen gibt. Außerdem können über den Getränkeausschank bei Veranstaltungen mit Ausschankgenehmigung Einnahmen generiert werden. 

Teilnahmevoraussetzungen

Berechtigt zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind Vereine, GbRs, GmbHs oder weitere Trägerformen, in begründeten Fällen auch Privatpersonen.  

Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen nachweisen: 

  • Berufserfahrung im Projektmanagement verschiedener künstlerischer Sparten, vor allem Erfahrung im Kuratieren von Ausstellungen, sowie der Organisation und Finanzierung von Kulturveranstaltungen
  • umfangreiche Kenntnisse der Kunst- und Kulturszene von Köln und NRW
  • nachweisliche kaufmännische und/oder betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse
  • Erfahrungen oder Kenntnisse in Objektvermietung beziehungsweise -verwaltung
  • Erfahrung im Umgang und der Verwendung öffentlicher Gelder
  • Erfahrung in der Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation  

Bewerbungsmodalitäten und Auswahlverfahren

Bewerbung

Bitte reichen Sie zur Bewerbung folgendes ein:

  • Deckblatt beziehungsweise tabellarischer Bewerbungsbogen mit
    - Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer
    - Liste der beigefügten Unterlagen
    - Titel des Konzeptes
    - ggf. Teammitglieder
    - Zustimmung zur Weitergabe des inhaltlichen Konzeptpapiers an die Künstlerinnen und Künstler des Kunsthauses Rhenania
    - Bestätigung Datenschutzerklärung
  • Motivationsschreiben 
  • Referenzen bereits realisierter Projekte inklusive Ansichts-/Bildmaterial
  • Konzept zum zukünftigen künstlerischen Programm und Betrieb der Veranstaltungs- und Ausstellungshalle
    Die Hauptsparten (Theater, Musik, Film, Bildende Kunst und Performance) sollten sich im Konzept wiederfinden, der Schwerpunkt sollte allerdings auf der Bildenden Kunst liegen  

Konzept

Das einzureichende Konzept sollte die folgenden Informationen enthalten:

  • Beschreibung der geplanten Nutzung der Ausstellungs- und Veranstaltungshalle mit selbst kuratierten Projekten und Programmen in Kooperation mit der freien Kunst- und Kulturszene (unter Berücksichtigung der oben beschriebenen inhaltlichen Bausteine). Beschrieben werden sollen unter anderem die möglichen Nutzungsarten, -formate, Programmschienen oder Themenschwerpunkte (so konkret wie möglich). Bereits zugesagte Termine in der 2. Jahreshälfte 2020 können Sie bei uns abfragen.
  • Referenzprojekte, die das neue Konzept möglicherweise illustrieren
  • Vorlage eines Wirtschaftsplans für die ersten zwei Jahre des Betriebs
  • Darstellung, wie die Künstlerschaft des Atelierhauses Kunsthaus Rhenania sowie die lokale freie Szene Kölns in der Jahresplanung eingebunden wird 
  • Angaben zur geplanten Kommunikation des Jahresprogramms nach außen und zum avisierten Publikum 
  • Vorschläge zur Benennung des Ausstellungs- und Veranstaltungsraums 
  • Nennung möglicher Kooperationspartnerschaften, Nutzerinnen und Nutzer, Förderer (OFF-Räume, Festivals, Hochschulen, Branchen)
  • Organigramm/Aufgabenverteilung im Team/Kollektiv

Bewerbungsschluss  

Bewerbungen zur Teilnahme am Auswahlverfahren senden Sie bis zum 17. Mai 2020 per E-Mail an das

Kulturamt der Stadt Köln
Beate Riebesam und Mechthild Germscheid-Klaus

Betreff "Bewerbung Kunsthaus Rhenania".

Die Gesamtgröße der Bewerbungsunterlagen inklusive Bildmaterial darf 10 MB nicht überschreiten.  

Bewerbung senden

Auswahlverfahren

Die Kulturverwaltung trifft gemeinsam mit dem Fachbeirat Bildende Kunst eine Auswahl geeigneter Bewerber und Bewerberinnen – auf der Grundlage des inhaltlichen und finanziellen Konzeptes sowie der geforderten Vorerfahrung.

Die ausgewählten Finalistinnen und Finalisten werden im Juni zu einer Projektpräsentation ins Kunsthaus Rhenania eingeladen. Alle im Kunsthaus Rhenania per Mietvertrag gemeldeten Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffenden können daran teilnehmen und ihr Votum abgeben. Über den Abschluss des Untermietvertrags entscheiden wir auf der Grundlage dieser Abstimmung.

Kontakt

Bei Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an das Referat für Bildende Kunst beim Kulturamt:

Kulturamt

Die große Halle

Mit ihrer Größe von rund 300 Quadratmetern hat die Halle in der Kölner Szene – gerade in so zentraler Lage im Rheinauhafen - Seltenheitswert.  

Beschreibung Kunsthaus Rhenania

Das Kunsthaus Rhenania besteht seit 1987. In dem 1926 erbauten ehemaligen Getreidespeicher mitten im Kölner Rheinauhafen arbeiten in 43 Ateliers Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende unterschiedlicher Gattungen: von Fotografie, Film und Medienkunst, über Malerei, Skulptur und Musik, bis Performance und Tanz. In der Tradition eines Atelierhauses, in dem schon Ende der 1980er Jahre sowohl lokale als auch nationale und internationale Künstlerinnen und Künstler der freien Szene Akzente setzten, bietet das Kunsthaus Rhenania Raum für Experimente, Visionen und Entwicklungen. Davon zeugen Ausstellungen (siehe Webseitenarchive), ebenso wie interdisziplinäre Projekte, Workshops, Seminare und Theaterformate wie "Room Service" oder die seit vielen Jahren existierendem Konzertreihen "Instant Music Club" und Chamber Remix an rund acht Wochenenden pro Jahr. Die beiden Konzertreihen sind in das Kontingent von 100 Tagen mit insgesamt 16 bis 20 Terminen pro Jahr einzurechnen.

Details zur Ausstellungs- und Veranstaltungshalle

Die Halle befindet sich im Erdgeschoss des Kunsthaus Rhenania, Bayenstraße 28, 50678 Köln, gut erreichbar im Kölner Rheinauhafen mit Besucherparkplätzen vor der Tür.

Die Halle ist 304 Quadratmeter groß bei einer Deckenhöhe von vier Metern und verfügt über eine technische Grundausstattung.

Im angrenzenden Erdgeschoss sind Toiletten für Damen und Herren sowie eine separate Behindertentoilette vorhanden, kleine Räume für Technik und Getränke (insgesamt 15 Quadratmeter). Außerdem gibt es als Einbau in die Halle einen größeren Lagerraum für Tische, Stühle, Klavier.

Kunsthaus Rhenania Grundriss Veranstaltungshalle
PDF, 65 kb
Kunsthaus Rhenania Technikliste Veranstaltungshalle
PDF, 13 kb

Vertragliche Situation

Unser Kulturamt mietet seit 2008 die Veranstaltungs- und Ausstellungshalle im Kunsthaus Rhenania von der Häfen und Güterverkehr AG (HGK) an. Der Mietvertrag, den die HGK mit uns geschlossen hat, enthält die Möglichkeit einer Untervermietung der Räumlichkeiten, die schwerpunktmäßig kulturellen Zwecken dient. In diesem Sinne wurde die Halle bereits viele Jahre vom Bayenwerft Kunsthaus Rhenania e. V. und 1,5 Jahre von der Sauer & Milanova GbR geleitet, wobei die Betreiber von einer 50-prozentigen Subventionierung der Mietkosten durch das Kulturamt profitiert haben.  

Der zukünftige Betreiber ist als Untermieter oder Untermieterin gegenüber der Stadt Köln für den Betrieb der Ausstellungs- und Veranstaltungshalle verantwortlich. Grundlage des Betriebs ist der Untermietvertrag mit der Stadt Köln, der als Ergebnis des Auswahlverfahrens in Abstimmung mit dem zukünftigen Untermieter oder der Untermieterin erstellt wird. Zum einen ist die Gestaltung des Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramms Aufgabe des zukünftigen Betreibers, zum anderen die Verwaltung der Halle inklusive Betreuung von möglichen weiteren Untervermietungen entsprechend der vereinbarten zweckgebundenen Vorgaben sowie die ordnungsgemäße Verwaltung des überlassenen Gebäudeteils. Die Offenlegung der Ein- und Ausgaben sowie des Belegungsplans gegenüber dem Kulturamt ist vertraglich festgelegt.

Zukünftige Ansprechpersonen

Der Austausch und die Kommunikation mit den etwa 43 Mieterinnen und Mietern des Atelierhauses wird durch die Benennung zentraler Ansprechpersonen erleichtert. Zusätzlich wird das Kunsthaus ein Gremium benennen. Dieses Gremium wird mit den Künstlerinnen und Künstlern des Kunsthauses vorsondieren und mit der neuen Untermieterin bzw. dem neuen Untermieter abschließend klären, welche finanzierten Veranstaltungsformate aus dem Künstlerkreis kommend in das Jahresprogramm einfließen.  

Die finale Entscheidung bei Doppelbelegungen liegt bei der zukünftigen Untermieterin oder beim zukünftigen Untermieter.  

Ansprechpartnerin des Kulturamtes ist Nadine Müseler vom Referat für Bildende Kunst, Literatur und Neue Medien sowie bei projektbezogenen Themen die vier Fachreferentinnen und Fachreferenten für Tanz und Theater, Musik, Film und Kulturelle Teilhabe.

Ansprechpartner Kulturamt