Jetzt bis zum 12. April 2024 bewerben!
Das NRW KULTURsekretariat (NRWKS) schreibt gemeinsam mit seinen Mitgliedsstädten für das Jahr 2024 zehn Preise im Sinne einer Förderung (Stipendium) für Bildende Künstler*innen aus den Sparten
- Malerei
- Skulptur
- (Video-)Installation
- zeitbasierte Medien
- Fotografie
in der Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro aus. Die Preisgelder werden als Stipendien vergeben und betragen 5.000 Euro je Künstler*in und Mitgliedsstadt.
Insgesamt werden bis zu zehn Kunstschaffende aus zehn Mitgliedsstädten ausgezeichnet.
Die folgenden Städte nehmen teil: Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Moers, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Recklinghausen und Wuppertal.
Bewerberkreis
Die Ausschreibung richtet sich an einzelne Künstler*innen, die eine künstlerische Ausbildung (Hochschule, Akademie, Meisterklasse et cetera) genossen haben und/oder eine Reihe von Ausstellungen in Museen, Kunsthallen, Kunstvereinen et cetera vorweisen können.
Die Bewerber*innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung das 50. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Mitgliedsstadt haben, in der sie sich bewerben. Künstler*innen, die sich in den Vorjahren beworben haben, sind herzlich eingeladen, sich erneut zu bewerben. Die bisherigen CityARTists-Preisträger*innen können leider nicht erneut teilnehmen.
Eine lokale Jury wählt unter der Federführung des Kulturamtes eine*n Künstler*in aus und schlägt diese*n der zentralen Jury des NRW KULTURsekretariats vor.
Bewerbungsunterlagen
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich digital mit gesichertem Kontaktformular oder per E-Mail.
Ihre Bewerbung (maximal zwölf Seiten und in einem PDF zusammengefasst) soll enthalten:
Ihren künstlerischen Lebenslauf mit aussagekräftigen Angaben zur Ausbildung und zu Ausstellungen (maximal 2 Seiten) sowie Referenzen und Werkbeispiele. Internetverweise sind möglich, jedoch nicht maßgeblich.
Ergänzen Sie das Bewerbungs-PDF bitte mit einem Anschreiben (maximal zwei Seiten in einem PDF), in dem Sie unter anderem die beabsichtigte Verwendung des Preisgeldes für ausschließlich künstlerische Zwecke darlegen.
In dem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass für die Jurys neben den Angaben zur Verwendung des Preisgeldes vor allem die Arbeiten der Kunstschaffenden maßgeblich sind.
Sofern nicht anders verfügbar, können Sie fristgerecht ergänzendes Material in analoger Form einreichen.
Die Ausschreibungsfrist endet am 12. April 2024.
Später eingehende Einreichungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Entscheidung der zentralen Jury wird bis zum 30. September 2024 bekannt gegeben.
Ihr Kontakt im Kulturamt für Rückfragen
Stipendien und Preise
Telefon 0221 / 221-35730