In Nordrhein-Westfalen trat 1998 die Deponieselbstüberwachungs-Verordnung in Kraft. Die Bezirksregierung Köln forderte in diesem Zusammenhang zunächst eine Auflistung der vorhandenen städtischen Deponien und anschließend deren ordnungsgemäße Stilllegung. Wir richteten die Projektgruppe "Stilllegung und Sanierung von städtischen Altdeponien" ein. Ein Konzept zur Bearbeitung der städtischen Altdeponien wurde erstellt. Es enthielt die einzelnen Bearbeitungsphasen wie Gefahrenermittlung, Untersuchung und Planung, Bau- und Sanierung, Nachsorge mit Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen. Ferner waren eine Prioritätenliste und ein Zeit-Maßnahmen-Plan sowie eine Aufstellung der zur erwartenden Kosten enthalten.

Am 20. Juni 2002 beauftragte der Rat die Verwaltung, die Bearbeitungsphasen umzusetzen. Auf Grund der erheblichen Kosten wurde beschlossen, dass die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen mit den jeweiligen finanziellen Auswirkungen jeweils einzeln dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen sind.

Systematische Bearbeitung - Maßnahmen und Ergebnisse

Die städtischen Altdeponien wurden ab 2002 systematisch im Hinblick auf mögliche Gefährdungen bewertet. Bei Bedarf wurden sie untersucht sowie Stilllegungs- und Sicherungsmaßnahmen geplant. Allerdings war nicht für alle 72 Deponien der komplette Ablauf erforderlich. Auf einigen Flächen waren bereits Untersuchungen und teilweise Sanierungsmaßnahmen erfolgt.  

Hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen ist zu unterscheiden zwischen Altdeponien im Geltungsbereich des Bodenschutzrechtes und Altdeponien im Geltungsbereich des Abfallrechtes.

Altdeponien nach Bundesbodenschutzgesetz

Bei insgesamt 58 städtischen Altdeponien war der Ablagerungsbetrieb bereits vor dem Inkrafttreten des ersten Abfallgesetzes 1972 abgeschlossen. Sie fallen daher unter die Bestimmungen des Bundesbodenschutzgesetzes. Wir sind verpflichtet sicherzustellen, dass dauerhaft von diesen städtischen Altdeponien keine Gefahren durch Setzungen oder Deponiegas ausgehen und auch eine Gefährdung für das Grundwasser ausgeschlossen werden kann.

Ab 2002 wurden für 30 Altdeponien die noch nicht vorliegenden Abschätzungen für die Gefährdungspfade Boden-Mensch, Bodenluft-Mensch und Boden-Grundwasser durchgeführt.

Zur Ermittlung der möglichen Gefahren wird die Art und Konzentration der Schadstoffe untersucht und bewertet, man spricht von einer Gefährdungsabschätzung. Neben den messbaren Immissionen im Deponieumfeld werden dabei auch die Einwirkungen der Emissionen auf sensible Nutzungen wie zum Beispiel Wohnbebauung, Spielplätze, Kleingärten, und Wasserwirtschaft sowie auf das ökologische Umfeld betrachtet. Der Mindestumfang der Gefährdungsabschätzung umfasst in der Regel die einmalige Entnahme von Bodenproben und die Errichtung und Mehrfachbeprobung von Grundwassermessstellen und Bodenluftpegeln. Die Proben werden auf festgelegte Parameter analysiert, um Aussagen über Verlagerungen von deponietypischen Schadstoffen in das Grundwasser und Deponiegas in die Atmosphäre zu erhalten.

Als Ergebnis wurde festgestellt, dass von 54 Altdeponien bei zulässiger Nutzung keine Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen.

Weitere Sanierung und Sicherungsmaßnahmen

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind jedoch bei vier städtischen Altdeponien weiterhin erforderlich. Bei diesen Flächen treten teils hohe Deponiegaswerte auf. Zwei Flächen werden als Kleingartenanlage genutzt und es sind auch teilweise deutliche Beeinflussungen des Grundwassers festzustellen.

Regelmäßige Sanierungs- und Nutzungssicherungsmaßnahmen sind für diese Altdeponien auch zukünftig notwendig. Finanzielle Mittel in Höhe von etwa 1,5 Millionen Euro werden von uns für diese Maßnahmen bereitgehalten.

AltdeponieLaufende oder geplante Maßnahmen
AL 40503
Stöckheimer Weg

Die Fläche wird als Kleingartenanlage genutzt. Zur Gefahrenreduzierung wird Deponiegas abgesaugt, der Betrieb einer Deponiegasfackel ist notwendig. Weiterhin erforderlich ist die Anpassung und Optimierung des Betriebs an das jeweilige auftretende Gaspotenzial.

AL 40501
Auweiler Weg                

Die Fläche wird als Kleingartenanlage genutzt. Zur Gefahrenreduzierung wird Deponiegas abgesaugt, der Betrieb einer Deponiegasfackel ist notwendig. Weiterhin erforderlich ist die Anpassung und Optimierung des Betriebs an das jeweilige auftretende Gaspotenzial.

AL 90720
Zeisbuschweg

Derzeit wird die Fläche nicht genutzt. Bei einer zukünftigen Nutzung für den Reitsport sind bauliche Maßnahmen zur Entgasung sowie Raumluftüberwachung der Gebäude erforderlich. Dauerhaft erforderlich sind Grundwasseruntersuchungen und gegebenenfalls Grundwassersanierungen.

AL 40402
Biesterfeldstraße

Dauerhaft erforderlich sind Grundwasseruntersuchungen und gegebenenfalls Grundwassersanierungen.

 

Informationen zur Nachsorge

Die Dauer und der Umfang der Nachsorge bei Altdeponien nach Bodenschutzrecht ist gesetzlich nicht geregelt. In der Schlussbewertung wird sie aber einzelfallbezogen, das heißt pro Altdeponie festgelegt. So werden in der Nachsorge aller vorhandenen städtischen 58 Altdeponien nach Bodenschutzrecht zur Überwachung jährlich rund 30 Grundwasser- und Bodenluftkontrollen durchgeführt. Pro Jahr fallen für diese langfristig erforderlichen Kontrollen Kosten in Höhe von 20.000 bis zu 25.000 Euro an.

Altdeponien nach Abfallrecht

Im Kölner Stadtgebiet wurden nach 1972 noch 14 Deponien von uns betrieben. Diese Altdeponien fallen unter die Bestimmungen des Abfallrechts.

Neun dieser Altdeponien wurden von der Bezirksregierung Köln als "endgültig stillgelegt" anerkannt. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Stilllegung sind hier nach heutigem Kenntnisstand nicht mehr erforderlich. Teilweise erfolgen jedoch Bodenluft- und Grundwasserkontrollen im Rahmen der abfallrechtlichen Nachsorge.

Deponien in der Stilllegungsphase

Die restlichen fünf städtischen Altdeponien befinden sich in der Stilllegungsphase. Dies bedeutet, die Bezirksregierung Köln entscheidet noch über die abfallrechtlich erforderlichen Maßnahmen zur Stilllegung.

Altdeponie Geplante MaßnahmeSachstand
AL 40603
Butzweiler Straße in Ossendorf
Oberflächenabdichtung und Rekultivierung als GrünflächeDie Planung liegt der Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Köln, zur Genehmigung vor. Umsetzung voraussichtlich in den Jahren 2016 bis 2019.
AL 71204
Linder Mauspfad in Porz-Wahnheide
Oberflächenabdichtung und Rekultivierung als GrünflächeDie Planung liegt der Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Köln, zur Genehmigung vor. Umsetzung voraussichtlich in den Jahren 2017 bis 2020.
AL 80609
Altdeponie Nonis in Merheim
Errichtung einer unterirdischen Dichtwand zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor DeponiegasmigrationenDie Planung liegt vor und wird nach Zustimmung der Grundstückseigentümer bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Bau der Dichtwand voraussichtlich im Jahr 2017.

AL 50614
Heckhofweg in Ossendorf

 

Errichtung eines Lärmschutzwalls mit anschließender Oberflächenabdichtung und RekultivierungZu Gunsten der Stadt Köln plant ein privater Investor die Errichtung eines Lärmschutzwalls und anschließend die Durchführung der erforderlichen Stilllegungs- und Rekultivierungsmaßnahmen auf der Altdeponie. Derzeit laufen dafür die Vertragsverhandlungen. Vorgesehener Beginn ist Ende 2016/Anfang 2017.
AL 70111
Colonia-Deponie in Poll
Geplant ist eine Bebauung der ehemaligen Deponie mit den abfallrechtlich erforderlichen Maßnahmen zur Versiegelung, Entwässerung und Entgasung der Fläche.Die nördlichen ehemaligen Deponiebereiche wurden bereits an private Investorinnen und Investoren veräußert und zum überwiegenden Teil nach den abfallrechtlichen Vorgaben entsprechend versiegelt oder bebaut. Die Bebauung der restlichen Deponiefläche erscheint aktuell fraglich, da die Anforderungen an die Deponieabdichtung und damit die Kosten erheblich gestiegen sind.

 

Die Nachsorge nach Abfallrecht

Während der Nachsorgephase findet für Altdeponien nach Abfallrecht ein langfristiges und unbefristetes Mess- und Kontrollprogramm zur Überwachung der Gefährdung und Sicherungsmaßnahmen statt. Die Mindestanforderungen werden in der Technischen Anleitung Siedlungsabfall definiert. Eine Entlassung aus der Nachsorgephase erfolgt auf Antrag und nur dann, wenn von der Deponie keine nachteiligen Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit zu erwarten sind.

Für die Stilllegung und Nachsorge der fünf Altdeponien haben wir sogenannte Rückstellungen in Höhe von rund 38 Millionen Euro vorgenommen. Im Abfallrecht kommt es allerdings seit Jahren zu einer permanenten Steigerung der gesetzlichen Anforderungen. Eine Verschärfung des Sicherheitsstandards sowie der Qualitätsanforderungen werden möglicherweise zu Kostensteigerungen führen. Insofern sind die Kosten der Sanierungen nicht abschließend zu beziffern.

Fazit und Ausblick

Wir haben uns unserer Verantwortung als Verursacherin des von den Deponien ausgehenden Gefährdungspotenzials gestellt. Auf Basis des im Jahr 2002 beschlossenen Konzeptes wurden alle 72 Altdeponien systematisch auf mögliche Gefährdungen untersucht. Stilllegungs- und Sicherungsmaßnahmen wurden geplant und bis auf die neun beschriebenen Altdeponien bereits umgesetzt.

Das Bearbeitungskonzept aus dem Jahr 2002 sah vor, die erforderlichen Maßnahmen innerhalb von zehn Jahren durchzuführen. Derzeit befinden sich fünf städtische Altdeponien noch in der abfallrechtlichen Stilllegungsphase. Dies hängt mit komplexen und langfristigen Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren sowie den europaweiten Vergabeverfahren zusammen.  

Die im Jahr 2002 noch als ökonomisch bewertete Bebauung von ehemaligen Altdeponien ist aus heutiger Perspektive aufgrund der verschärften technischen Anforderungen für Investitionen in der Regel nicht mehr wirtschaftlich zu gestalten. Sowohl der Investorin oder dem Investor als auch uns können hohe Folgekosten entstehen.

Im Zeitraum der Jahre 2002 bis 2012 wurden für die Gefährdungsabschätzungen, Sicherungs- und Stilllegungsmaßnahmen sowie die Überwachung der städtischen Altdeponien rund 2,9 Millionen Euro investiert. In den nächsten Jahren werden weitere aufwändige Maßnahmen mit einem geschätzten Kostenvolumen von 39,5 Millionen Euro für die weitere Nachsorge anfallen.

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