In Nordrhein-Westfalen trat 1998 die Deponieselbstüberwachungs-Verordnung in Kraft. Die Bezirksregierung Köln forderte in diesem Zusammenhang zunächst eine Auflistung der vorhandenen städtischen Deponien und anschließend deren ordnungsgemäße Stilllegung. Wir richteten die Projektgruppe "Stilllegung und Sanierung von städtischen Altdeponien" ein. Ein Konzept zur Bearbeitung der städtischen Altdeponien wurde erstellt. Es enthielt die einzelnen Bearbeitungsphasen wie Gefahrenermittlung, Untersuchung und Planung, Bau- und Sanierung, Nachsorge mit Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen. Ferner waren eine Prioritätenliste und ein Zeit-Maßnahmen-Plan sowie eine Aufstellung der zur erwartenden Kosten enthalten.

Am 20. Juni 2002 beauftragte der Rat die Verwaltung, die Bearbeitungsphasen umzusetzen. Auf Grund der erheblichen Kosten wurde beschlossen, dass die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen mit den jeweiligen finanziellen Auswirkungen jeweils einzeln dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen sind.

Systematische Bearbeitung - Maßnahmen und Ergebnisse

Die städtischen Altdeponien wurden ab 2002 systematisch im Hinblick auf mögliche Gefährdungen bewertet. Bei Bedarf wurden sie untersucht sowie Stilllegungs- und Sicherungsmaßnahmen geplant. Allerdings war nicht für alle 72 Deponien der komplette Ablauf erforderlich. Auf einigen Flächen waren bereits Untersuchungen und teilweise Sanierungsmaßnahmen erfolgt.  

Hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen ist zu unterscheiden zwischen Altdeponien im Geltungsbereich des Bodenschutzrechtes und Altdeponien im Geltungsbereich des Abfallrechtes.

Altdeponien nach Bundesbodenschutzgesetz

Bei insgesamt 58 städtischen Altdeponien war der Ablagerungsbetrieb bereits vor dem Inkrafttreten des ersten Abfallgesetzes 1972 abgeschlossen. Sie fallen daher unter die Bestimmungen des Bundesbodenschutzgesetzes. Wir sind verpflichtet sicherzustellen, dass dauerhaft von diesen städtischen Altdeponien keine Gefahren durch Setzungen oder Deponiegas ausgehen und auch eine Gefährdung für das Grundwasser ausgeschlossen werden kann.

Ab 2002 wurden für 30 Altdeponien die noch nicht vorliegenden Abschätzungen für die Gefährdungspfade Boden-Mensch, Bodenluft-Mensch und Boden-Grundwasser durchgeführt.

Zur Ermittlung der möglichen Gefahren wird die Art und Konzentration der Schadstoffe untersucht und bewertet, man spricht von einer Gefährdungsabschätzung. Neben den messbaren Immissionen im Deponieumfeld werden dabei auch die Einwirkungen der Emissionen auf sensible Nutzungen wie zum Beispiel Wohnbebauung, Spielplätze, Kleingärten, und Wasserwirtschaft sowie auf das ökologische Umfeld betrachtet. Der Mindestumfang der Gefährdungsabschätzung umfasst in der Regel die einmalige Entnahme von Bodenproben und die Errichtung und Mehrfachbeprobung von Grundwassermessstellen und Bodenluftpegeln. Die Proben werden auf festgelegte Parameter analysiert, um Aussagen über Verlagerungen von deponietypischen Schadstoffen in das Grundwasser und Deponiegas in die Atmosphäre zu erhalten.

Als Ergebnis wurde festgestellt, dass von 54 Altdeponien bei zulässiger Nutzung keine Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen.

Weitere Sanierung und Sicherungsmaßnahmen

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind jedoch bei vier städtischen Altdeponien weiterhin erforderlich. Bei diesen Flächen treten teils hohe Deponiegaswerte auf und es sind auch teilweise deutliche Beeinflussungen des Grundwassers festzustellen. Zwei Flächen werden als Kleingartenanlage genutzt.

Regelmäßige Sanierungs- und Nutzungssicherungsmaßnahmen sind für diese Altdeponien auch zukünftig notwendig. Finanzielle Mittel werden von uns für diese Maßnahmen bereitgehalten.

AltdeponieLaufende oder geplante Maßnahmen
AL 40503
Stöckheimer Weg

Die Fläche wird als Kleingartenanlage genutzt. Zur Gefahrenreduzierung wird Deponiegas abgesaugt, der Betrieb einer Deponiegasfackel ist notwendig. Weiterhin erforderlich ist die Anpassung und Optimierung des Betriebs an das jeweilige auftretende Gaspotenzial.

AL 40501
Auweiler Weg                

Die Fläche wird als Kleingartenanlage genutzt. Zur Gefahrenreduzierung wird Deponiegas abgesaugt, der Betrieb einer Deponiegasfackel ist notwendig. Weiterhin erforderlich ist die Anpassung und Optimierung des Betriebs an das jeweilige auftretende Gaspotenzial.

AL 90720
Zeisbuschweg

Die Fläche wird derzeit von einem Voltigierverein als Reitsportanlage genutzt. Zur Sicherung werden in den zur Nutzung freigegebenen Gebäudeteilen Raumluftuntersuchungen durchgeführt und potenzielle Gaseintrittspunkte überwacht. Dauerhaft erforderlich sind zudem Grundwasserüberwachungen sowie Kontrollen der passiven Entgasungsanlagen. Für eine vollständige Sanierung der Fläche sind weitere Abdichtungs- und Instandsetzungsmaßnahmen notwendig.

AL 40402
Biesterfeldstraße

Die Fläche wird als öffentliche Grünanlage und als Gewerbestandort genutzt. Eine Gefährdung der Nutzer besteht nicht. Für das Grundwasser besteht keine Sanierungsrelevanz. Grundwasseruntersuchungen im Rahmen der Nachsorge sind dauerhaft erforderlich.

 

Informationen zur Nachsorge

Die Dauer und der Umfang der Nachsorge bei Altdeponien nach Bodenschutzrecht ist gesetzlich nicht geregelt. In der Schlussbewertung wird sie aber einzelfallbezogen, das heißt pro Altdeponie festgelegt. So werden in der Nachsorge aller vorhandenen städtischen 58 Altdeponien nach Bodenschutzrecht zur Überwachung jährlich rund 30 Grundwasser- und Bodenluftkontrollen durchgeführt.

Altdeponien nach Abfallrecht

Im Kölner Stadtgebiet wurden nach 1972 noch 14 Deponien von uns betrieben. Diese Altdeponien fallen unter die Bestimmungen des Abfallrechts.

Elf dieser Altdeponien wurden von der Bezirksregierung Köln als "endgültig stillgelegt" anerkannt. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Stilllegung sind hier nach heutigem Kenntnisstand nicht mehr erforderlich. Teilweise erfolgen jedoch Bodenluft- und Grundwasserkontrollen im Rahmen der abfallrechtlichen Nachsorge.

Deponien in der Stilllegungsphase

Die restlichen drei städtischen Altdeponien befinden sich in der Stilllegungsphase. Dies bedeutet, die Bezirksregierung Köln entscheidet noch über die abfallrechtlich erforderlichen Maßnahmen zur Stilllegung.

Altdeponie Geplante MaßnahmeSachstand
AL 71204
Linder Mauspfad in Porz-Wahnheide
Oberflächenabdichtung und Rekultivierung als GrünflächeDie laufenden Plangenehmigungsverfahren werden noch Anforderungen aus dem Anhörungsverfahren bearbeiten. Umsetzung der Stilllegungsmaßnahme voraussichtlich ab 2027.

AL 50614
Heckhofweg in Ossendorf

 

Errichtung eines Lärmschutzwalls mit anschließender Oberflächenabdichtung und RekultivierungZu Gunsten der Stadt Köln errichtet ein privater Investor einen Lärmschutzwall mit Oberflächenabdichtung und Rekultivierung als Stilllegungsmaßnahme auf der Altdeponie und führt das ordnungsrechtliche Stilllegungsverfahren durch. Der Abschluss der Maßnahme ist für 2025 geplant.
AL 70111
Colonia-Deponie in Poll
Geplant ist eine Bebauung der ehemaligen Deponie mit den abfallrechtlich erforderlichen Maßnahmen zur Versiegelung, Entwässerung und Entgasung der Fläche.

Die nördlichen ehemaligen Deponiebereiche wurden bereits an private Investorinnen und Investoren veräußert und zum überwiegenden Teil nach den abfallrechtlichen Vorgaben entsprechend versiegelt oder bebaut.

Für die Bebauung auf einer weiteren Teilfläche wird aktuell versucht mit einem Investor ein Konzept zur Umsetzung der abfallrechtlichen Anforderungen zu entwickeln. Die restliche Deponiefläche soll unter Beachtung der deponiespezifischen Restriktionen durch einen anderen Investor entwickelt werden.

 

Die Nachsorge nach Abfallrecht

Während der Nachsorgephase findet für Altdeponien nach Abfallrecht ein langfristiges und unbefristetes Mess- und Kontrollprogramm zur Überwachung der Gefährdung und Sicherungsmaßnahmen statt. Die Mindestanforderungen werden in der Technischen Anleitung Siedlungsabfall definiert. Eine Entlassung aus der Nachsorgephase erfolgt auf Antrag und nur dann, wenn von der Deponie keine nachteiligen Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit zu erwarten sind.

Für die Stilllegung und Nachsorge der fünf Altdeponien haben wir Rückstellungen vorgenommen. Im Abfallrecht kommt es allerdings seit Jahren zu einer permanenten Steigerung der gesetzlichen Anforderungen. Eine Verschärfung des Sicherheitsstandards sowie der Qualitätsanforderungen werden möglicherweise zu Kostensteigerungen führen. Insofern sind die Kosten der Sanierungen nicht abschließend zu beziffern.

Fazit und Ausblick

Wir haben uns unserer Verantwortung als Verursacherin des von den Deponien ausgehenden Gefährdungspotenzials gestellt. Auf Basis des im Jahr 2002 beschlossenen Konzeptes wurden alle 72 Altdeponien systematisch auf mögliche Gefährdungen untersucht. Stilllegungs- und Sicherungsmaßnahmen wurden geplant und bis auf die sieben beschriebenen Altdeponien bereits umgesetzt.

Das Bearbeitungskonzept aus dem Jahr 2002 sah vor, die erforderlichen Maßnahmen innerhalb von zehn Jahren durchzuführen. Derzeit befinden sich drei städtische Altdeponien noch in der abfallrechtlichen Stilllegungsphase. Dies hängt mit komplexen und langfristigen Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren sowie den europaweiten Vergabeverfahren zusammen.  

Die im Jahr 2002 noch als ökonomisch bewertete Bebauung von ehemaligen Altdeponien ist aus heutiger Perspektive aufgrund der verschärften technischen Anforderungen für Investitionen in der Regel nicht mehr wirtschaftlich zu gestalten. Sowohl dem*der Investor*in als auch uns können hohe Folgekosten entstehen.