Der Mensch greift mit seinem Handeln in den natürlichen Wasserkreislauf ein und verändert die nutzbaren Wassermengen und die Wasserqualität.
So wird beispielsweise durch die wachsende Besiedlungsdichte in den Städten vermehrt der Boden versiegelt. Dadurch erhöht sich der Oberflächenabfluss nach Niederschlägen derart, dass es zu keiner nennenswerten Grundwasserneubildung kommen kann. Auch bei der Grundwasserbeschaffenheit zeigen sich die Folgen der menschlichen Einwirkungen.
Einwirkungen auf das Schutzgut Grundwasser sind in einem Ballungsgebiet wie Köln vielfältig. Ob über die Luft oder den Regen, zahlreiche Schadstoffe gelangen früher oder später in das Grundwasser. Beispiele sind die Versickerung von Schadstoffen aus Altlasten oder Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen sowie die mit dem Niederschlagswasser eingetragenen Dünge- und Pflanzenschutzmittel aus der Landwirtschaft.
Auch Wasserentnahmen für betriebliche Zwecke oder zur Bewässerung von landwirtschaftlich genutzten Flächen wirken auf das Grundwasser ein. Alle diese Prozesse haben Folgen und führen zu Veränderungen, wenn nicht gar zur Verschlechterung des Grundwassers. Daher sind sowohl der vorsorgende als auch der nachsorgende Grundwasserschutz die vorrangigsten Ziele des Boden- und Grundwasserschutzes.
Ziele
Die Filterwirkung des Bodens mit seinen Mikroorganismen und Kleintieren sorgt für natürliche Selbstreinigungskräfte. Oberflächengewässer und das Grundwasser sind daher in der Regel nicht oder nur gering belastet. Dies reicht allein jedoch nicht aus. Zum Schutz des Grundwassers sind folgende Ziele benannt:
- Grundwasser ist flächendeckend vor nachteiligen Einflüssen zu schützen.
- Verunreinigtes Grundwasser darf nicht noch weiter verschlechtert werden.
- Vorhandene Grundwasserschäden sind zu erfassen und zu sanieren.
- Diffuse Schadstoffquellen, also Stoffeinträge aus Verkehr, Landwirtschaft, Haushalt und Industrie müssen vermieden und vermindert werden.
- Reststoffe jeglicher Art, beispielsweise Bauschutt dürfen nur grundwasserverträglich verwertet werden.
- Grundwasser aus den unteren Grundwasserstockwerken (Neo- und Paläogens, vormals Tertiär) muss in besonderem Maße geschützt werden. Es darf nur in Ausnahmefällen genutzt werden.
Grundwasserschutz als gesetzliche Aufgabe
Das Ziel des Grundwasserschutzes ist es, unbelastetes Grundwasser vor Belastungen zu schützen und, soweit wie möglich, Verunreinigungen im Grundwasser zu erkennen und zu beseitigen. Das Grundwasser unterhalb der Stadt Köln ist aufgrund der jahrhundertelangen Besiedlungszeit und gewerblichen Nutzung erheblichen stofflichen Einflüssen ausgesetzt gewesen. Wie stark das Grundwasser durch diese Beeinträchtigungen tatsächlich gefährdet oder verunreinigt ist, hängt von der Art, der Dauer und dem Ausmaß sowie den einzelnen Einflüssen der jeweiligen Standortverhältnisse ab. Eine Grundvoraussetzung des nachsorgenden Grundwasserschutzes ist daher die stadtweite Überwachung der Grundwasserqualität.
Die Rechtsgrundlagen der europäischen Gesetzgebung wurden in nationales Recht überführt: die EU-Wasser-Rahmenrichtlinie, das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen.