Unfälle beim Umgang mit Mineralölen und sonstigen wassergefährdenden Stoffen (kurz Öl- und Giftunfälle) können zu erheblichen Umweltschäden und Gefahren für die Allgemeinheit führen.

Zum Schutz des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer, des Bodens, der öffentlichen Kanalisation und zur Abwehr sonstiger Gefahren für die Allgemeinheit, müssen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen unverzüglich Gegenmaßnahmen getroffen werden.

Anzeigepflicht

Öl- und Giftunfälle sind gemäß § 122 Absatz 3 des Landeswassergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LWG) unverzüglich der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde und Untere Umweltschutzbehörde, der Polizei oder der Feuerwehr anzuzeigen.

  • Feuerwehr
    Telefon: 0221 / 9748-0
    Notruf: 112
  • Polizei
    Telefon: 0221 / 229-0
    Notruf: 110
  • Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt
    Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
    Willy-Brandt-Platz 2
    50679 Köln
  • Telefon: 0221 / 221-24935
    Telefax: 0221 / 221-24686

Dieser Alarmplan muss an gut sichtbarer und dauernd zugänglicher Stelle auf der Baustelle angebracht werden.