Der Artenschutztransponder ist ein spezieller Mikrochip, der dem Tier unter die Haut injiziert wird. Mit einem speziellen Lesegerät kann dann der Zahlencode des Transponders abgelesen werden, mit dem das Tier identifiziert werden kann. Der ursprüngliche Transponder hatte eine Größe von 12 x 2,1 mm, der mittlerweile verfügbare Mini-Transponder misst nur 9 x 1,4 mm. Mir ihm können auch kleinere Tiere gekennzeichnet werden.
Der Transpondercode muss in Bescheinigungen, Zuchtbüchern und Herkunftsnachweisen angegeben werden.
Welche Tiere werden mit Transpondern gekennzeichnet?
Für folgende Tiergruppen kann der Transponder oder Minitransponder verwendet werden:
- Säugetiere
- Reptilien
- Vögel (ersetzt nicht den geschlossenen Ring)
Wichtig ist dabei vor allem, dass das Tier die nötige Größe und das nötige Gewicht hat. Bei größeren Reptilien kann der Transponder ab einem gewissen Alter die Fotodokumentation ersetzen. Bei Landschildkröten ist dies etwa ab einem Gewicht von 200 Gramm (Mini-Transponder) oder 500 Gramm (Transponder) möglich. Bei Fragen zur Kennzeichnung Ihres Tieres per Transponder, lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt beraten. Klären Sie auch im Vorfeld mit der zuständigen Behörde ab, ob eine Kennzeichnung mittels Transponder für Ihr Tier in Frage kommt.
Bezugsquellen und das Einsetzen von Transpondern
Die Artenschutztransponder werden nur von den beiden in der BArtSchV (§15) genannten Vereinen ausgegeben:
Das Implantieren des Transponders erfolgt unter Narkose und muss unbedingt von einem Tierarzt durchgeführt werden!
Kontakt
Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Hinweisen gerne unter folgenden Telefonnummern:
- Stadtbezirke Chorweiler, Kalk und Nippes: 0221 / 221-36566
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