Vögel, die in Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) gelistet sind, sind kennzeichnungspflichtig. Für gezüchtete Vögel ist der geschlossene Artenschutzring die vorgeschriebene Kennzeichnungsmethode. Dieser Ring wird dem Vogel im Alter von wenigen Tagen über das Bein geschoben und das Tier ist somit dauerhaft gekennzeichnet. Die Ringnummer muss in allen Dokumenten zu dem entsprechenden Tier angegeben werden.
Der geschlossene Artenschutzring
Ein Artenschutzring zeigt eine Ringnummer bestehend aus Buchstaben und Zahlen. Dieser Code liefert Züchter*innen, Halter*innen und der Artenschutzbehörde wichtige Informationen zu dem Tier. Die Ringnummer des Rings auf der Abbildung lautet zum Beispiel:
B 2,0 G 11 1234
Folgende 5 Informationen zeigt die Ringnummer an:
- B: Die Ausgabestelle des Rings (hier: BNA)
- 2,0: Die Ringgröße (Durchmesser) in mm
- G: Geschlossener Ring
- 11: Ausgabejahr/Schlupfjahr 2011
- 1234: Die fortlaufende, individuelle Nummer des Rings
Ringnummern aus anderen EU-Staaten sind anders aufgebaut. Fragen Sie hierzu im Zweifelsfall bei der für Sie zuständigen Behörde nach, bevor Sie Tiere kaufen.
Ausgabestellen für Artenschutzringe
Laut BArtSchV §15 werden Artenschutzringe in Deutschland nur von 2 Verbänden ausgegeben und müssen von Züchter*innen dort bestellt werden:
Beide Verbände übermitteln Daten zu ausgegebenen Ringen an die Artenschutzbehörden, sodass nachvollziehbar ist, welche Züchter*innen welche Ringe erhalten haben.
Denken Sie daran, benötigte Ringe rechtzeitig vor dem Schlupf der Tiere zu bestellen!
Ringgröße:
Die Ringgröße (in Millimetern) für jede Vogelart ist durch die Anlage 6 der BArtSchV festgelegt. Nur mit dieser Ringgröße gekennzeichnete Tiere gelten als ordnungsgemäß gekennzeichnet. Die Ringgröße ist dabei so gewählt, dass der Ring den Jungtieren wenige Tage nach dem Schlupf über den Fuß geschoben werden kann. Somit ist der geschlossene Ring der Nachweis dafür, dass der Vogel eine Nachzucht ist. Bei älteren oder adulten Tieren kann ein Ring in der vorgeschriebenen Größe nicht mehr angebracht werden.
Achten Sie als Züchter deshalb unbedingt darauf, Ihre Nachzuchten rechtzeitig zu beringen!
Ausgabejahr und individuelle Nummer
Das Ausgabejahr des Ringes entspricht dem Schlupfjahr des Tieres. Verwenden Sie für die Beringung keine überzähligen Ringe aus vergangenen Jahren.
Die vierstellige Nummer des Ringes erlaubt die individuelle Erkennung des Tieres.
Offene Ringe
Die Beringung von Nachzuchten erfolgt immer mit geschlossenen Ringen (G). Kaufen Sie deshalb nur geschlossen beringte Nachzuchten!
Bei seltenen Importen von Vögeln wird noch der offene Ring (O) verwendet. Häufig ist dieser auch noch bei alten Papageien zu finden, die früher regelmäßig importiert wurden. Sollten Sie ein Tier mit einem offenen Ring angeboten bekommen, informieren Sie sich im Voraus bei der zuständigen Behörde.
Ringmanipulation
Immer wieder werden geschlossene Artenschutzringe manipuliert um illegale Wildfänge nachträglich zu beringen. Vor allem bei heimischen Singvögeln kommt dies oft vor.
Schauen Sie sich beim Kauf von geschützten Vögeln die Ringe genau an. Der Ring muss immer unbeschädigt und komplett rund sein. Erkennen Sie Kratzer, Verformungen, Schäden am Lack oder Anzeichen, dass der Ring von innen vergrößert wurde? Dies sind eindeutige Zeichen von manipulierten Ringen. Sehen Sie in diesem Falle unbedingt vom Kauf ab und informieren Sie die zuständige Behörde!
Hier sehen Sie einige Beispiele für manipulierte Ringe:
Alternative Kennzeichnungsmöglichkeiten
Größere Vögel (wie Papageien) können auch mit dem Artenschutztransponder gekennzeichnet werden. Dies ersetzt bei Nachzuchten nicht den geschlossenen Ring. Bei legal importierten Tieren ist der Transponder ein Ersatz für den offenen Ring. Auch Vögel, die vor Unterschutzstellung legal ohne Kennzeichnung erworben wurden, können mit dem Transponder nachträglich gekennzeichnet werden.
In seltenen Fällen kann durch die zuständige Behörde auch ein Pedigramm (Fußabbildung) oder Kraniogramm (Kopfabbildung) zur Kennzeichnung von Vögeln zugelassen werden. Dies wird allerdings meist entweder als Zusatz zur Beringung oder bei beschlagnahmten Tieren ohne Herkunftsnachweis angewendet.
Kontakt
Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Hinweisen gerne unter folgenden Telefonnummern:
- Stadtbezirke Chorweiler, Kalk und Nippes: 0221 / 221-36566
- Stadtbezirke Ehrenfeld, Lindenthal und Mülheim: 0221 / 221-24877
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Sie erreichen uns auch per E-Mail an: artenschutz@stadt-koeln.de.