Ihre Pflicht als Katzenbesitzerin oder Katzenbesitzer: Lassen Sie Ihre Katzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren, bevor Sie sie nach draußen lassen!

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In den letzten Jahren ist es durch die unkontrollierte Vermehrung von Hauskatzen und freilebenden Katzen in Köln zu einer Überpopulation gekommen. Viele der freilebenden Katzen befinden sich in einem elenden Zustand: Sie sind verwahrlost, oft krank und befallen von Flöhen und Würmern. Revierkämpfe mit einhergehenden Verletzungen, Übertragungen von Krankheiten und Futtermangel führen zu einem schlechten Allgemeinzustand. Dies gilt besonders für dauerhaft freilebende Katzen.

Der Rat hat eine Verordnung zum Schutz der freilebenden Katzen in Köln erlassen. Die Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet. Sie regelt die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Katzen und Katern, denen unkontrollierter Freigang gewährt wird.

Warum kastrieren?

Durch den Kontakt freilebender Katzen mit nicht kastrierten Katzen ist die Population stetig gestiegen. Die bisherigen Maßnahmen der Tierschützerinnen und Tierschützer, Katzen einzufangen, tierärztlich untersuchen und kastrieren zu lassen, konnte die Population der freilebenden Katzen, die sich aus ausgesetzten, entlaufenen und frei geborenen Katzen zusammensetzt, nicht eindämmen. Katzen können zwei bis dreimal im Jahr vier bis sechs Junge bekommen. Das unkontrollierte Vermehren führt zu einem Kreislauf, der das Leid der Tiere immer weiter steigert und die Unterbringungsmöglichkeiten in Tierheimen und privaten Pflegestellen der Tierschutzvereine übersteigt.

Wann kastrieren?

Um eine Vermehrung zu verhindern, müssen weibliche und männliche Katzen ab dem fünften Lebensmonat kastriert werden. Die Kastration ist für die Tierärztin oder den Tierarzt ein routinemäßiger Eingriff, der unter Narkose durchgeführt und von den Katzen gut verkraftet wird.

Kennzeichnung und Registrierung

Katzenhalter*innen müssen ihre freigehenden Katzen eindeutig und dauerhaft durch Mikrochip, der unter die Haut gesetzt wird, oder Ohrtätowierung kennzeichnen lassen.

Die Kennzeichnung mittels Mikrochip wird ohne Narkose von Tierärztinnen und Tierärzten durchgeführt. Für die Ohrtätowierung ist aus Tierschutzgründen eine Narkose erforderlich.

Die Daten der Kennzeichnung sind mit Identifikationsmerkmalen der Katze und Name sowie Anschrift der Halter*innen, wie zum Beispiel TASSO e. V. oder FINDEFIX, registrieren zu lassen.

Vorteile der Kennzeichnung und Registrierung

Ist eine Katze im Tierheim oder in einer Tierpraxis abgegeben worden, wird die Halterin oder der Halter benachrichtigt und erhält das Tier zurück. Wird eine Katze an einer Futterstelle aufgegriffen, kann erkannt werden, ob das Tier kastriert ist und eine Besitzerin oder einen Besitzer hat.

Kosten

Die Kosten der Kastration werden nach der "Gebührenordnung für Tierärzte" berechnet und sind beim Tierarzt zu erfragen.

Kontakt und weitere Informationen

Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln

Telefon: 0221 / 221-26211

E-Mail
Faltblatt "Kastration mindert Katzenelend"
PDF, 496 kb
Katzenschutzverordnung