Lage und Geschichte

Das rund 21 Hektar große Naturschutzgebiet "Am Ginsterpfad" liegt im Stadtbezirk Nippes nur wenige Kilometer vom Stadtzentrum entfernt. Es ist umgeben von Äckern und Kleingärten und grenzt an die Siedlung "Am Heckpfad" an. Unmittelbar südlich des Naturschutzgebietes befindet sich der Nordfriedhof.  

Das Gelände wurde ab den 50er Jahren bis in die 80er Jahre hinein ausgekiest. Nach Beendigung der Nassauskiesung Anfang der 80er Jahre, also der Kiesgewinnung unterhalb der Grundwasserlinie, begann sich die Kiesgrube zu einem wertvollen Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu entwickeln.  

Unser Landschaftsplan von 1991 setzte daher das Gebiet als Naturschutzgebiet (N 13) fest. Ausschlaggebend für die Unterschutzstellung war die Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensstätten hochgradig gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Amphibien, seltener Insektenarten und bedrohter Wasser- und Wiesenvögel.

Aufgrund der damaligen Besitzverhältnisse waren die erforderlichen Naturschutzmaßnahmen zur Optimierung des Lebensraumes nicht einfach umsetzbar. Erst nachdem es 2003 gelang, das Gelände in städtischen Besitz zu bringen, wurde aktiver Naturschutz auf dem Grubengelände möglich.  

Heute wird das Gebiet vom Naturschutzbund Köln in Zusammenarbeit mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und der Unteren Naturschutzbehörde betreut. Die Überwachung des Gebietes wird durch ehrenamtliche Helfer des NABU unterstützt, die bei widerrechtlichen Handlungen im Naturschutzgebiet Personen ansprechen und über die Folgen ihres Verhaltens aufklären.

Vielfältiger Lebensraum

Das Naturschutzgebiet "Am Ginsterpfad" ist wie alle Kiesgruben ein durch Menschenhand entstandener Lebensraum und zeichnet sich durch eine Vielfalt an Strukturen im Uferbereich, zum Beispiel Röhrichte, und im Wasser aus. Nicht weniger interessant sind die Randbereiche und Böschungen des Kiesgrubengeländes. Die Palette reicht hier vom Grünland verschiedener Sukzessionsstadien bis hin zu trockenheitsgeprägten sandigen Ruderalflächen. Ebenso vielfältig wie die Lebensräume ist auch die im Gebiet lebende Tier- und Pflanzenwelt.

Die Tier- und Pflanzenwelt im und am Wasser

Im Gebiet wurden 55 Vogelarten beobachtet. Darunter befinden sich selten gewordene Wasservögel wie Haubentaucher und Reiherente. Auf den Sand- und Kiesbänken in Ufernähe können der Flussregenpfeifer und der Kiebitz beobachtet werden. Aus den Sträuchern im Böschungsbereich tönt der Gesang des Gelbspötters. Weiterhin wurden in Kartierungen drei Fledermausarten sowie zehn Libellen- und Schneckenarten erfasst.  

Eine Besonderheit stellen die acht Amphibienarten dar, die hier beobachtet wurden. Zu erwähnen ist die Wechselkröte, die in Nordrhein-Westfalen hier ihr nördlichstes Vorkommen hat. Diese ist, wie der hier beheimatete Kammmolch nach der Europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sogar unter strengen Schutz gestellt.  

Mit circa 260 erfassten Arten hat auch die Pflanzenwelt einiges zu bieten. Hierunter befindet sich im feuchten Uferbereich die Igel-Segge oder das auf den kiesig-sandigen Böden anzutreffende Kleine Tausendgüldenkraut.

Einige bedrohte Arten im Portrait

© Morris Flecks
Wechselkröte
© Throsten Florin-Bisschopinck
Kreuzkröte
© Lutz Rothmann, Naturschutzwart
Junger Kammolch

Der Kammmolch

Der Jahreszyklus des Kammmolchs unterteilt sich in eine aquatische, im Wasser lebende, und eine terrestrische, an Land lebende, Phase. Während der Fortpflanzungszeit, zwischen März und August wird zur Paarung ein geeignetes Gewässer aufgesucht. Dieses besitzt meist eine ausgeprägte Ufer- und Unterwasservegetation, ist gut besonnt und möglichst fischfrei. Landlebensräume sind meist feuchte Laub- und Mischwälder, Gebüsche, Hecken und Gärten in Nachbarschaft der Laichgewässer.

Die Kreuz- und Wechselkröte

Kreuz- und Wechselkröten zählen zu den sogenannten Pionierarten, das heißt, sie besiedeln neu entstandene Kleingewässer und vegetationsarme Landlebensräume, wie sie beispielsweise ursprünglich durch die Dynamik unverbauter Fließgewässer immer wieder entstehen. Dementsprechend benötigen sie zur Fortpflanzung flache, wenig bewachsene, voll besonnte und fischfreie Gewässer, die häufig auch nur temporär Wasser führen. Die Tagesverstecke der dämmerungs- und nachtaktiven Amphibien finden sich unter Steinen, in Mauern, Erd- oder Felsspalten sowie Kleinsäugerbauten oder in vegetationsarmen Hangbereichen. Diese Bedingungen existieren heutzutage fast ausschließlich bei sogenannten Sekundärbiotopen, die durch Menschenhand einer stetigen Veränderung unterliegen. Beispiele hierfür sind Kiesabbaugebiete oder der Braunkohletagebau. Ursächlich für die Ausweisung des Naturschutzgebietes "Am Ginsterpfad" war daher auch das Auftreten von Kreuz- und Wechselkröten innerhalb der ehemaligen Auskiesung.

Flussregenpfeifer

Der circa 15 bis 18 Zentimeter große und 25 bis 55 Gramm schwere Flussregenpfeifer kommt im Naturschutzgebiet regelmäßig als Nahrungsgast vor. Da er im Brutgeschäft (April bis Juli) seine gut getarnten Eier direkt auf die kiesig-sandigen Uferbereiche ablegt, ist das ehemalige Kiesgrubengelände potenziell auch als Brutgebiet geeignet. Seine aus Kleintieren, zum Beispiel Spinnen, Insekten und Würmern bestehende Nahrung findet der oberseits braune und unterseits weiß gefiederte Vogel im Uferbereich der Gewässer. Die Eier, aus denen nach circa 25 Tagen die Küken schlüpfen, sind durch ihr gesprenkeltes Farbmuster gut getarnt. An der Brut beteiligen sich beide Elternvögel, die bei drohender Gefahr potenzielle Angreifer auf sich aufmerksam machen und gleichzeitig vom Nest weglocken, sogenanntes verleiten. In Mitteleuropa werden häufig zwei Bruten groß gezogen.

Rohrammer

Die breiten Schilfgürtel der Gewässer sind der Lebensraum der Rohrammer. Rohrammer-Männchen haben in der Balz- und Brutzeit einen schwarzen Kopf mit weißen Bartstreif und einen braun-schwarz gestreiften Rücken. Weibchen, Jungvögel und Männchen im Schlichtkleid ähneln sich stark. Sie haben eine bräunliche Grundfärbung, mit ebenfalls braunem Streifenmuster. Rohrammers bauen ihr Nest dicht über dem Boden, daher ist es anfällig für Störungen durch Spaziergänger, Angler und Hunde. 

Naturschutz durch Pflege

Um den Zustand des Schutzgebiets zu erhalten und Lebensräume gezielt zu optimieren, wurde in unserem Auftrag ein Pflege- und Entwicklungsplan erarbeitet. Darin wurden die wertvollen Landschaftselemente sowie Tier- und Pflanzenarten erfasst und Schutzmaßnahmen vorgeschlagen. Die Untere Naturschutzbehörde legt in Zusammenarbeit mit der NABU Naturschutzstation Leverkusen–Köln jährlich Pflegemaßnahmen fest, die sich am Pflege- und Entwicklungsplan orientieren. Die Maßnahmen werden dabei entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet und angepasst. Durch wiederholtes Monitoring wird die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig überprüft. Die positiven Entwicklungen der Populationszahlen zeigen unter anderem den Erfolg einzelner Maßnahmen.  

Damit Flussregenpfeifern und Wechselkröten weiterhin ausreichend Lebensraum zur Verfügung steht, sind Entbuschungsmaßnahmen in einigen Bereichen der Kiesgrube erforderlich.  

An anderen Stellen hingegen wird Strauchbewuchs gefördert, um gebüschbrütenden Vogelarten Brutplätze zu bieten aber auch, um die Begehbarkeit der Böschungen zu verhindern.

Konkrete Maßnahmen zum Erhalt des Lebensraums

Um den vielfältigen Lebensraum und die artenreiche Tier- und Pflanzenwelt in der Kiesgrube zu erhalten, sind regelmäßige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erforderlich.  

Zum Erhalt des wertvollen Lebensraums wird die Vegetation der Grubensohle möglichst niedrig gehalten. Damit wird den Ansprüchen von Arten wie der Kreuz- und Wechselkröte, aber auch seltenen gewordenen Bodenbrütern wie dem Kiebitz und dem Flussregenpfeifer gerecht. Ohne großflächige offene Bereiche würde ein Teil der entstandenen Artenvielfalt verschwinden.  

Bisher wurden kleinere Becken im sandigen Untergrund angelegt, damit diese Kleingewässer Amphibien mehr Möglichkeiten zur Fortpflanzung und Entwicklung bieten. Sie halten das Wasser über einen längeren Zeitraum als kleine Pfützen, sodass sich die Entwicklungschancen der Amphibien auch in trockeneren Jahren verbessern.  

Zukünftig ist geplant, den sandigen Boden nahe der Gewässer an einigen Stellen kleinräumig von Vegetation zu befreien und freizulegen. Außerdem soll die Vegetation von kleineren Hangabschnitten entfernt werden. Diese Maßnahmen sorgen für die Optimierung des Lebensraums für die gefährdeten, hier vorkommenden Wechselkröten. Diese benötigen vegetationsfreie Bereiche und grabfähiges Bodenmaterial, um geschützt zu überwintern.  

Die ehemalige Kiesgrube ist das Zentrum des Naturschutzgebiets "Am Ginsterpfad" und Heimat seltener Arten. Um diesen wertvollen Lebensraum zu erhalten, ist das Betreten der Grubenfläche verboten. Um den tierischen Bewohnern der Fläche Schutz vor Beunruhigung durch Hunde und Menschen zu bieten und deren Nester zu schützen, wird die Zaunanlage als Schutzmaßnahme erweitert.

Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch:

Naturschutzgebiete sind Bereiche von herausragender Bedeutung für wild lebende Tier- und Pflanzenarten. Hier sollen nicht zu ersetzende Lebensgemeinschaften bestmöglich gefördert und vor negativen Einflüssen geschützt werden.

Unterstützen Sie daher bitte die Erhaltung der Natur in Köln.

  • Gehen Sie nicht abseits der zugelassenen Wege. Im eingezäunten Bereich der Kiesgrube in der Geländesenke besteht ein absolutes Betretungsverbot.      
  • Führen Sie Hunde an der Leine.
  • Vermeiden Sie Lärm.
  • Hinterlassen Sie keinen Müll.  

Darüber hinaus gilt insbesondere für das Naturschutzgebiet "Am Ginsterpfad" :   

  • Betreten Sie das Gebiet mit Ausnahme des Rundweges zum Besucheraussichtspunkt im Osten des Gebietes nicht. Der Rundweg ist über die Straße "Ginsterpfad" zu erreichen.   
  • Betreiben Sie im Gebiet keinen Wassersport und baden Sie nicht in den Gewässern. Bedenken Sie, dass die Fluchtdistanz für Wasservögel oftmals über 100 Meter liegt.   
  • Verboten sind auch Grillen, Zelten, Lagern und Angeln.  

Aufgrund der Attraktivität des Gebietes und der zentralen Lage wird das Naturschutzgebiet "Am Ginsterpfad" in hohem Maße zur Naherholung genutzt. Diese ist aber nur auf dem beschriebenen Rundweg, oberhalb der Kiesgrube zulässig. Der hohe Freizeitdruck gefährdet die Naturschutzziele erheblich!