Folgende Fahrzeuge dürfen die Umweltzone befahren und benötigen keine Feinstaubplakette und keine Ausnahmegenehmigung:

  • Mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie Quads
  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung
  • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" besitzen und mit sich führen oder mit denen Personen mit beidseitiger Amelie (beide Arme fehlen), Phokomelie (Hände beziehungsweise Füße setzen unmittelbar an Schultern beziehungsweise Hüften an) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen gefahren werden
  • Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden
  • zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt
  • Fahrzeuge mit Oldtimer-Status ("H"-Kennzeichen oder "07"-Kennzeichen) beziehungsweise Fahrzeuge aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei, wenn sie die gleichen Anforderungen erfüllen
  • PKW, Nutzfahrzeuge, Reisebusse der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette), für die technisch keine Nachrüstung möglich ist und die vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter beziehungsweise die Fahrzeughalterin zugelassen wurden und die Nichtnachrüstbarkeit durch eine bei jeder Fahrt in der Umweltzone mitzuführenden und im ruhenden Verkehr hinter der Windschutzscheibe auszulegenden Bescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) nachweisen
  • Versuchs- und Erprobungsfahrzeuge
  • Fahrzeuge mit Kurzzeit-, Händler- oder Ausfuhrkennzeichen

Weitere Informationen

Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. Bundesimmissionsschutzverordnung)