Wirkt eine Erschütterungsquelle zum Beispiel auf ein Wohngebäude ein, wird dieses als Ganzes und werden seine Bauteile, insbesondere der Fußboden, zu Schwingungen angeregt. Diese Schwingungen werden dann auf Menschen innerhalb des Gebäudes entweder direkt vom Fußboden über die Beine oder indirekt über die Sitzflächen von Stühlen, über das Bett oder über Tische und Ähnliches übertragen.

Ob Schwingungen von Menschen allerdings als Vibrationen/Erschütterungen wahrgenommen werden oder nicht, hängt von sehr unterschiedlichen Faktoren ab. So werden Erschütterungsreize vom Menschen grundsätzlich anders verarbeitet als zum Beispiel Schall- oder Lichteinwirkungen, für deren Empfang und Verarbeitung der Mensch spezielle Sinnesorgane besitzt. Erschütterungen hingegen werden von verschiedenen, über den ganzen Körper verteilten unspezifischen Rezeptoren aufgenommen und weitergeleitet.

Grundsätzlich wird die Wahrnehmbarkeit von Erschütterungen beeinflusst durch

  • die Intensität der Erschütterungen,
  • deren Frequenzzusammensetzung,
  • die Einwirkungsrichtung in Bezug auf die Körperachse (Wirbelsäule),
  • die Dauer der Einwirkung,
  • die individuellen Empfindlichkeiten des betroffenen Menschen.

Belästigung durch Erschütterungen

Schall- und Lichtreize sind für den Menschen zur Orientierung und Kommunikation in weiten Grenzen notwendig und erwünscht. Von außen auf den Menschen einwirkende Erschütterungen sind für ihn dagegen entwicklungsgeschichtlich ungewohnt, zumindest außergewöhnlich. In vielen Fällen sind sie mit potenziellen Gefahren verbunden, wie zum Beispiel beim Schaukeln eines Bootes oder beim Beben der Erde.

Die Grundeinstellung des Menschen zu Erschütterungseinwirkungen ist daher andersartig als bei Geräuschen, so dass fremderzeugte Schwingungen grundsätzlich unerwünscht sind und im Wohnbereich von vielen Menschen bereits dann als erheblich störend empfunden werden, sobald sie über längere Zeit wahrnehmbar sind.

Der Grad der individuellen Belästigung des Menschen durch Erschütterungseinwirkungen hängt von objektivierbaren Schwingungskenngrößen, von individuellen Faktoren bei den Betroffenen und von weiteren, oft unvermeidbaren Begleiterscheinungen, den sogenannten Sekundäreffekten ab.

Objektivierbare Kenngrößen

  • Die Stärke der Schwingungseinwirkung, sie wird beschrieben durch die Bewertete Schwingstärke KB, siehe Expertenwissen).
  • Die Einwirkungsdauer, die Häufigkeit und die Tageszeit des Auftretens.
  • Umgebungssituation/Ortsüblichkeit (Wohnung, Verkehrsmittel, Arbeitsplatz).

Individuelle Faktoren bei Betroffenen

  • Individuelle Wahrnehmungsschwelle für Schwingungen
  • Art der Tätigkeit während der Einwirkung
  • Gesundheitszustand (physisch, psychisch)
  • Gewöhnung oder Sensibilisierung
  • Einstellung zur Verursacherin oder zum Verursacher
  • Einschätzung der Vermeidbarkeit/Notwendigkeit der Einwirkung

Durch Schwingungen verursachte Sekundäreffekte

  • Für das Auge sichtbare Schwingungen von Gegenständen in der (Wohn-) Umgebung wie Pflanzen, Lampen, Spiegel und Ähnliches
  • Anregung von hörbarem tieffrequentem Luftschall durch die schwingenden Bauteile
  • Erzeugung von zusätzlichem Schall zum Beispiel durch Klappern von Türen, Klirren von Gläsern und Ähnlichem