Nach der gesetzlichen Vorgabe gliedert sich die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erstellung eines Aktionsplanes in mehrere Phasen:

Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit (Online-Beteiligung)

  • Unterrichtung über die Lärmaktionsplanung
  • 1. Online-Phase: Vorschläge
    Einholen von Anregungen durch die Bürgerinnen und Bürger
  • 2. Online-Phase: Ausarbeitung
    Aufstellung eines Maßnahmenkataloges beziehungsweise -entwurfs unter Berücksichtigung der Anregungen

Offenlage/Überprüfung

  • Bekanntmachung und Auslegung des Planentwurfes
  • Schriftliche Stellungnahme durch die Bürgerinnen und Bürger

Satzungsverfahren

  • Planerstellung (Aktionsplan) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen
  • Öffentliche Bekanntmachung
  • Auslegung, dauerhafte Veröffentlichung (zum Beispiel im Internet)

Quelle:
Lärmaktionsplanung; Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 - 8820.4.1 vom 7. Februar 2008)