Neben der gesetzlichen Verpflichtung zur Lärmvorsorge bei Um- und Neubau von Verkehrswegen und Flugplätzen sowie anlagenbezogenen Regelungen gibt es in Köln freiwillige Maßnahmenprogramme zum Lärmschutz.
Fördervoraussetzungen
Sie erfahren hier Details zu Voraussetzungen, Ansprechpartner*innen und Umfang der Maßnahmen.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass zur Beurteilung der Lärmsituation nicht die Pegel aus der Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärm-Richtlinie gelten, sondern die von den jeweiligen Baulastträgern ermittelten Pegel nach nationalem Recht.