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Das Förderprogramm ist ausgesetzt. Es werden derzeit keine Anträge entgegengenommen.

Smart Cities entstehen nicht nur durch Technologien, sie zeichnen sich vor allem durch eine aktive Stadtgesellschaft aus. Die smarte Stadt wird von Ihnen entworfen, mitgestaltet und weiterentwickelt. Hier können alle einen Beitrag leisten und unser Lebensumfeld im Sinne des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit mitgestalten. Dabei sind soziale und technologische Innovationen gefragt.

Daher hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, zukunftsweisende Smart-City-Projekte in Köln mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der gesamten Projektkosten zu fördern. Die Gesamtprojektkosten dürfen maximal 12.500 Euro betragen.

Ihr Projekt wird gesucht, um Köln nachhaltig, klimagerecht und lebenswert zu gestalten. Sie haben eine Idee? Dann bewerben Sie sich mit Ihrem Projekt.

Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung auf dieser Seite über die Bedingungen des Förderprogrammes.

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • Startups, private kleinere Unternehmen bis 20 Personen, Selbständige, Freiberufler*innen
  • Privatpersonen
  • Juristische Personen, eingetragene oder gemeinnützige Verbände
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Schulen

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung vorliegen?

  • Innovationsprojekt in Köln, das nicht parteipolitisch ausgerichtet ist
  • Das Projekt wurde noch nicht begonnen
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Was wird gefördert?

  • Projekte zur ressourcen-, klimaschonenden und sozialverträglichen Mobilität
  • Innovative Kommunikationsformate und Angebote zur Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung
  • Anreizsysteme für nachhaltiges Verhalten (zum Beispiel Müllvermeidung, Reduzierung der Lebensmittelverschwendung oder des Energieverbrauchs)
  • Innovative Kooperations- und Vernetzungsstrukturen und interaktive Mitmachmodelle
  • Projektwochen/Workshops in Schulen oder Bildungseinrichtungen zu SmartCity Cologne
  • Smarte Lösungen zur Aktivierung älterer Menschen (zum Beispiel gesellschaftliches Leben, Gesunderhaltung)

Was muss in die Projektbeschreibung?

  • Welches Problem soll angegangen werden? (zum Beispiel hohe CO2 Belastung, zu wenig Wissen im Umgang mit Daten)
  • Was ist an der Idee innovativ und smart für Köln, und wie funktioniert das Projekt?
  • Wann soll das Projekt durchgeführt werden?
  • Wer ist die Zielgruppe?
  • Welche Verbesserungen werden dadurch erwartet? (zum Beispiel Luftverbesserung, Vereinfachung von Verfahren, verbesserte Kommunikation)

Wie läuft das Antragsverfahren?

Bitte nutzen Sie den Antrag aus dem Downloadservice und senden diesen an:

Stadt Köln

Dezernat für Umwelt, Klima und Liegenschaften

Koordinationsstelle Klimaschutz

Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

Wann erfolgt die Auszahlung der bewilligten Förderung?

Beantragte Zuschüsse werden erst nach Bewilligung des Projektes überwiesen. Die Überweisung kann nur auf ein in Deutschland geführtes Konto überwiesen werden.

Eine Barauszahlung von Zuschüssen ist nicht möglich.

Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme

Nach Abschluss der Maßnahme ist die/der Zuwendungsempfänger*in  verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis über die Kosten und Einnahmen vorzulegen.

Weitere Informationen können der Richtlinie zum Förderprogramm SmartCity Cologne GO entnommen werden.

Sie finden sie unter "Downloadservice".

Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Zuschüsse können nur bewilligt werden, soweit die Haushaltslage dies zulässt beziehungsweise die zur Verfügung stehenden Mittel noch nicht verbraucht sind.

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