Eigenkontrollmaßnahmen von Lebensmittelunternehmen sollen sicherstellen, dass die Gesundheit der Verbraucher*innen durch Lebensmittel, die in diesem Betrieb hergestellt oder auch nur verkauft werden, nicht beeinträchtigt wird. Grundlage dieser Maßnahmen muss eine Analyse der Gefahren sein, die bei der Herstellung und dem Verkauf der Produkte auftreten können. Darüber hinaus sind Lebensmittelunternehmen verpflichtet, die Eigenkontrollmaßnahmen zu dokumentieren.

Unter Downloads finden Sie Merkblätter, die für die Dokumentation verwendet werden können.

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