Informationen zu Cannabis, Hilfsangeboten und Kölner Besonderheiten
Seit dem 1. April 2024 ist der Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit legalisiert. Eine regulierte Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken ist nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) nur für volljährige Personen möglich. Angesichts des nun zu erwartenden erleichterten Zugangs zu Cannabis achten wir verstärkt auf den Gesundheitsschutz von Heranwachsenden.
Das Bundesministerium für Gesundheit und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informieren rund um das Cannabis-Gesetz und klären zu unerwünschten gesundheitlichen Auswirkungen auf:
Ich bin unter 18 Jahre alt. Welche Konsequenzen hat es für mich, wenn ich Cannabis konsumiere oder besitze?
Wenn bei dir Cannabis gefunden wird, muss es dir abgenommen werden und deine Eltern oder Erziehungsberechtigten informiert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass du professionelle Hilfe annimmst, in denen du deinen Umgang mit Cannabis reflektieren kannst, gesundheitliche Risiken erkennst und deinen Konsum einstellst.
Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder des Jugendlichen wird auch unser Amt für Kinder, Jugend und Familie informiert.
Wo finde ich als Schüler*in/Jugendliche*r in Köln professionelle Hilfe, wenn ich zu viel kiffe?
Du kannst dich an deine Lehrkräfte und an die Schulsozialarbeiter*innen wenden, die es an vielen Kölner Schulen gibt. Sie sind geschult und können unterstützen und vermitteln. Unterstützung bieten auch die Teams der Jugendsuchtberatung "Ansprechbar" der Drogenhilfe Köln und vom Sozialdienst Katholischer Männer (SKM).
Wo finde ich als Erwachsene*r in Köln professionelle Hilfe, wenn ich selbst zu viel kiffe oder jemanden kenne, der zu viel kifft?
Verschiedene Suchtberatungsstellen bieten kostenlos und anonym Suchtberatung an. Sie können die Beratung telefonisch, persönlich und online in Anspruch nehmen.
Fachambulanz Sucht Innenstadt
Sozialdienst Katholischer Männer e. V. Köln (SKM Köln)
Große Telegraphenstraße 31
50676 Köln
Telefon: 0221 / 2074325
Fachambulanz Sucht Porz
Sozialdienst Katholischer Männer e. V. Köln (SKM Köln)
Goethestraße 7
51143 Köln-Porz
Telefon: 02203 / 9553619
Suchtberatung Südstadt
Diakonisches Werk Köln und Region
Kartäusergasse 9-11
50678 Köln
Telefon: 0221 / 1603888
Suchtberatung Mülheim
Diakonisches Werk Köln und Region
Graf Adolfstraße 22
51065 Köln
Telefon: 0221 / 35650601
Suchtberatung Chorweiler
Diakonisches Werk Köln und Region
Seeberger Treff
Braunfelsweg 14
50769 Köln
Telefon: 0221 / 56062087 oder 0221 / 56062089
Gibt es in Köln Selbsthilfegruppen zu Cannabis?
Es gibt verschiedene Gruppen der Sucht-Selbsthilfe. Die Kölner Suchthilfe e. V. (KSH) hat einige Cannabis-Alkohol-Partydrogen-Selbsthilfe-Gruppen (CAPS). Hier sind alle willkommen, die Unterstützung suchen, unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialem Stand, Religion, Nationalität, sexueller Identität und Dauer der Abhängigkeit. Auch für Angehörige gibt es Selbsthilfegruppen.
Wer ist in Köln für Suchtprävention zuständig? Wer führt Präventionsveranstaltungen zum Beispiel an Schulen durch?
Unsere Koordinierungsstelle Suchtprävention unterstützt und koordiniert die drei auf diesem Gebiet tätigen Träger der freien Wohlfahrtspflege auf Basis des Fachkonzeptes. Präventionsangebote für Schulen und andere Einrichtungen werden durch die folgenden Träger angeboten:
- Fachstelle für Suchtprävention der Drogenhilfe Köln gGmbH
- Fachstelle für Sucht- und AIDS-Prävention (SKM e. V. Köln)
- SKF e. V.
Was passiert, wenn ich innerhalb der Verbotszonen kiffe?
Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Der Sanktionsschwerpunkt liegt auf dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen. So kann der Cannabiskonsum in Verbotszonen mit 50 Euro bis 500 Euro oder der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen mit 300 Euro bis 1.000 Euro geahndet werden.
Kann Köln eigene Verbotszonen festlegen?
Ja, bei besonders schützenswerten Einrichtungen, bei denen der Konsum von Cannabis eine Gefahr für die dort befindlichen Personen darstellt, können wir durch ordnungsbehördliche Verordnung Schutzzonen einrichten. In § 5 des Cannabis-Gesetzes ist geregelt, wo ein Konsumverbot herrscht. Zum Beispiel in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Umkreis von 100 Metern im Bereich von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie in deren Sichtweite. In Fußgängerzonen ist der Cannabiskonsum zwischen 7 und 20 Uhr verboten.
Wie und wo kann ich in Köln eine Anbauvereinigung anmelden?
Seit dem 1. Juli 2024 gelten die bundesgesetzlichen Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen "Cannabis Social Clubs". Bevor eine Anbauvereinigung aktiv werden darf, benötigt sie eine behördliche Erlaubnis. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat die Zuständigkeit an die jeweiligen Bezirksregierungen übertragen. In Köln ist die Bezirksregierung Köln zuständig.
Dort finden Anbauvereinigungen auch einen Leitfaden für die Erstellung eines Jugend- und Gesundheitskonzeptes sowie ein Infoblatt zur Weitergabe an Mitglieder von Cannabis Anbauvereinigungen.
Wann und wo finden in Köln die vom Gesetz geforderten Schulungen für die Präventionsbeauftragten von Anbauvereinigungen statt?
Anbauvereinigungen sind verpflichtet, geschulte Präventionsbeauftragte zu benennen. Beim Antrag ist eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Suchtpräventionsschulung bei einer Landes- oder Fachstelle für Suchtprävention oder Suchtberatung oder bei einer vergleichbar qualifizierten öffentlich geförderten Einrichtung vorzulegen. In Köln befinden sich mehrere entsprechende Fachstellen. Ein Mustercurriculum für die Schulung der Präventionsbeauftragten wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Auftrag gegeben. Die Fachstelle für Suchtprävention Berlin gGmbH hat das Mustercurriculum (online verfügbar) erstellt.
Darf ich in Köln einen Cannabis-Shop eröffnen?
Nein, das ist in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Das am 1. April 2024 in Kraft getretene Cannabis-Gesetz ist die erste Säule des Gesetzesvorhabens, die noch keine gewerblichen, gewinnorientierten Anbau- und Vertriebsmöglichkeiten vorsieht.
Wir haben gemeinsam mit der Drogenhilfe Köln, anlässlich der Teil-Legalisierung von Cannabis, eine Plakatkampagne gestartet. Die sechs Plakate sind auffällig, sollen zum Nachdenken anregen und weisen mit einem QR-Code auf Beratungsmöglichkeiten hin.