Kein Geld für Verhütung? Wenn Sie in Köln wohnen und nur wenig Geld zur Verfügung haben, können Sie Unterstützung aus dem Verhütungsmittelfonds erhalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der Fonds die Kosten für Verhütungsmittel oder die dazugehörige Behandlung. Ob ein Anspruch besteht, wird bei einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle geprüft.
Für wen ist der Verhütungsmittelfonds?
Der Verhütungsmittelfonds ist für alle Menschen in Köln mit geringem Einkommen.
Voraussetzungen sind:
- Sie sind mindestens 22 Jahre alt (bis zum 22. Geburtstag übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten)
- Sie wohnen in Köln
- Sie haben einen KölnPass oder bekommen eine der folgenden Leistungen: Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Wohngeld, Kinderzuschlag
So funktioniert es
- Ärztlich beraten lassen
Sprechen Sie mit einem*einer Ärzt*in über passende Verhütung und lassen Sie sich ein Rezept geben. Bei einer Spirale, einem Hormonimplantat oder einer Sterilisation/Vasektomie brauchen Sie zusätzlich einen Kostenvoranschlag für die Behandlung. - Preis in der Apotheke eintragen lassen
Gehen Sie mit dem Rezept in eine Apotheke. Die Apotheke trägt den Preis auf dem Rezept ein oder druckt einen Kostenvoranschlag aus. - Termin bei einer Beratungsstelle vereinbaren
Vereinbaren Sie einen Termin bei einer anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte (siehe "Wo stelle ich den Antrag?"). Dort wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Bitte bringen Sie mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- KölnPass oder Leistungsnachweis
- Rezept und/oder Kostenvoranschlag
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, bekommen Sie ein Bewilligungsschreiben über einen Festbetrag. Mit diesem Schreiben erhalten Sie das Verhütungsmittel kostenlos in der Apotheke oder können kostenlos die Behandlung bei Ihrem*Ihrer Ärzt*in in Anspruch nehmen. Sie müssen kein Geld vorstrecken, jedoch ist eine Zuzahlung möglich, sollte der Betrag des Kostenvoranschlages über den festgesetzten Höchstgrenzen liegen. Die Abrechnung läuft direkt zwischen der Beratungsstelle und der Apotheke oder der Praxis.
Wo stelle ich den Antrag?
Die Antragstellung ist bei diesen fünf Beratungsstellen in Köln möglich:
Werden alle Kosten übernommen?
Ja, in der Regel werden die Kosten übernommen.
Je nach Verhütungsmittel oder Behandlung kann es allerdings sein, dass Sie einen Teil der Kosten selbst bezahlen müssen. Das ist der Fall, wenn die Kosten höher sind als die festgelegten Höchstbeträge. Ob Sie zuzahlen müssen, wird im Beratungsgespräch geklärt.
Welche Verhütungsmittel werden unterstützt?
- Pille
- Kupferspirale
- Hormonspirale
- Kupferkette
- Hormonimplantat
- Sterilisation
- Vasektomie
- andere hormonelle Verhütungsmittel
Ist die Beratung vertraulich?
Ja.
Die Beratung ist vertraulich. Ihre persönlichen Informationen werden nur für die Prüfung des Antrags und die Bearbeitung der Kostenübernahme verwendet.
Weitere Angebote des Gesundheitsamts
Weitere Informationen und Kontakt
Kontakt:
Neumarkt 15-21
50667 KölnKontakt: 0221 / 221-24779