Kernelemente des Prostituiertenschutzgesetzes, das am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist, sind die Anmeldepflicht sowie eine gesundheitliche Pflichtberatung für Prostituierte und die Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe. Seit dem 1. Januar 2018 müssen alle in der Prostitution tätigen Personen angemeldet sein, beziehungsweise sich bei neu aufgenommener Tätigkeit anmelden.
Im Gesundheitsamt am Neumarkt können Sie weiterhin geschützt, kostenlos und anonym die Beratung sowie die medizinische Sprechstunde zu STI und sexueller Gesundheit aufsuchen. Die gesundheitliche Pflichtberatung nach § 10 ProstSchG findet nicht im Gesundheitsamt am Neumarkt statt.
Wo Sie sich anmelden
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung und erfolgter Gesundheitsberatung möglich.
Gesundheitsberatung:
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15 Uhr
Donnerstag: Geschlossen (vereinbarte Termine für diesen Tag finden statt)
Freitag: 8 bis 12 Uhr
0221 / 221-33937
0221 / 221-31840
0221 / 221-31196
Stadthaus in Köln Deutz
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Riegel A
8. Etage
Zimmer 27 bis 29
Bitte beachten Sie:
Die Beratungen sind nur mit einem Termin möglich!
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch:
Ordnungsbehördliche Anmeldung:
Die Anmeldebescheinigung stellt das Amt für öffentliche Ordnung nur aus wenn vorher eine gesundheitliche Pflichtberatung nach § 10 ProstSchG vom Gesundheitsamt Köln durchgeführt und bescheinigt wurde.
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung und erfolgter Gesundheitsberatung möglich.
Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbeabteilung Stadthaus Deutz - Ostgebäude
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
0221 / 221-33922
0221 / 221-33923
Gesundheitliche Pflichtberatung
Die gesundheitliche Beratung findet nur nach Terminvereinbarung statt.
Wir bieten Beratungen in Deutsch, Englisch und Bulgarisch an. Für Beratungen in anderen Sprachen steht ein*e Video-Dolmetscher*in zur Verfügung.
Einen Termin erhalten Sie telefonisch unter:
0221/ 221 33937
0221/ 221 31840
0221/ 221 31196
Terminvereinbarung per E-Mail:
Was Sie zur Anmeldung benötigen
Zur Ausstellung der Anmeldebescheinigung nach dem ProstSchG ist ein Termin erforderlich. Termine können per E-Mail, telefonisch oder schriftlich vereinbart werden:
E-Mail oder telefonisch unter den Rufnummern 0221 / 221-33923 oder 0221 / 221-33922
Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einer Terminbestätigung (Einladungsschreiben, E-Mail Bestätigung) des Teams ordnungsbehördliche Anmeldungen (Gewerbeabteilung) möglich. Sollten Sie den vereinbarten Termin versäumen oder zu einer späteren Uhrzeit vorsprechen, muss der Zutritt verweigert werden und Sie müssen einen neuen Termin vereinbaren. Bei der Vorsprache zur Anmeldung nach dem ProstSchG werden folgende Unterlagen benötigt:
- den Nachweis über die, innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgte, gesundheitliche Beratung nach § 10 Absatz 1 ProstSchG
- Personalausweis, Reisepass, einen Passersatz oder einen Ausweisersatz und gegebenenfalls eine aktuelle Meldebescheinigung
- zwei aktuelle biometrische Passfotos (die Größe der Fotos muss 35 x 45 Millimeter betragen. Dies entspricht der Größe, wie sie auch bei Personalausweisen oder Reisepässen gefordert wird).
- Ausländische Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, haben bei der Anmeldung nachzuweisen, dass sie berechtigt sind eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Anmeldebescheinigung in der Regel direkt ausgestellt werden.
Wie Sie sich abmelden können
Die Abmeldung ist persönlich oder postalisch möglich.
Bei persönlicher Abmeldung ist ein Termin erforderlich. Termine können per E-Mail, telefonisch oder schriftlich vereinbart werden:
E-Mail oder telefonisch unter den Rufnummern 0221 / 221-33923 oder 0221 / 221-33922
Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einer Terminbestätigung (Einladungsschreiben, E-Mail Bestätigung) des Teams ordnungsbehördliche Anmeldungen (Gewerbeabteilung) möglich. Sollten Sie den vereinbarten Termin versäumen oder zu einer späteren Uhrzeit vorsprechen, muss der Zutritt verweigert werden und Sie müssen einen neuen Termin vereinbaren.
Bei der Vorsprache zur Abmeldung nach dem ProstSchG bringen Sie bitte Ihre Anmeldebescheinigung und gegebenenfalls ihre Aliasbescheinigung mit.
Sie können sich auch postalisch abmelden. Bitte schicken Sie dabei die oben genannten Unterlagen mit einem formlosen Schreiben an:
Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbeabteilung Stadthaus Deutz - Ostgebäude
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Weiterführende Informationen
Informationen des Landes NRW zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Informationen des Bundes zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG).
Informationen zu sicherem Sex
Beratung und Hilfe für Prostituierte
Anlaufstelle und Beratung für männliche Prostituierte in Köln
Rahab – Aufsuchende Hilfe und Beratung für Sexarbeiterinnen in Köln
Wegweiser und Beratung für Prostituierte in NRW in den Sprachen Deutsch, Bulgarisch, Türkisch, Rumänisch und Englisch
Von der Finanzverwaltung NRW herausgegebenes Merkblatt zur Besteuerung der Prostitution.
Merkblatt der Spitzenverbände der gesetzlichen und der privaten Krankenkassen zur Krankenversicherung für Prostituierte.