Mpox ist eine seltene, vermutlich vor allem von Nagetieren auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist selten, aber besonders bei engem körperlichem Kontakt möglich. Dabei erfolgt die Ansteckung durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder zu den typischen Hautveränderungen (zum Beispiel Bläscheninhalt, Schorf) der Mpox-Infizierten.
Die Eintrittspforte sind häufig kleinste Hautverletzungen sowie alle Schleimhäute an Auge, Mund, Nase, Genitalien und Anus, möglicherweise auch der Respirationstrakt (Atemwege). Der Bläscheninhalt beziehungsweise die typischen Pockenläsionen, Veränderungen auf der Haut, enthalten eine besonders hohe Viruskonzentration.
Die typischen Symptome sind Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen sowie geschwollene Lymphknoten, gefolgt von Hautveränderungen, die sich bläschenartig entwickeln und schließlich verkrusten und abfallen.
Der sichere Nachweis der Erkrankung kann erst ab dem Zeitpunkt des Ausschlags erfolgen. Dabei wird ein PCR-Abstrich des Bläscheninhalts genommen.
Die Mpox-Infektion ist eine meldepflichtige Erkrankung bei der der Name der betroffenen Person angegeben werden muss. Bei Verdacht oder Nachweis werden die Betroffenen durch unser Gesundheitsamt kontaktiert.
Die Fallzahlen der Mpox-Infektionen in Deutschland sind aktuell stark rückläufig. Trotzdem ist der Mpox-Ausbruch international noch nicht beendet und es können auch in Köln weitere Fälle auftreten.
Wie lange muss sich eine mit Mpox infizierte Person isolieren?
Gemäß aktueller Empfehlungen besteht eine Isolationspflicht von mindestens 21 Tagen. Zugrunde liegt die Zeit, in der Infizierte ansteckend sind, also Symptome haben. Diese halten in der Regel zwei bis vier Wochen an und enden, wenn alle Hautläsionen und der Schorf vollständig abgeheilt sind.
Die Absonderungspflicht in häuslicher Isolierung wird vom Gesundheitsamt angeordnet.
Wie sollte sich eine mit Mpox infizierte Person verhalten?
Infizierte sollten jede Art von engem Kontakt, auch geschützten sexuellen Kontakt, mit anderen Menschen vermeiden, bis der Ausschlag abgeklungen und der letzte Schorf abgefallen ist.
Die Betroffenen sollen möglichst in einem Zimmer bleiben, idealerweise mit Zugang zu einem eigenen Badezimmer. Bettzeug und Haushaltsgegenstände sollten nicht mit anderen Personen geteilt werden. Das Mpox-Virus ist in der Lage, über lange Zeiträume, Tage bis Monate, auf Oberflächen oder Stoffen zu überleben.
Weiterhin sollten die infizierten Personen ihre engen Kontaktpersonen über ihre Erkrankung informieren und diese unserem beziehungsweise dem in diesem Fall zuständigen Gesundheitsamt melden.
Was versteht man unter engen Kontaktpersonen?
Als enge Kontaktpersonen gelten Menschen, die in engem Kontakt mit einer ansteckenden Person stehen. Dazu gehören insbesondere Sexualpartner*innen, aber auch Haushaltsmitglieder sowie gegebenenfalls Angehörige des Gesundheitswesens.
Wie sollten sich enge Kontaktpersonen verhalten?
Die Inkubationszeit von Mpox, also die Zeit zwischen Kontakt zu der infizierten Person und dem ersten Auftreten von Symptomen, beträgt 2 bis 21 Tage.
Es gibt keine Hinweise für eine Übertragung der Infektion vor Auftreten von Symptomen. Daher ist eine häusliche Absonderung (Quarantäne) für Kontaktpersonen nicht erforderlich.
Kontaktpersonen einer an Mpox erkrankten Person wird empfohlen, sich über 21 Tage nach dem letzten Kontakt selbst zu beobachten und sich im Falle des Auftretens von Symptomen, die auf Mpox hindeuten könnten, sofort selbst zu isolieren und zeitnah auf Affenpocken untersuchen zu lassen.
Kontaktpersonen der Kategorie 3 sollen auf sexuelle Kontakte verzichten und Kontakt zu vulnerablen Gruppen (immungeschwächte Personen, Schwangere, Kinder unter 12 Jahren) meiden.
Was tue ich, wenn ich als enge Kontaktperson Symptome entwickle?
Wenn innerhalb der oben beschriebenen Inkubationszeit nach dem Kontakt Krankheitszeichen – auch unspezifische wie zum Beispiel Fieber, auftreten – wenden Sie sich nach telefonischer Terminabsprache zur diagnostischen Abklärung an Ihre Haus- und/oder Fachärzt*innen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: infektionsschutz@stadt-koeln.de
Was tue ich, wenn ich Ausschlag an mir entdecke und Mpox ausschließen möchte?
Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihre Haus- und/oder Fachärzt*innen. Eine solche Abklärung ist in der Regel kein Notfall und kann in den ambulanten Sprechstunden unter der Woche abgeklärt werden.
Wenn Mpox nachgewiesen wird, wird dieses durch die behandelnden Ärzt*innen beziehungsweise das Labor automatisch an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet.
Im Anfangsstadium kann Mpox nicht immer von Windpocken unterschieden werden. Die Infektionen werden jedoch durch ganz unterschiedliche Viren verursacht. Berichten Sie Ihrem*Ihrer Arzt*Ärztin, ob eine Windpockeninfektion erinnerlich ist und ob Sie zuvor gegen Windpocken oder Pocken geimpft wurden. Die Vorlage des Impfausweises ist ratsam.
Ist eine Impfung sinnvoll oder wo erhalte ich diese?
Die Erkrankung heilt in der Regel auch ohne therapeutische Behandlung ab. Aufgrund der Ähnlichkeit zu echten Pockenviren ist ein gewisser Schutz durch eine früher erhaltene Pockenimpfung anzunehmen. Eine Pockenimpfung war in den alten Bundesländern bis 1976, in der ehemaligen DDR bis 1982 verpflichtend.
Die STIKO empfiehlt Personen ab 18 Jahren ohne eigene Krankheitssymptome eine Impfung mit dem Impfstoff Jynneos/Imvanex kurz nach engem Kontakt zu einem Mpox-Fall sowie die Indikationsimpfung von Personen mit einem erhöhten Expositions- und Infektionsrisiko.
Der Impfstoff wird in 2 Impfstoffdosen in einem Abstand von 28 Tagen gegeben. Immungesunde Personen, die bereits in der Vergangenheit gegen Pocken geimpft wurden, sollen eine 1-malige Impfstoffdosis verabreicht bekommen. Der Impfstoff ist in HIV-/STI-Schwerpunktpraxen als auch HIV-/Infektionsschutzambulanzen der Universitätsklinik Köln verfügbar.
Wo erhalte ich grundsätzliche Informationen zu dem Thema Mpox?
Allgemeine und aktuelle Informationen erhalten Sie vom Robert-Koch-Institut.