Allgemein gilt:

Seit dem 28. Februar 2023 ist die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ausgelaufen. Auch die Test- und Quarantäneverordnung des Landes wurde nicht verlängert. Damit entfallen auch in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen und Isolationsregelungen für Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.

Wenn bei Ihnen ein Corona-Test (PCR, PoC-PCR, ein Antigenschnelltest oder ein Corona-Selbsttest) positiv ausgefallen ist, liegt es nunmehr in Ihrer eigenen Verantwortung, andere Personen zu schützen, die vielleicht aufgrund von Alter, Vorerkrankungen und Immunschutz von einem schweren Corona-Verlauf gefährdet sein könnten. Dazu kann es sinnvoll sein, Treffen in Innenräumen zu vermeiden und/oder dabei mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen. Die Empfehlung gilt nicht für Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für Personen, die aus medizinischen oder sonstigen vergleichbar wichtigen Gründen keine Maske tragen können.  Auch das Beachten allgemeiner Hygienemaßnahmen ist im Falle einer Infektion ratsam (Händewaschen, Lüften).  

Wenn das Ergebnis Ihres offiziell durchgeführten Corona-Tests positiv ist, werden Ihre Daten automatisiert an das Gesundheitsamt übermittelt. Sofern Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben, werden Sie auch per E-Mail kontaktiert und erhalten einen Zugang zum digitalen Kontaktpersonenmanagement (DiKoMa). Halten Sie sich bitte an die aktuellen Hygiene- und Infektionsschutzregeln.

Der Testnachweis ersetzt keine Krankschreibung. Sollten Sie Krankheitszeichen verspüren, wenden Sie sich daher bitte an Ihre Haus- oder Facharztpraxis. 

Ob eine Kontrolltestung mittels Nukleinsäurenachweis nach Antigen- oder Corona-Selbsttest medizinisch sinnvoll ist, besprechen Sie bitte mit Ihrer Haus- oder Facharztpraxis. Bei einem erhöhten Risiko für einen schwereren Verlauf, wenden Sie sich bitte frühestmöglich an Ihre Haus- oder Facharztpraxis, um mögliche Behandlungsoptionen zu besprechen.

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Bin ich zur Isolierung (Quarantäne) verpflichtet?

Seit Februar 2023 besteht keine Isolationspflicht mehr. 

 

Regeln für infizierte Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etcetera

Für positiv getestete Personen, die als Beschäftigte in einer dieser Einrichtung tätig sind, gelten die Regeln der jeweiligen Einrichtung. Sie sollte sich daher mit der Hausarztpraxis und dem*der Arbeitgeber*in in Verbindung setzen.

Antivirale Therapie

Wenn bei Ihnen Risikofaktoren für einen schweren COVID-Verlauf bestehen, sollten Sie sich frühzeitig (innerhalb von 5 bis 7 Tagen nach Symptombeginn oder vermuteten Infektionszeitpunkt) mit Ihrer Hausarztpraxis in Verbindung setzen, um die Möglichkeit einer antiviralen Therapie zu besprechen.

Risikofaktoren können insbesondere sein:

  • angeborene oder erworbene Schwächung des Immunsystems (zum Beispiel durch anhaltende Behandlung mit Medikamenten wie Immunsuppressiva (auch Cortison), Chemotherapeutika, chronische Infektionserkrankungen wie HIV)
  • fehlender oder unvollständiger Impfschutz

Was tun bei gesundheitlichen Problemen?

  Bei gesundheitlichen Beschwerden wenden Sie sich bitte an:          

  • Ihre Hausarztpraxis oder Ihre Facharztpraxis         
  • Die Telefonnummer des ärztlichen Notdienstes 116 117.  

Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden, zum Beispiel Luftnot, wenden Sie sich bitte an die Notrufnummer 112 und weisen darauf hin, dass Sie an Covid-19 erkrankt sind.  

 

Wie erhalte ich nachträglich mein positives PCR-Corona-Testergebnis?

Wenden Sie sich bitte an die Arztpraxis beziehungsweise an das Labor bei dem Sie den Test durchgeführt haben, um Ihr Testergebnis zu erhalten.  

Wurden Sie im Infektionsschutzzentrum im Gesundheitsamt oder von einem unserer mobilen Abstrichdienste positiv getestet, so können Sie Ihren Nachweis über das nachfolgende Formular beantragen.

Anforderung des Nachweises über SARS-CoV2 mittels PCR-Test

Wie haben sich Kontaktpersonen zu verhalten?

Wir empfehlen, dass Sie nach engen Kontakt zu Infizierten auf Symptome achten und sich selbst testen oder testen lassen. Darüber hinaus empfehlen wir die eigenverantwortliche Reduktion von Kontakten vor allem zu Risikopersonen sowie das Tragen einer medizinischen Maske. Diese Empfehlungen für die Kontaktpersonen sind unabhängig vom Impfstatus.  

Bei gesundheitlichen Beschwerden, zum Beispiel aufgrund von vorliegenden Grunderkrankungen, wenden Sie sich bitte an:

  •  Ihre Hausarztpraxis oder Ihre Facharztpraxis.
  •  Die Telefonnummer des ärztlichen Notdienstes 116 117.  

Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden, zum Beispiel Luftnot, wenden Sie sich bitte an die Notrufnummer 112.

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