Die Impfstelle im Gesundheitsamt kann bis auf Weiteres keine Corona-Impftermine mehr anbieten.

Wo kann ich mich alternativ impfen lassen?

  • in Ihrer Hausarztpraxis oder in Ihrer Facharztpraxis
  • in Ihrer Kinderarztpraxis (Impfung bei Minderjähirgen)
  • bei Betriebsärzt*innen
  • in Apotheken, die Sie über den "ApoGuide" ermitteln können:
ApoGuide (Deutscher Apothekerverband)

Mobile Impfungen

Derzeit finden keine mobilen Impfungen durch uns statt.

Kinderimpfungen

Kinderimpfung 

Laut den allgemeinen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) wird für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keine Corona-Impfung mehr empfohlen. Die STIKO begründet dies mit der Seltenheit schwerer Verläufe in dieser Altersgruppe. 

Die Impfung wird nur für folgende Kinder empfohlen

  • Kinder und Jugendliche mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Covid-19-Verläufe haben
  • Bewohner*innen in Einrichtungen der Pflege
  • Jugendliche mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung 

Bitte wenden Sie sich an Ihre behandelnden Kinderärzt*innen.

Impfstoffe

Es werden nur in der EU zugelassene Impfstoffe verimpft. Aktuell ist dies: 

  • BioNTech (aktueller Impfstoff 2024): 
    • Zur Grundimmuniserung (erste Impfung, zweite Impfung) empfohlen 
    • Für Auffrischungsimpfung empfohlen
    • Impfzulassung: ab 12 Jahren
    • Die STIKO empfiehlt den Impfstoff von BioNTech für Schwangere.

Kontaktmöglichkeiten für Impfangelegenheiten

Bei weiteren Fragen zur Corona-Impfung wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung 116 117 oder beim Bürgertelefon der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter 0211 / 9119-1001.

Impfung nach einer Corona-Virus Erkrankung

Personen, die am SARS-CoV-2-Virus erkrankt waren, sollen nach Ansicht der STIKO im Regelfall frühestens 3 Monate nach der Genesung geimpft werden. Im Einzelfall ist nach ärztlicher Beratung eine Impfung bereits 4 Wochen nach einer Infektion möglich. Für die Booster-Impfung / Viertimpfung wird von der STIKO ein Abstand von 6 Monaten (im Einzelfall Abstand von 4 Monaten) zur vorangehenden Infektion empfohlen. 

Wann gelten Genesene als grundimmunisiert oder geboostert?

Nach der aktuellen Einschätzung der STIKO gelten Genesene nach einer weiteren Impfung als grundimmunisiert. Die STIKO empfiehlt nach der Grundimmunisierung nach 12 Monaten eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. Erst dann gelten Genesene auch als geboostert.

Im Falle einer SARS-COV-2-Infektion mindestens 4 Wochen nach der 1. Impfung gilt der Impfling auch als grundimmunisiert. Hier gilt wiederum: Erst durch eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff gilt die Person als geboostert.

Falls die Person durch zwei Impfungen grundimmunisiert war und sich anschließend im Abstand von mindestens 3 Monaten mit SARS-Cov-2 infiziert hat, gilt diese auch als geboostert.

 

Boosterimpfungen

Laut den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes werden gesunden Erwachsenen bis zum Alter von 59 Jahren und Schwangeren keine weiteren Auffrischungsimpfungen empfohlen.

Für bestimmte Bevölkerungsgruppen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf oder erhöhtem Infektionsrisiko empfiehlt die STIKO aber künftig weitere Auffrischungsimpfungen und zwar in der Regel mit einem Mindestabstand von zwölf Monaten nach der jeweils letzten Impfung oder Corona-Infektion. Das betrifft über 60-Jährige, Babys im Alter ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches und pflegerisches Personal. Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrem Hausarzt beraten.  

 

Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung, Videos und Texte in Leichter Sprache