Sie betreuen eine*n Angehörige*n mit Demenz rund um die Uhr und können sie oder ihn nicht unbeaufsichtigt lassen? Haben Sie sich schon einmal für ein paar Stunden Entlastung gewünscht?
In Köln gibt es Angebote, bei denen ehrenamtliche Helfer*innen die von Fachkräften geschult werden, in die Familie kommen und den pflegenden Angehörigen stundenweise entlasten. Durch diese Hilfe ist es Ihnen dann möglich, sich kleine persönliche Freiräume zu schaffen.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Die Pflegeversicherung sieht im § 45b Absatz 1 Sozialgesetzbuch XI einen einheitlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 vor.
Der Entlastungsbetrag wird bei häuslicher Versorgung zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung gewährt.
Wo finde ich weitere Informationen über Pflege und Hilfen?
Erklärfilm - Häusliche Unterstützungsdienste
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Sind Gebühren fällig?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten und wo ist die Leistung festgeschrieben?
§ 45b Absatz 1 Sozialgesetzbuch XI