Auflagen für neue Baumbeete mit Gießrand/Gießring    

Bei der Patenschaft für das neue Baumbeet mit einem neu gepflanzten Baum sind folgende Auflagen einzuhalten:

  • Der Gießrand (eine Erhöhung des Bodens um den Baum herum), der Gießring oder der Gießsack, darf nicht entfernt werden.
  • Der Raum zwischen Baum und Gießrand/Gießring ist freizuhalten, er darf nicht bepflanzt und/oder aufgefüllt werden. Ein Bodenauftrag würde die Wurzelatmung einschränken und Fäulnis begünstigen, was wiederum den Baum langfristig schädigen würde.
  • Es müssen mindestens 50 Zentimeter Platz gelassen werden zwischen der Bepflanzung und dem äußeren Gießrand/Gießring.
  • Bitte wählen Sie Pflanzen, die nicht größer als 50 Zentimeter werden und keine Wurzelausläufer bilden. 
  • Bitte keine Sonnenblumensamen einsäen, da diese besonders viel Wasser und Nährstoffe benötigen und dadurch mit dem Baum um knappe Ressourcen konkurrieren.
  • Es darf kein Kompost oder Mutterboden auf das Substrat (sieht etwas steinig aus) aufgebracht werden. Das Substrat ist speziell für Bäume entwickelt worden, ermöglicht aber auch ihrer Unterpflanzung gute Wuchsbedingungen.
  • Es muss verstärkt gegossen werden. 
  • Es darf erst nach Abschluss der Baumpflanzarbeiten mit der Beetbepflanzung begonnen werden. Auch wenn der Baum schon gepflanzt ist, können noch weitere Arbeiten folgen, wie die Anlage von Dreibock, Stammanstrich, Gießrand und Tiefenbelüftungen. Sie erhalten die Freigabe durch schriftliche Bestätigung Ihrer Patenschaft durch uns.
  • Das komplette Baumbeet können Sie erst übernehmen, wenn der Dreibock entfernt wurde. Bei ergänzenden Pflanzungen ist weiterhin ein Mindestabstand zum Baum von 50 Zentimeter einzuhalten.