Besucher*innen konnten seit 1968 wegen der militärischen Nutzung Teilbereiche der Wahner Heide nur an Wochenenden und Feiertagen betreten. Seit dem 18. Februar 2004, nach dem Abzug der belgischen Streitkräfte, ist die Wahner Heide ständig offen.

Wander- und Reitwege laden Sie ein, sich zu erholen und die vielfältige Landschaft zu genießen.

Die Interessen der Erholungssuchenden und die Belange des Naturschutzes in Einklang zu bringen, ist Ziel eines Wegekonzeptes, das der Rat am 20. Juli 2004 beschlossen hat.

Mit dem Wegekonzept soll der Besucherverkehr in interessante Bereiche gelenkt werden. Außerdem sollen ausreichende Ruhezonen entstehen, in denen sich die Natur weitgehend ungestört entwickeln kann. Dazu wird die Benutzung des bestehenden Wegenetzes in bestimmten Bereichen eingeschränkt. Wege, die Sie auch zukünftig zum Wandern und Radfahren benutzen dürfen, sind mit Pflöcken mit rotem "Deckel" gekennzeichnet.

Die Gesamtlänge der Wander- und Radwege auf Kölner Gebiet beträgt circa 31 Kilometer, außerdem werden Reitwege mit einer Gesamtlänge von circa 17 Kilometern ausgewiesen. Auch in den Nachbarkreisen sind die Wege und Reitwege entsprechend markiert.

 

Wichtig - bitte beachten Sie:

Bitte nutzen Sie nur die gekennzeichneten, befestigten Wege und Reitwege. Dies dient der Erhaltung der Natur und Ihrer eigenen Sicherheit! Außerdem: Bitte führen Sie Hunde nur an der Leine mit.

Außerhalb der gekennzeichneten Wege muss für die gesamte Wahner Heide von einer Belastung mit Kampfmitteln ausgegangen werden. Schließlich war sie lange Jahre militärisches Übungsgebiet sowie Bombenzielgebiet im zweiten Weltkrieg.

An allen Zugängen in die Wahner Heide wird durch Schilder auf die mögliche Gefährdung durch Kampfmittel hingewiesen und auf das Betretungsverbot, das außerhalb der gekennzeichneten Wege gilt.

Neben dem Verbot, die Wege zu verlassen, gelten weitere Verbote in der Wahner Heide - einige haben wir hier für Sie zusammengestellt:

  • Sie dürfen das Gelände nicht mit Kraftfahrzeugen befahren.
  • Auch dürfen Sie kein Feuer machen sowie keine brennbaren oder glimmenden Gegenstände wegwerfen.
  • Darüber hinaus dürfen Sie keinen Wassersport betreiben.
  • Sie dürfen außerdem keine Kampfmittel suchen, sammeln oder mitnehmen. Daher dürfen Sie auch keine Erkundungs- oder Grabungsgeräte in die Wahner Heide mitnehmen oder Grabungen vornehmen. Bedenken Sie bitte: Auch diese Verbote dienen Ihrer eigenen Sicherheit!

Wenn Sie Kampfmittel entdecken, melden Sie dies bitte sofort der nächsten Polizeidienststelle oder örtlichen Ordnungsbehörde. Verstöße gegen die Verbote können mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Genaue Informationen darüber, was Sie bei einem Besuch der Wahner Heide beachten müssen, können Sie der "Kampfmittelunfallverhütungsverordnung - Wahner Heide"  entnehmen. Diese können Sie sich hier als PDF-Datei herunterladen:

Kampfmittelunfallverhütungsverordnung
PDF, 571 kb