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Bäume sind wichtig für unser Klima, so auch die Straßenbäume. Wir kontrollieren sie regelmäßig, um Gefahren für Menschen und die Umwelt abzuwenden und die Vitalität der Bäume so lange wie möglich zu erhalten. Wir schauen, ob die Bäume von Krankheiten, wie beispielsweise vom Massaria-Pilz, befallen sind und leiten gegebenenfalls Maßnahmen ein.

In der Regel müssen die Bäume nur bearbeitet werden. So wird Totholz entfernt, es werden Fehlentwicklungen der Krone beseitigt und Äste zurück geschnitten. Schließlich dürfen die Äste nicht in den Bereich der Oberleitung einer Stadtbahn oder der Fahrbahn ragen. Manchmal sind sie auch zu weit an die Häuserfassaden herangewachsen.

Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung von Bäumen sind ausdrücklich von den Verboten des § 39 Bundesnaturschutzgesetz ausgenommen. Maßnahmen, die der Verkehrssicherung dienen, werden ganzjährig, auch während der Vogelschutzzeit, durchgeführt.

Die komplette Entnahme/Fällung eines Baumes stellt lediglich die letzte Handlungsoption dar, wenn er so geschädigt ist, dass die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird und eine akute Gefahrenlage besteht.

Vor den entsprechenden Arbeiten werden grundsätzlich Habitatkontrollen durchgeführt und Arbeiten teilweise auch zurückgestellt.

Nachfolgend sind größere und umfangreichere Pflegemaßnahmen an Straßenbäumen, einschließlich der dazu notwendigen Straßensperrungen, aufgeführt:

Baumpflegearbeiten an der Groov in Köln-Zündorf

Wir lassen seit November 2025 bis voraussichtlich Ende Januar 2026 Baumpflegearbeiten in den Grünanlagen und an den Sondergärten an der Groov in Köln Zündorf vornehmen. Bei den Arbeiten an rund 282 Bäumen werden Totholz und Stammaustriebe entfernt und der lichte Raum über der Verkehrsfläche wiederhergestellt. Weitere Maßnahmen sind die Beseitigungen von Kronenfehlentwicklungen und Sturmschäden. 53 Bäume müssen gefällt werden, da diese bereits abgestorben sind oder durch Pilzbefall die Bruch- und Standsicherheit nicht mehr vorhanden ist. Folglich liegt eine erhebliche Verkehrsgefährdung vor. Die Maßnahmen sind daher zwingend erforderlich.

Aufgrund des Einsatzes von Motorsägen und Häckslern kann es zu Lärmbelästigungen kommen. Die Vorgaben des Artenschutzes nach Bundesnaturschutzgesetz wurden durch vorherige Lebensraumkontrollen beachtet.

Wir bitten um Verständnis.