Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Offenlegung der Teilaufhebung eines Bebauungsplans
Ziel der Teilaufhebung ist es, den rechtskräftigen Bebauungsplan 75389/03 im genannten Bereich teilaufzuheben, um anschließend durch eine Neuaufstellung eines Bebauungsplanes mit der Nummer 75391/04 den zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandel im Plangebiet zu regeln.
Hinweis: Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch einschließlich Prognose der Nullvariante (Plan wird nicht aufgehoben) durchgeführt. Für die Umweltbelange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1 a Baugesetzbuch wurden keine erheblichen Auswirkungen festgestellt. Überwachungsmaßnahmen gemäß § 4 c Baugesetzbuch ergeben sich nicht.
Während der Auslegungsfrist können Sie eine Stellungnahme abgeben, über die der Rat entscheidet.
Das Offenlageverfahren wird wegen der aktuellen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie nur mit individueller Terminvereinbarung oder online durchgeführt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Telefon 0221 / 221-22816 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Das Ladenlokal ist nicht ständig besetzt. Daher bitten wir Sie um vorherige Terminvereinbarung innerhalb unserer Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr