Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Erneute Offenlage eines Bebauungsplan-Entwurfs im vereinfachten Verfahren
Ziel der Planung ist es, das vorhandene hochwertige Wohngebiet durch planungsrechtliche Instrumente zu schützen, so dass die Struktur einer überwiegend ein- und zweigeschossigen Bebauung mit freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten bleibt.
Hinweis: Gemäß § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch abgesehen.
Während der Auslegungsfrist können Sie eine Stellungnahme abgeben, über die der Rat entscheidet.
Das Offenlageverfahren wird aufgrund der Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie nur mit individueller Terminvereinbarung oder online vereinbart.
Das Ladenlokal ist nicht ständig besetzt. Daher bitten wir Sie um vorherige Terminvereinbarung innerhalb unserer Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr