© Sebastian Reinwald

Mit einer Wassertiefe von bis zu 18 Metern und einer Sichtweite von bis zu 15 Metern bietet der Fühlinger See Tauchenden optimale Verhältnisse, um die vielseitige Tier- und Pflanzenwelt zu erkunden.

Tauchkarten online erhältlich

Für das Tauchen in der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See ist eine gültige Tauchkarte erforderlich. Tages- und Jahrestauchkarten sind ausschließlich online unter folgendem Link erhältlich:

Tauchkarten-Shop

Nach dem Kauf können Sie die Karte vor Ort ausgedruckt oder digital auf dem Mobiltelefon vorgezeigen. Die im Kaufprozess bestätigten Nachweise (siehe unten) müssen Sie bei jedem Tauchgang mitführen und auf Verlangen dem Sicherheitsdienst vorzeigen.

Weitere Informationen können Sie dem Onlineshop auf der Webseite des Förderverein Fühlinger See Köln e. V. entnehmen.

Informationen zum Tauchen

Das Tauchen ist nur in See 4, 5 und 6, mit Ausnahme des Freibadbereichs, gestattet. Der Einstieg erfolgt über den ausgewiesenen Bereich. Das Parken auf den Parkplätzen P1 und P2 ist in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September freitags bis sonntags und an Feiertagen kostenpflichtig. Die Parkgebühr beträgt 4 Euro pro Fahrzeug und Tag. 

Das Tauchen ohne gültige Karte stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. In diesem Fall können wir ein Hausverbot mit Ausschluss von der Nutzung der Freizeitanlage Fühlinger See aussprechen.

Wenn sportliche oder kulturelle Veranstaltungen stattfinden, kann die Nutzung eingeschränkt sein. Bitte beachten Sie die entsprechenden Aushänge am Fühlinger See oder informieren Sie sich unter 0221 / 221-31258.

Erforderliche Nachweise für den Erwerb der Tauchkarten

Jahrestauchkarte
Benötigt wird:

  • Kopie des Tauchbrevets – mindestens Bronzenachweis oder Open Water Diver
  • Kopie des Versicherungsnachweises hinsichtlich der Bergungskosten oder Nachweis über Mitgliedschaft im Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) für das Jahr der Beantragung. Der Nachweis über die Zahlung des Beitrags ist erforderlich.
  • ein Passbild


Tagestauchkarte
Benötigt wird:

  • Tauchbrevets – mindestens Bronzenachweis oder Open Water Diver
  • Versicherungsnachweis hinsichtlich der Bergungskosten oder Nachweis über Mitgliedschaft im Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) für das Jahr der Beantragung. Der Nachweis über die Zahlung des Beitrags ist erforderlich.

Entgelte

Folgende Entgelte werden ab dem 1. April 2025 erhoben:

  • 90 Euro jährlich
  • 138 Euro jährlich inklusive Parkerlaubnis
  • 45 Euro ermäßigt jährlich
  • 93 Euro ermäßigt jährlich inklusive Parkerlaubnis
  • 7,50 Euro pro Tag
  • 3,75 Euro ermäßigt pro Tag

Die ermäßigten Preise gelten für Beeinträchtigte mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal "G" sowie für Schüler*innen, Student*innen und Auszubildende bei Vorlage des entsprechenden Nachweises.

Entgeltordnung Tauchen

Barrierefreier Taucheinstieg

Wir haben in den letzten Jahren im Bereich Rudern und Kanu barrierefreie Zugänge und Rampen am Fühlinger See geschaffen. In der Bewegung eingeschränkten Personen und Menschen im Rollstuhl ermöglichen wir so den Zugang ins Wasser sowie die Einbeziehung in Sport- und Freizeitaktivitäten.

© Eduard Bopp

Über den 10 Meter langen Ponton können alle Menschen mit körperlichen Einschränkungen gefahrlos und uneingeschränkt in den See gelangen.

Dabei handelt es sich um ein einzigartiges Projekt, mit dem wir als Vorreiterin in der Entwicklung von Inklusionsmaßnahmen Maßstäbe setzen.

Informationen zur Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See