Bis zum 19. April 2026 können Sie mitentscheiden, ob sich Köln an der Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele in der Region Rhein-Ruhr beteiligen soll. Hier erklären wir, wie Sie an der Abstimmung teilnehmen können und beantworten die häufigsten Fragen.
Wie kann ich am Ratsbürgerentscheid teilnehmen? Muss ich einen Antrag stellen?
Sie können ausschließlich per Brief am Ratsbürgerentscheid teilnehmen. Wenn Sie abstimmungsberechtigt sind, schicken wir die Abstimmungsunterlagen in der Regel automatisch an Ihre Meldeadresse. Sie müssen keinen Antrag stellen.
Die Unterlagen kommen voraussichtlich zwischen dem 19. und 27. März 2026 bei Ihnen an. Damit Ihre ausgefüllten Unterlagen wiederum rechtzeitig bei uns ankommen, schicken Sie den Brief bitte so bald wie möglich an uns zurück. Der Versand ist innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post kostenlos. Wenn Sie Ihren Abstimmungsbrief im Ausland abschicken, müssen Sie das Porto selbst zahlen.
Es gibt keine Möglichkeit, vor Ort abzustimmen und die Unterlagen wie bei einer Wahl in eine Urne zu werfen.
Sonderfälle mit Antrag
In den folgenden Fällen erhalten Sie die Abstimmungsunterlagen nicht automatisch, sondern müssen sie bei uns beantragen:
Wann muss mein Abstimmungsbrief beim Wahlamt sein? Kann ich ihn auch abgeben statt verschicken?
Ihr Abstimmungsbrief muss uns bis spätestens 19. April 2026, 16 Uhr, vorliegen. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang des Briefs tragen Sie.
Wenn Sie Ihren Abstimmungsbrief nicht rechtzeitig verschicken können, werfen Sie ihn bitte bis 19. April 2026, 16 Uhr, in unseren Briefkasten: Stadt Köln – Wahlamt, Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln.
Ich habe keine Unterlagen bekommen / Ich habe sie verloren. Was kann ich tun?
Wenn Sie abstimmungsberechtigt sind und zwischen dem 19. und 27. März 2026 keine Abstimmungsunterlagen erhalten haben oder die Unterlagen verloren haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wenn Sie uns den Sachverhalt glaubhaft darlegen können, stellen wir Ihnen Ersatzunterlagen aus. Schreiben Sie uns dazu über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0221 / 221-34567 an.
Bitte melden Sie sich frühzeitig, damit die ausgefüllten Unterlagen rechtzeitig wieder bei uns ankommen. Der Versand zu Ihnen und zurück zu uns kann jeweils mehrere Tage dauern.
Die letzte Möglichkeit für die Ersatzausstellung ist Samstag, 18. April 2026, 8 bis 12 Uhr. Die Ersatzausstellung ist an diesem Tag ausschließlich bei uns im Wahlamt, Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln, möglich.
Ich brauche einen neuen Umschlag beziehungsweise Stimmzettel. Was kann ich tun?
Bitte schreiben Sie uns über unser Kontaktformular, falls Sie einen neuen Umschlag oder Stimmzettel benötigen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Adresse für den Versand angeben.
Bitte melden Sie sich frühzeitig, damit die ausgefüllten Unterlagen rechtzeitig wieder bei uns ankommen. Der Versand zu Ihnen und zurück zu uns kann jeweils mehrere Tage dauern.
Können meine Abstimmungsunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden?
Wir verschicken die Abstimmungsunterlagen immer an Ihre Meldeadresse. Nur in Ausnahmefällen senden wir Ihnen neue Unterlagen an eine andere Adresse. Schreiben Sie uns hierzu bitte über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0221 / 221-34567 an.
Nachsendeaufträge
Wenn Sie für Ihre Meldeadresse einen Nachsendeauftrag eingerichtet haben, werden Ihre Abstimmungsunterlagen von der Post nicht zugestellt. Wenn Sie hiervon betroffen sind, können Sie uns über unser Kontaktformular oder unter 0221 / 221-34567 kontaktieren.
Was, wenn ich vor dem 19. April 2026 umziehe?
Ich ziehe innerhalb Kölns um
Ihre Abstimmungsunterlagen bleiben immer gültig, egal wann Sie sich ummelden.
Ich ziehe aus einer anderen Gemeinde nach Köln
Wenn Sie sich bis einschließlich 3. April 2026 in Köln anmelden, erhalten Sie automatisch Abstimmungsunterlagen, sofern Sie abstimmungsberechtigt sind.
Wenn Sie sich ab dem 4. April 2026 neu in Köln anmelden, sind Sie für den Ratsbürgerentscheid nicht abstimmungsberechtigt und erhalten keine Abstimmungsunterlagen.
Ich ziehe aus Köln weg
Wenn Sie sich zwischen dem 9. März und dem 19. April 2026 in einer neuen Gemeinde anmelden, sind Sie in Köln nicht mehr abstimmungsberechtigt. Sollten Sie schon Abstimmungsunterlagen erhalten und eventuell zurückgeschickt haben, werden sie ungültig und bei der Auszählung nicht berücksichtigt.
Auf den Abstimmungsunterlagen stehen unterschiedliche Postleitzahlen für das Wahlamt. Ist das richtig?
Wir nutzen für die Rücksendung der Abstimmungsunterlagen die Sonderpostleitzahlen 51191 und 51190. Sie sind unserer Adresse zugeordnet und werden richtig geleitet. Sie müssen nichts unternehmen, wenn diese Postleitzahlen auf Ihren Unterlagen stehen.
Sie können Ihren Abstimmungsbrief auch in unseren Briefkasten werfen: Stadt Köln – Wahlamt, Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln.