Bis zum 19. April 2026 können Sie mitentscheiden, ob sich Köln an der Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele in der Region Rhein-Ruhr beteiligen soll. Hier erklären wir, wie Sie an der Abstimmung teilnehmen können und beantworten die häufigsten Fragen.
Ihr Abstimmungsbrief musste uns bis zum 19. April 2026, 16 Uhr, erreichen. Wir nehmen keine Briefe mehr an.
Wie kann ich am Ratsbürgerentscheid teilnehmen?
Sie können ausschließlich per Brief am Ratsbürgerentscheid teilnehmen. Wenn Sie abstimmungsberechtigt sind, haben wir die Abstimmungsunterlagen zwischen dem 19. und 27. März 2026 automatisch an Ihre Meldeadresse geschickt.
Ihr Abstimmungsbrief mit ausgefüllten Unterlagen muss uns bis zum 19. April 2026, 16 Uhr, erreichen.
Der Versand ist innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post kostenlos. Wenn Sie Ihren Abstimmungsbrief im Ausland abschicken, müssen Sie das Porto selbst zahlen. Es gibt keine Möglichkeit, vor Ort abzustimmen und die Unterlagen wie bei einer Wahl in eine Urne zu werfen.
Hilfe beim Ausfüllen
Sonderfälle mit Antrag
In den folgenden Fällen erhalten Sie die Abstimmungsunterlagen nicht automatisch, sondern mussten sie bis zum 3. April 2026 bei uns beantragen:
Wann muss mein Abstimmungsbrief beim Wahlamt sein? Kann ich ihn auch abgeben statt verschicken?
Ihr Abstimmungsbrief musstw uns bis spätestens 19. April 2026, 16 Uhr, vorliegen. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang des Briefs tragen Sie.
Wenn Sie Ihren Abstimmungsbrief nicht rechtzeitig verschicken können, werfen Sie ihn bitte bis 19. April 2026, 16 Uhr, in unseren Briefkasten: Stadt Köln – Wahlamt, Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln.
Ausschließlich am Sonntag, 19. April 2026, 13 bis 16 Uhr, können Sie den Abstimmungsbrief auch im Auszählzentrum in Deutz abgeben: Hans-Böckler-Berufskolleg, Eitorfer Straße 20, 50679 Köln.
Ich habe keine Unterlagen bekommen / Ich habe sie verloren. Was kann ich tun?
Wenn Sie abstimmungsberechtigt sind, aber keine Abstimmungsunterlagen erhalten haben oder die Unterlagen verloren haben, konnten Sie bis Samstag, 18. April 2026, 12 Uhr, Ersatzunterlagen beantragen. Das ist jetzt nicht mehr möglich.
Ich brauche einen neuen Umschlag beziehungsweise Stimmzettel. Was kann ich tun?
Wir geben keine neuen Umschläge oder Stimmzettel mehr aus.
Können meine Abstimmungsunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden?
Wir verschicken zum jetzigen Zeitpunkt keine Unterlagen mehr.
Nachsendeaufträge
Wenn Sie für Ihre Meldeadresse einen Nachsendeauftrag eingerichtet haben, werden Ihre Abstimmungsunterlagen von der Post nicht zugestellt.
Was, wenn ich vor dem 19. April 2026 umziehe?
Ich ziehe innerhalb Kölns um
Ihre Abstimmungsunterlagen bleiben immer gültig, egal wann Sie sich ummelden.
Ich ziehe aus einer anderen Gemeinde nach Köln
Wenn Sie sich bis einschließlich 3. April 2026 in Köln anmelden, erhalten Sie automatisch Abstimmungsunterlagen, sofern Sie abstimmungsberechtigt sind.
Wenn Sie sich ab dem 4. April 2026 neu in Köln anmelden, sind Sie für den Ratsbürgerentscheid nicht abstimmungsberechtigt und erhalten keine Abstimmungsunterlagen.
Ich ziehe aus Köln weg
Wenn Sie sich zwischen dem 9. März und dem 19. April 2026 in einer neuen Gemeinde anmelden, sind Sie in Köln nicht mehr abstimmungsberechtigt. Sollten Sie schon Abstimmungsunterlagen erhalten und eventuell zurückgeschickt haben, werden sie ungültig und bei der Auszählung nicht berücksichtigt.
Auf den Abstimmungsunterlagen stehen unterschiedliche Postleitzahlen für das Wahlamt. Ist das richtig?
Wir nutzen für die Rücksendung der Abstimmungsunterlagen die Sonderpostleitzahlen 51191 und 51190. Sie sind unserer Adresse zugeordnet und werden richtig geleitet. Sie müssen nichts unternehmen, wenn diese Postleitzahlen auf Ihren Unterlagen stehen.