Was muss ich bei meinem Aufenthalt am Fühlinger See beachten?

Darf ich im Fühlinger See schwimmen?

Das Baden/Schwimmen ist laut Satzung nur im Bereich des Strandbades "Blackfoot Beach" gestattet. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter der Homepage des "Blackfoot Beach".

Blackfoot Beach

Darf ich am Fühlinger See grillen?

Grillen ist im Rahmen der Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen erlaubt, soweit für andere Personen oder die Umgebung keine Brandgefahren oder keine erheblichen Belästigungen durch Rauch, Geruch oder Flugasche zu befürchten sind. Es ist geeignetes Grillgerät zu verwenden und ein ausreichender Abstand zum Boden (Grill mit Standbeinen) einzuhalten. Die Benutzung von Einweggrills ist untersagt. Jegliche Beschädigungen wie ein Ausbreiten des Feuers, Verbrennen oder Versengen des Untergrundes sind zu verhindern. Es dürfen nur die zum Grillen handelsüblichen Stoffe verwendet werden - Spiritus oder andere flüssige Grillanzünder sind verboten.

Was kostet das Parken?

Das Parken auf den Parkplätzen ist grundsätzlich kostenlos. Auf den Parkplätzen P1, P2, P4, P5 und P8 wird während der Sommersaison vom 1. April bis 30. September, an Feiertagen und an Wochenenden (freitags bis sonntags) zur Sicherstellung des geordneten Parkens, des geordneten Zu- und Abflusses des aufkommenden Verkehrs und der möglichen Zufahrt für Rettungsfahrzeuge eine Gebühr in Höhe von 4 Euro pro Pkw und Tag erhoben.

Wo und wann kann ich eine Taucherlaubnis erwerben?

Die Taucherlaubnis-Verkaufsstelle finden Sie im Naturfreibad - Blue Marlin Tauchbasis am Blackfoot Beach Fühlinger See, Stallagsbergweg 1, 50769 Köln.

Öffnungszeiten:
März bis Oktober: mittwochs von 16 bis 20 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr 
November bis Februar: aufgrund der geringeren Nachfrage gibt es in den Wintermonaten keine festen Verkaufszeiten. Der Erwerb von Tages- und Jahrestaucherlaubnissen ist jedoch nach telefonischer Absprache möglich. Ihr Ansprechpartner im Förderverein Fühlinger See e. V. ist Sebastian Reinwald. Dieser ist unter folgender E-Mail erreichbar.

E-Mail Sebastian Reinwald

Was kostet eine Taucherlaubnis?

Die Tagestaucherlaubnis kostet 6,40 Euro, 3,20 Euro ermäßigt.
Die Jahrestaucherlaubnis kostet 76,70 Euro, 38,35 Euro ermäßigt.

Die ermäßigten Preise gelten für Schülerinnen, Schüler, Studierende und Auszubildende bei Vorlage des entsprechenden Nachweises. Die Gebühren müssen bar bezahlt werden.

Wo beantrage ich eine Drehgenehmigung?

Drehgenehmigungen können unter folgender E-Mail beantragt werden.

E-Mail Sportamt der Stadt Köln

Was kostet eine Drehgenehmigung?

Grundsätzlich gilt für eine Drehgenehmigung am Fühlinger See ein Regelsatz von 50 Euro pro Stunde. Durch erhöhten Aufwand von Personal oder Sondermaßnahmen können zusätzliche Kosten entstehen.

Ist Stand-Up-Paddling auf dem Fühlinger See erlaubt?

Stand-Up-Paddling ist auf allen Wasserflächen des Fühlinger Sees, mit Ausnahme der Regattastrecke, erlaubt.

Kann ich mir vor Ort ein Stand-Up-Paddling-Board ausleihen?

Stand-Up-Paddling-Boards können im Naturfreibad "Blackfoot Beach" am Fühlinger See ausgeliehen werden, Stallagsbergweg 1, 50769 Köln. Der Zugang erfolgt über Parkplatz P3. Die Nutzungsbedingungen und Preise finden Sie unter der dazugehörigen Internetseite. 

Blackfoot Beach

Darf ich mit Modellbooten fahren?

Es ist nicht gestattet, Modellboote mit eigenem Antrieb auf den Wasserflächen des Fühlinger Sees zu betreiben.

Darf ich am Fühlinger See zelten/übernachten?

Das Zelten und Nächtigen ist laut Satzung am Fühlinger See nicht gestattet.

Darf ich am Fühlinger See angeln?

Das Angeln und Fischen bedarf der Erlaubnis der Stadt Köln. Bis auf wenige Ausnahmen an zu schrägen Böschungen, besonders zu schützenden Fauna- oder Florastellen sowie Schilfzonen ist das Angeln und Fischen an allen Uferstrecken zugelassen. Auf den Seen 2, 3, 5, 6 und 7 ist das Angeln, ausschließlich für die Pächterin/den Pächter zugelassen. 

Das Angeln und Fischen in der Regattastrecke und deren Zufahrten ist wochentags vor 8 Uhr und nach 20:30 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen nur vor 9 Uhr und nach 19 Uhr gestattet. Im Rahmen von Veranstaltungen auf der Regattastrecke ist das Angeln und Fischen untersagt. Außerdem ist das Angeln und Fischen vom Boot nicht gestattet.

Darf ich mit meinem Hund an den Fühlinger See?

Gerne dürfen Sie Ihren Hund auf der Sport- und Erholungsanlage mitbringen und angeleint führen. Bitte benutzen Sie Hundekotbeutel zum Entfernen des Kots. Es befinden sich an diversen Zugängen und auf dem Gelände Stationen, wo Sie Beutel entnehmen können, wenn Sie selbst keine dabei haben.

Darf ich eine Feier am Fühlinger See veranstalten?

Feiern und Veranstaltungen jeder Art bedürfen einer Genehmigung der Stadt Köln. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld und einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet werden.

Darf ich eine Drohne am Fühlinger See fliegen lassen?

Drohnen sowie andere Flugkörper sind laut Satzung nicht gestattet. Sollten Sie Videoaufnahmen machen wollen, bedarf dies einer Genehmigung der Stadt Köln. Ihre Anfrage richten Sie bitte direkt an folgende E-Mail-Adresse. 

E-Mail Sportamt der Stadt Köln

Was ist auf der Regattastrecke nicht erlaubt?

Die Regattastrecke dient ausschließlich dem Übungs- und Wettkampfbetrieb des Ruder- und Kanusports im Schul-, Hochschul- und Vereinssport. Andere Sportarten, Baden sowie die Nutzung zu Freizeitzwecken sind nicht gestattet. Bitte weichen Sie für die sonstige Nutzung auf die in der Satzung dafür bestimmten Flächen aus. Die Nutzung der Sport - und Erholungsanlage wird durch eine Satzung der Stadt Köln geregelt. 

Satzung der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See - mehrsprachig