Hier erfahren Sie, in welchen Bereichen der Stadt besondere Regelungen zu Feuerwerkskörpern und Böllern an Silvester 2023 und Neujahr 2024 gelten.

Linksrheinisch innerhalb und einschließlich der Ringe

Dieses Jahr gibt es erstmalig in einem großflächigen Bereich Kölns ein Böllerverbot.

Am 31. Dezember 2023 und 1. Januar 2024, jeweils von 0 bis 24 Uhr, ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung untersagt. Dazu zählen beispielsweise Silvesterknaller oder Böller.

Umfeld Kölner Dom

Am 31. Dezember 2023, von 18 bis 5 Uhr, ist das Mitführen Pyrotechnik jeder Art verboten. Dazu zählen zum Beispiel Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Raketen, bengalischen Feuern und Rauchpulver.

Gesamtes Stadtgebiet

Im ganzen Stadtgebiet ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten. Dieses Verbot gilt auch in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV). 

Unserer Karte können Sie entnehmen, in welchen Gebieten das Abbrenn- und das Mitführverbot gelten.