Hier erfahren Sie, in welchen Bereichen der Stadt besondere Regelungen zu Feuerwerkskörpern und Böllern an Silvester 2025 und Neujahr 2026 gelten.

Plakat mit Stadtkarte von Köln in grau mit roter Aufschrift: Keine Böller zwischen Rhein und Ringen. Darunter befindet sich ein Böllervebotszeichen. Der Bereich der Ringe ist rot eingefärbt.© Stadt Köln
Böllerverbot zwischen Rhein und Ring

Linksrheinisch innerhalb und einschließlich der Ringe

In Köln gilt ein großflächiges Böllerverbot.

Am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026, jeweils von 0 bis 24 Uhr, ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung verboten. Dazu zählen beispielsweise Silvesterknaller oder Böller.

Umfeld Kölner Dom

Vom 31. Dezember 2025, 18 Uhr, bis zum 1. Januar 2026, 5 Uhr, ist das Mitführen von Pyrotechnik jeder Art verboten. Dazu zählen zum Beispiel Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Raketen, bengalische Feuer und Rauchpulver.

Gesamtes Stadtgebiet

Im ganzen Stadtgebiet ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten. Dieses Verbot gilt auch in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV). 

Unserer Karte können Sie entnehmen, in welchen Gebieten das Abbrenn- und das Mitführverbot gelten.