Du bist noch nicht 18, willst aber in den Ferien jobben um dein Taschengeld aufzubessern? Oder beabsichtigen Sie als Arbeitgeber*in eine*n Schüler*in in den Ferien anzustellen?
Dann sind einige Grundregeln zu beachten, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen:
Was ist erlaubt?
Schüler*innen, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens vier Wochen (20 Arbeitstage) im Jahr arbeiten. Die vier Wochen können verteilt werden, zum Beispiel auf die Oster- und Sommerferien.
Wie lange darf gearbeitet werden?
- 8 Stunden pro Arbeitstag
- 5 Tage pro Woche
- 40 Stunden pro Woche
Wann müssen Pausen gemacht werden?
- spätestens nach 4 ½ Stunden Arbeitszeit
- 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4 ½ bis zu 6 Stunden
- 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden
Pausen von 30 oder 60 Minuten können aufgeteilt werden, in Arbeitsunterbrechungen von jeweils mindestens 15 Minuten.
Was ist verboten?
- Arbeitsschicht (Arbeitszeit plus Pause) von mehr als 10 Stunden
- Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr
- Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit (Ausnahmen regeln §§ 16, 17 und 18 des JArbSchG)
- schwere körperliche Arbeit
- Arbeit mit sittlichen Gefahren, beispielsweise in Spielhallen
- gefährliche und gesundheitsschädliche Arbeiten
- Akkordarbeit, wie Fließband- und andere tempoabhängige Arbeiten