Der Erziehungsauftrag macht es möglich
Zum Besuch von Veranstaltungen können Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn in die Obhut einer Person Ihres Vertrauens geben. So wird Ihren Kindern der Besuch eines Konzertes, anderer Veranstaltungen oder auch einer Diskothek oder Gaststätte möglich, ohne dass Sie selbst mitgehen müssen. Für eine begrenzte Zeit übertragen Sie demnach Ihre Aufgaben an diese Vertrauensperson. Als Nachweis vor Ort bei der Veranstaltung gibt es den Erziehungsauftrag.
Wie funktioniert der Erziehungsauftrag?
Ein Erziehungsauftrag wird schriftlich und für eine bestimmte Veranstaltung erteilt. Sie können dazu das Formular benutzen, das Sie im Downloadservice weiter unten finden. Unterschreiben müssen den Erziehungsauftrag ein Elternteil, die oder der Jugendliche und die Vertrauensperson.
Der Erziehungsauftrag muss während der Veranstaltung mitgeführt werden!
Ebenso mitgenommen werden muss eine Ausweiskopie eines Elternteiles sowie die Ausweise der oder des Jugendlichen und natürlich der Vertrauensperson.
Was ist erlaubt, was weiterhin verboten?
Ausgehen
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen mit einer erziehungsbeauftragten Person ohne zeitliche Begrenzung Diskotheken, Veranstaltungen, Gaststätten besuchen.
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bis 24 Uhr ohne Begleitung und nach 24 Uhr in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person Veranstaltungen besuchen.
Rauchen und Alkohol
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol trinken und nicht rauchen.
Jugendliche bis 18 Jahre dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen und keine Tabakwaren kaufen. Der Konsum im privaten Bereich ist nicht gesetzlich geregelt. Hier bleibt den Erziehungsberechtigten das Gespräch über mögliche Gesundheitsrisiken, die besonders in der Wachstumsphase auftreten können. Jugendliche dürfen auch keine branntweinhaltigen Getränke, wie etwa Rum oder Wodka, weder pur noch in einem Mixgetränk, trinken.
Wer kann Vertrauensperson werden?
Die Vertrauensperson muss volljährig sein. Sie muss den vertrauensvollen Aufgaben der Beaufsichtigung gewachsen und in der Lage sein, der oder dem Jugendlichen verantwortungsbewusste Unterstützung zu geben.
Downloadservice
Formular Erteilung der Erziehungsbeauftragung und AufsichtspflichtWorauf sollten Sie noch achten?
Bei abendlichen Veranstaltungen muss die Heimfahrt Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes gesichert sein. Vom Erziehungsauftrag unabhängig gilt: Es bleibt Ihre Aufgabe, zu entscheiden, was Sie Ihrem Kind zutrauen können!
Haben Sie noch Fragen? Informationen zum Erziehungsauftrag erhalten Sie unter der Rufnummer 0221 / 221-30639.