In Ihrem örtlich zuständigen Bezirksjugendamt beurkunden wir:

  • Die Anerkennung der Vaterschaft. Sie ist vor und nach der Geburt möglich.
  • Die Unterhaltsverpflichtung für minderjährige Kinder.
  • Die Unterhaltsverpflichtung für volljährige Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
  • Die Unterhaltsverpflichtung für einen nichtverheirateten Elternteil (§ 1615 l Bürgerliches Gesetzbuch).
  • Die Sorgeerklärung der nichtverheirateten Eltern. Dies ist vor und nach der Geburt möglich.

Fragen zur Vaterschaft?

Zur Klärung der Vaterschaft haben alleinerziehende Eltern einen Anspruch auf Beratung.

Vaterschaftsanerkennung

Bestehen Zweifel, ob der in der Geburtsurkunde eines Kindes eingetragene Vater der tatsächliche Erzeuger ist, können betroffene Eltern beraten werden.

Vaterschaftsanfechtung

Fragen zur elterlichen Sorge?

Mit einer Sorgebescheinigung können Sie als nichtverheiratete Mutter nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung die alleinige elterliche Sorge für das Kind haben.

Sorgebescheinigung

Nicht miteinander verheiratete Eltern können vor oder nach der Geburt ihres Kindes auf freiwilliger Basis die gemeinsame elterliche Sorge erklären.

Sorgeerklärung

Fragen zum Unterhalt?

Wenn Sie alleinerziehende Eltern minderjähriger Kinder sind können Sie zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche Ihrer Kinder beraten und unterstützt werden.

Die gerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen kann im Rahmen einer Beistandschaft erfolgen.

Unterhalt für minderjährige Kinder
Unterhaltsvorschuss

Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, die sich die Oberlandesgerichte gegeben haben. Für die Richter*innen ist sie eine Richtschnur, aber nicht bindend.

In der Düsseldorfer Tabelle ist die Unterhaltshöhe für minderjährige und volljährige Kinder, abhängig vom Alter und dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, festgelegt. Sie enthält auch Ausführungen zur Höhe des Ehegattenunterhalts. Auch Regelungen zur Berechnung des unterhaltspflichtigen Einkommens, zur Ermittlung des anzurechnenden Einkommens, zur Anrechnung von Kindergeld und vieles andere sind aufgeführt.

Düsseldorfer Tabelle
Unterhaltsleitlinien