Wir setzen uns dafür ein, dass an Kölner Schulen alle Kinder und Jugendliche gleichermaßen willkommen sind. Vielfalt ist eine Bereicherung für die (Lern-)Gemeinschaft und inklusive Bildung und seit Bestehen der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht eines jeden Kindes. 

© stock.adobe.com/Kzenon

Die Gestaltung des Lernumfeldes muss sich an dieser Vielfalt orientieren und an den individuellen Möglichkeiten aller Schüler*innen. Unter diesen Voraussetzungen können sie gemeinsam ihre Bildungschancen bestmöglich ausschöpfen. Die Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung setzt einen tiefgreifenden Wandel des deutschen Bildungssystems voraus. Für den Wandel sind viele notwendige Rahmenbedingungen – auch aufgrund der Komplexität der Aufgabe – noch nicht vereinbart. Diese gilt es auf der Grundlage der Expertise aller relevanten Professionen gemeinsam zu erarbeiten. Mit der kommunalen Inklusionsplanung für Kölner Schulen wollen wir die kommunalen Handlungsräume in diesem Prozess ausleuchten und den Wandel für Köln mitgestalten.

Hier erfahren Sie mehr über die kommunale Inklusionsplanung

Die kommunale Inklusionsplanung für Kölner Schulen enthält Ansätze, Ziele und Maßnahmen, die auf die Ausweitung und Verbesserung der inklusiven Bildung und des Gemeinsamen Lernens in Kölner Schulen abzielen. Darüber hinaus wird über bisherige Maßnahmen, deren Sachstand sowie Planung berichtet. Die Inklusionsplanung bezieht sich insbesondere auf kommunale Aufgaben, die geeignet sind, die Inklusion an Kölner Schulen zu verbessern und Prozesse im Gemeinsamen Lernen zu etablieren. Die Maßnahmen lassen sich den vier übergeordneten Zielsetzungen zuordnen:

  • Förderung von Netzwerken/Information
  • Optimierung kommunaler Bildungsaufgaben
  • Bewusstseinsbildung/Öffentlichkeitsarbeit 
  • Projektsteuerung

Zu den Maßnahmen zählen beispielweise:

  • Monitoring: Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen
  • Planungsschwerpunkt Multiprofessionalität
  • das Schaffen eines (regionalen) Netzwerkes für Schulen, Beratende, Qualifizierende und
  • die bedarfsgerechte Anpassung des Schulbaus, die Beschaffung besonderer Ausstattung sowie Lehr- und Lernmittel

In 2023 werden wir die Entwicklung und Zielerreichung der Maßnahmen der KIP überprüfen. Nach Betrachtung und Evaluierung erfolgen in 2024 die Fortschreibung und Aktualisierung des Inklusionsplans mit bisherigen Ansätzen, die gut funktioniert haben und neue Ideen.

Was versteht man unter dem Recht auf inklusive Bildung?

Alle Menschen haben die gleichen Rechte, unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft, von Religionszugehörigkeit oder Bildung, von eventuellen Behinderungen oder sonstigen individuellen Merkmalen. Sie sind von Beginn an Teil der Gesellschaft, werden mit ihrer Individualität akzeptiert und können gleichberechtigt und selbstbestimmt an dem gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieses Recht auf Inklusion wurde im Dezember 2006 in einem Vertrag der Vereinten Nationen definiert. In diesem Vertrag wurden die Rechte von Menschen mit Behinderungen zusammengefasst und Inklusion zu einem Menschenrecht erklärt. Das Recht auf Inklusion gilt ebenso für den Bereich Bildung und Schule. Demnach streben inklusive Schulen, im Gegensatz zu Förderschulen, das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung an. Bei allen Kindern sollen die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Die Unterschiede der einzelnen Kinder gelten als normal, positiv und Bereicherung für alle. Ziel ist es, dass jedes Kind mithilfe von individueller Förderung die Schule absolvieren kann.

Schulen erhalten Unterstützung

Die inklusiv arbeitenden Schulen erhalten hierfür Unterstützung von uns und vom Land Nordrhein-Westfalen. Um das Ziel zu erreichen, allen Menschen in Deutschland eine inklusive Bildung zu ermöglichen, ist der Aufbau eines inklusiven Schulsystems erforderlich, das alle Personen mit und ohne Behinderungen optimal fördert und Einzelne nicht wegen ihrer Behinderung ausgrenzt. Dies setzt voraus, dass geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dazu müssen entsprechende Gesetze und Finanzierungskonzepte geschaffen sowie Bildungsschwerpunkte und -themen der methodischen Lehre und bestehender Strukturen angepasst werden.

Deshalb ist es wichtig, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam einen geeigneten Rahmen schaffen, um mithilfe aller Beteiligten und Institutionen, die mit der Thematik befasst sind, geeignete regionale Konzepte erarbeiten zu können. Da die Bundesländer für den Bereich Bildung zuständig sind, hat jedes Land ein eigenes Schulgesetz, in dem auch das Recht auf inklusive Bildung verankert ist. Demnach unterscheiden sich die Schulsysteme der Bundesländer und ebenso die Konzepte zur Umsetzung der inklusiven Bildung voneinander. Somit hat sich in einigen Schulen Deutschlands schon viel verändert, in anderen Schulen hingegen weniger. Die Veränderungen in den Schulen unterscheiden sich nicht nur in den 16 Bundesländern, sondern auch innerhalb von Nordrhein-Westfalen und Köln sehr.

Kommunaler Inklusionsplan für Kölner Schulen 3.0 (2019)
PDF, 2386 kb

Monitoring-Stelle Deutschland: Un-Behindertenrechtskonvention

Die Monitoring-Stelle Deutschland UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde 2009 beim Deutschen Institut für Menschenrechte eingerichtet und damit beauftragt, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie deren  Umsetzung durch sämtliche staatliche Stellen in Deutschland konstruktiv wie kritisch zu begleiten (Artikel 33 Absatz 2 der UN-BRK). Seit März 2017 begleitet die Monitoring-Stelle unter anderem Nordrhein-Westfalen vertieft.

Informationen zur Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

Im Rahmen der Staatenprüfung wird Deutschland seit 2018 zum zweiten Mal vom UN-Fachausschuss geprüft. Die diesbezüglich beratende Sitzung wird frühestens im September 2023 stattfinden.

Hier finden Sie weitere Infos zur Staatenprüfung und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland Hier finden Sie weitere Infos zur Umsetzungsbegleitung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen

Auftaktveranstaltung zur Entwicklung des ersten Kölner Inklusionsplans

Die Auftaktkonferenz im April 2011 stellte die Bedingungen für eine inklusive Schullandschaft in Köln fest. Vertreter*innen aus den Bereichen Schule, Weiterbildung, Sport, aus Politik und Verwaltung sowie des Landschaftsverbandes, Jugendhilfe und Universität besuchten die Arbeitstagung im Nikolaus-August-Otto-Berufskolleg, zu der wir eingeladen hatten.

Entwicklung einer inklusiven Schullandschaft

Die Konferenz hat festgestellt, wie und unter welchen Bedingungen eine inklusive Schullandschaft in Köln entstehen kann. Zwölf Arbeitsgruppen erarbeiteten Themen, die auf diesem Weg berücksichtigt werden müssen. Eine Empfehlung zielte etwa darauf ab, einen sehr konkreten und zeitnahen Maßnahmenplan, eine "Roadmap", zu entwickeln. Darin sollte das Vorgehen detailliert beschrieben werden, welche Schritte zur Entwicklung einer inklusiven Schullandschaft unternommen werden müssen. Wichtig dabei: ein solcher Entwicklungsprozess kann nicht verordnet werden. Den einzelnen Schulen muss Raum und Zeit gegeben werden, eine individuelle Entwicklung anzuschieben, zu entwickeln und den Weg aktiv mit zu gestalten. Auf bestehende Netzwerkstrukturen und gute Beispiele inklusiver Praxis soll dabei aufgebaut werden. Außerdem wurden folgende entscheidende Stellschrauben für den Inklusionsplan an Kölner Schulen hervorgehoben: die Fortbildung von Lehrkräften, die Vernetzung von Jugendhilfe und Schulen sowie eine gute Elternberatung.

Die ehemalige Beigeordnete für Bildung, Jugend und Sport, Dr. Agnes Klein, zeigte sich erfreut über die fundierten Ergebnisse der Tagung. Sie sagte zu, die Empfehlungen in den weiteren Arbeitsprozess einfließen zu lassen. Sie wies auf die guten Voraussetzungen in Köln hin und forderte die notwendigen Unterstützungen von Bund und Land ein. Frau Dr. Agnes Klein sagte während ihrer Einleitung bei der Auftaktveranstaltung mit dem Thema "Inklusionsplan an Kölner Schulen":

Es geht also nicht um die Frage, ob wir ein inklusives Schulsystem schaffen, sondern um das Wie. Wir starten in Köln nicht bei Null! Gerade in den letzten Jahren wurden viele Anstrengungen unternommen, um möglichst kein Kind auszuschließen. 

Die Ergebnisse der Tagung stellten den Auftakt für einen Arbeits- und Kommunikationsprozess mit weiteren Diskussions- und Arbeitsrunden dar. Ziel war es, Mitte 2012 einen abgestimmten Inklusionsplan vorzulegen.

Auch bis heute hat sich an dieser grundsätzlichen Aufgabe im bestehenden Schulsystem nichts geändert:

Zielvorstellung der Inklusionsquote

Bis zur Umsetzung einer echten Inklusion im Sinne der UN-Konvention ist es noch ein langer Weg. Im Schuljahr 2009/2010 besuchten 16 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine allgemeine Schule und 84 Prozent eine Förderschule. Wir haben das ehrgeizige Ziel gesetzt, in den nächsten Jahren eine Inklusionsquote von 80 Prozent zu erreichen. Dies stellt grob gerechnet eine Umkehrung der jetzigen Verhältnisse dar.

Eine Voraussetzung ist, dass die Rahmenbedingungen an die neuen Herausforderungen angepasst werden und das Land NRW hierfür die notwendige Gesetzgebung schafft.

Zusammenarbeit mit allen am Schulleben Beteiligten

Wir arbeiten mit Eltern, pädagogischen Fachkräften und Expert*innen zusammen, damit die Ziele auf qualitätsvolle Weise erreicht werden können. Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung ist, dass das Konzept von allen getragen wird.

Wir befassen uns zum Beispiel, um nur eine Auswahl zu nennen, mit folgenden Themen:

  • Schaffung einer inklusiven Haltung
  • Prävention
  • Institutionsübergreifende Zusammenarbeit/Unterstützung/Netzwerke
  • Nutzung der sonderpädagogischen Kompetenz im Rahmen einer möglichen flächendeckenden Ausweitung der Kompetenzzentren und Kompetenzregionen für sonderpädagogische Förderung
  • Inklusiver Ganztag/Zusammenarbeit Jugendhilfe-Schule
  • Kooperation Jugendhilfe/Schule
  • Bildung von Schwerpunktschulen
  • Bildungsübergänge
  • Qualitätssicherung aus Sicht der Lehrkräfte, der Schüler*innen und der Eltern
  • Beratungsangebote für Eltern
Dokumentation der Auftaktveranstaltung