Durch BAföG können Sie unabhängig von Ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung absolvieren, die Ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Die qualifizierte Ausbildung soll nicht an Ihren fehlenden finanziellen Mitteln, denen Ihrer Eltern oder Ihres*Ihrer Ehegatt*in scheitern.

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema BAföG haben wir für Sie zusammengestellt.

Welches Amt ist zuständig?

  • Für Studierende ist das Studentenwerk der Hochschule zuständig, an der Sie immatrikuliert sind.
  • Für eine schulische Ausbildung ist Ihr örtlich zuständiges Amt für Ausbildungsförderung zuständig.
  • Für Rückzahlungen darlehensweise gewährten BAföGs ist zuständig das Bundesverwaltungsamt, Barbarastraße 1, 50735 Köln.
Amt für Ausbildungsförderung (Schüler-BAföG) BAföG-Rückzahlungen an das Bundesverwaltungsamt

Wann habe ich Anspruch auf Schüler-BAföG?

Detaillierte Auskünfte hierzu sind nur einzelfallbezogen möglich. Sie haben Anspruch,

  • wenn Ihre Ausbildung förderungsfähig ist, abhängig von Schulform und Unterbringung
  • wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, wie Alter, Staatsangehörigkeit
  • wenn Ihr Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen sowie das Ihres*Ihrer Ehegatt*in oder der Eltern gedeckt ist
Ausbildungsförderung für Schüler*innen

Kann ich auch als Student*in BAföG beantragen?

Ja. Sie studieren und möchten Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen? Wenn Sie an einer staatlichen Hochschule immatrikuliert sind, wie zum Beispiel Universität zu Köln, Technische Hochschule Köln, Deutsche Sporthochschule Köln, Hochschule für Musik und Tanz Köln, Kunsthochschule für Medien, Cologne Business School oder Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, ist für Sie das Kölner Studierendenwerk zuständig.

E-Mail an das Kölner Studierendenwerk Kölner Studierendenwerk

Kann ich auch eine Förderung für eine Ausbildung oder Studium im Ausland beantragen?

Wer förderberechtigt ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch während eines Auslandsaufenthalts BAföG beantragen.

Auslands-BAföG | Bundesministerium für Bildung und Forschung Auslands-BAföG | Bezirksregierung Köln

Wie beantrage ich BAföG?

Sie können die Fördermittel online oder schriftlich auf den dafür vorgeschriebenen Formblättern beantragen. Die Bewilligung erfolgt in der Regel für ein Jahr, der sogenannte Bewilligungszeitraum. Für jeden Bewilligungszeitraum ist ein neuer Antrag erforderlich. Ein persönliche Vorsprache zur Beantragung ist nicht erforderlich.

Antrag online stellen über BAföGdigital Informationen und Formblätter für schriftliche Antragstellung

Spielt das Alter eine Rolle?

Die Altersgrenze für Schüler-BAföG liegt bei 45 Jahren. Sie dürfen also bei Ausbildungsbeginn maximal 44 Jahre alt sein. Es gibt aber ein paar Ausnahmen, die auch eine Förderung ermöglichen.

Muss ich Einkommen und Vermögen angeben?

Bei der Antragstellung müssen Sie Ihr Einkommen und Vermögen, auch das der Eltern, grundsätzlich immer mit angeben. Hier gibt es aber Ausnahmen.

Ab wann wird BAföG gezahlt und welche Förderarten gibt es?

Das BAföG wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, frühestens ab Ausbildungsbeginn und wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Schüler*innen erhalten die Förderung als Zuschuss. Das heißt, Sie müssen die Leistungen nicht zurückzahlen. Als Student*in erhalten Sie die Förderung zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als unverzinsliches Darlehen.

Alle Infos auf einen Blick

Wann kann ich Aufstiegs-BAföG beantragen?

Für eine Reihe von Handwerksberufen müssen Sie in der Regel die Meisterprüfung vor der Handwerkskammer ablegen, bevor Sie sich mit einem eigenen Betrieb selbstständig machen können und Ihren Betrieb selbst leiten möchten. Für welche Handwerksberufe das gilt, ist in der Anlage A der Handwerksordnung festgelegt.

Um die finanzielle Belastung in dieser Zeit des Meisterlehrganges und der Existenzgründung abzufedern, bietet das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) finanzielle Unterstützung an. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung, grundsätzlich in allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird: Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt, oder Fernunterricht.

Weitere Informationen

Informationen zum Aufstiegs-BAföG Antragstellung bei der Bezirksregierung Köln Handwerksordnung Anlage A zur Handwerksordnung Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung

Wann kann ich einen Bildungskredit in Anspruch nehmen?

Sie studieren oder sind Schüler*in n einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase? Dann können Sie einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit zur Unterstützung beantragen.

Neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) steht Ihnen der Bildungskredit als weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung zur Verfügung.

Bildungskredit

Welche Ausbildung wird generell nicht gefördert?

Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen, sogenannte Ausbildungen im dualen System, können nach BAföG nicht gefördert werden. Dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule.

Hier besteht eventuell die Möglichkeit der Förderung nach Bundesausbildungsbeihilfengesetz (BAB) über das örtlich zuständige Arbeitsamt.